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Sonntag, 15. November 2015, 18:54

Forenbeitrag von: »lukasz33«

Anspruch auf Leistungen

Danke für den Link. Das bedeutet aber so wie ich das verstehe, dass er nach 6 Monaten im Land bleiben darf aber sofern er keinen Job in der Zeit gefunden hat, ohne Geld da steht? Wenn dann noch die Freundin schwanger wird, sieht es schwarz aus. Hat da keiner Erfahrungen mit?

Sonntag, 15. November 2015, 15:18

Forenbeitrag von: »lukasz33«

Anspruch auf Leistungen

Hallo, ich bin neu hier und würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet. Ein Freund von mir war aus Polen für drei Monate nach Berlin gekommen, er war für die Zeit auch dort gemeldet. Danach ist er für ein halbes Jahr zum arbeiten nach München gezogen und möchte danach wieder wenn sein befristeter Vertrag zu Ende ist nach Berlin ziehen und nicht in seine Heimat Polen gehen. Er wäre dann aber ohne Job und Wohnung. Kann er nach dem Ende der Beschäftigung Hatz 4 beantragen? Und einen Dringlichkei...