EuGH: Flüchtlingsaufnahme gilt für alle EU-Länder.
Ungarn und die Slowakei müssen sich einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen ihren Willen an der EU-internen Umverteilung von Flüchtlingen beteiligen. Die EU-Richter in Luxemburg haben am Mittwoch eine entsprechende Klage vollumfänglich abgewiesen.