ich möchte eine kleine Wohnung an der polnischen Ostsee von einem Bauträger als Privatperson kaufen. Muss ich den Brutto-Preis oder den Netto-Preis bezahlen und erhalte ich die Steuer evtl. zurück, wenn ich die Wohnung als Ferienunterkunft vermiete.
A. Es ist nicht das richtige Forum für solche Fragen
B. Du zahlst Brutto!
c. Grundsätzlich müssen deutsche Vermieter laut Deutsch-Polnischem Doppelbesteuerungsabkommen ihre Mieteinkünfte nach polnischem Recht versteuern. So werden zum Beispiel auf bis zu 37 024 polnische Złoty Mieteinkünfte im Jahr (rund 7 800 Euro) nur 19 Prozent Einkommensteuer fällig.
Haben Vermieter Gewinne durch die Vermietung erzielt, kann sich für sie dennoch in Deutschland ein höherer Steuersatz ergeben, mit dem sie ihre anderen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen (Progressionsvorbehalt). Denn die ausländischen Einkünfte werden bei der Festlegung des Steuersatzes mitgezählt.