Du bist nicht angemeldet.

1

Montag, 27. April 2009, 12:16

Ledigkeitsbescheinigung*Hilfe*

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Ich benötige eine Ledigkeitsbescheinigung. Diese muss ich normaler weise persönlich beim polnischen Konsulat in Berlin beantragen und abholen. Leider kann ich mir das finanziell nicht leisten. Gibt es denn eine andere Möglichkeit oder hat jemand Erfahrungen gemacht, das vielleicht eine Ausnahme gemacht wurde. Bitte helft mir.

2

Montag, 27. April 2009, 15:27

RE: Ledigkeitsbescheinigung*Hilfe*

Hallo!
Vielleicht hilft Dir noch der Thread zum "Ehefähigkietszeugnis" im Forum.

Ehefähigkeitszeugnis???

Ansonsten brauchts Du dieses Papier um zu heiraten, eine Ausnahme wird da wohl nicht gemacht.
Polnische Generalkonsulate gibt es auch in Hamburg, Köln, Leipzig und München.
Ansonsten musst du nach PL und dir das Papier dort bei deinem Standesamt beschaffen.

Eine interessante Frage wäre, ob das evtl. jemand anders für dich erledigen kann?

Gruß
Ola
Signatur von »Ola« Nevermore...

3

Montag, 27. April 2009, 15:38

RE: Ledigkeitsbescheinigung*Hilfe*

Vielen Dank erstmal. Ich weiß gar nicht, ob ich dieses Zeugnis auch beim Standesamt in Polen beantragen kann.
Aber da es für mich einfach ein viel größerer Aufwand ist, die ganzen Unterlagen zu besorgen, werden wir wahrscheinlich in Polen heiraten.
Nur habe ich jetzt das Problem, das ich über das Internet nicht die Telefonnummer von dem nächtst gelegenen Standesamt finde. Vielleicht hat hier jemand eine Idee, wie ich das raus bekomme.

4

Montag, 27. April 2009, 16:21

RE: Ledigkeitsbescheinigung*Hilfe*

Hallo,

zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes. Wenn also (noch bzw. auch) ein Wohnsitz in Polen besteht (bei Wegzug abgemeldet?), kannst Du Dir das Dokument auch in Polen besorgen. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Du kannst das alles auf dem Schriftweg erledigen bzw. auch einem Verwandten/Bekannten in Polen eine Vollmacht erteilen und die Gebühr in Höhe von 38,00 Zloty dem Standesamt überweisen.

Die Telefonnummer eines polnischen Standesamtes im Internet nicht zu finden, ist eigentlich unmöglich, weil Behörden in Polen gesetzlich verpflichtet sind, Websites mit entsprechenden Angaben zu unterhalten.

Schreibe doch mal, welches Standesamt für Dich zuständig ist. Wo bist Du in Polen gemeldet?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chelmno.info« (27. April 2009, 16:23)


5

Montag, 27. April 2009, 16:55

Telefonnummer hab ich mittlerweile gefunden. Musste aber alles in polnisch bei Google eingeben. In deutsch hat er nichts gefunden. Trotzdem danke.

Nein ich bin nicht mehr in Polen gemeldet. Leider meine ich ja die Ledigkeitsbescheinigung. Das Ehefähigkeitszeugnis benötige ich nicht (laut Standesbeamtin kann ich mich davon befreien lassen). Aber diese Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung benötige ich. Wenn ich diese auch bei meinem zuständigen Standesamt in Polen beantragen könnte, wär das super.

6

Montag, 27. April 2009, 19:17

RE: Ledigkeitsbescheinigung*Hilfe*

Hier sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Art. 15 und Art. 71), was die örtliche Zuständigkeit der polnischen Behörden angeht.



USTAWA
z dnia 29 września 1986 r.
Prawo o aktach stanu cywilnego


Art. 71. 1. Obywatel polski lub zamieszkały w Polsce cudzoziemiec niemający obywatelstwa żadnego państwa zamierzający zawrzeć małżeństwo za granicą może otrzymać zaświadczenie stwierdzające, że zgodnie z prawem polskim może on zawrzeć małżeństwo. Przepis art. 41 § 2 Kodeksu rodzinnego i opiekuńczego stosuje się odpowiednio.

2. Zaświadczenie, o którym mowa w ust. 1, wydaje kierownik urzędu stanu cywilnego miejsca zamieszkania osoby, której zaświadczenie dotyczy.

3. Jeżeli obywatel polski zamieszkały za granicą nie miał miejsca zamieszkania w Polsce albo nie można ustalić jego ostatniego miejsca zamieszkania w Polsce albo wyjechał z Polski przed ukończeniem 16 roku życia i stale przebywa za granicą, zaświadczenie, o którym mowa w ust. 1, wydaje konsul.



Art. 15. Jeżeli osoba żądająca dokonania czynności przez urząd stanu cywilnego nie ma w kraju miejsca zamieszkania, właściwość miejscową w sprawach rejestracji stanu cywilnego ustala się na podstawie ostatniego miejsca zamieszkania tej osoby w kraju. W razie braku takiej podstawy lub jeżeli wnioskodawcą jest konsul, czynności tych dokonuje się w urzędzie stanu cywilnego właściwym dla dzielnicy Śródmieście miasta stołecznego Warszawy.

7

Dienstag, 28. April 2009, 09:52

Vielen Dank, aber ich kann leider nicht polnisch lesen. Kann mir das bitte jemand übersetzen? Das wär ganz toll :prosi

8

Dienstag, 28. April 2009, 12:38

RE: Ledigkeitsbescheinigung*Hilfe*

grob übersetzt:
3. Wenn ein poln. Bürger der im Ausland lebt keinen Wohnsitz in PL hatte, oder man seinen letzten Wohnsitz in PL nicht mehr ermitteln kann, oder er PL vor seinem 16. Lebensjahr verlassen hat und im Ausland lebt, stellt ein Konsulat die erforderlichen Papiere aus.

Art 15: Wenn du nicht in PL wohnst wird das zuständige Standesamt anhand deines letzten Wohnortes in PL festgelegt. Falls es dafür keine Anhaltspunkte gibt, oder wenn das Konsulat die Papiere anfordert, werden die Papiere in Warschau ausgestellt.


Kannst du, oder jemand anders, mir den Unterschied zwischen dem Ehefähigkeitszeugnis und der Ledigkeitsbescheinigung erklären?
Ich dachte bisher das wäre das gleiche.
Signatur von »Ola« Nevermore...

9

Dienstag, 28. April 2009, 12:47

Also laut Standesbeamtin: eine Ledigkeitsbescheinigung sagt aus, dass die betr. Person noch nicht verheiratet war, und bei einem Ehefähigkeitszeugnis steht der zukünftige Ehegatte mit Namen und Anschrift mit drauf.

Also ich bin mit 2 Jahren nach Deutschland gekommen, also habe ich keinen Wohnsitz mehr in Polen. Meint ihr es würde etwas bringen, wenn ich bei dem Standesamt, wo ich geboren bin, anrufe und frage ob diese mir die Ledigkeitsbescheinigung ausstellen würden. Es ist nämlich so, das die Dokumente, wenn man sie über das Konsulat besorgt, sehr viel teurer sind. Außerdem ist meine Geburtstadt nicht so weit weg, wie das Konsulat.

10

Dienstag, 28. April 2009, 13:07

Original von aleksandra

Zitat

Also laut Standesbeamtin: eine Ledigkeitsbescheinigung sagt aus, dass die betr. Person noch nicht verheiratet war, und bei einem Ehefähigkeitszeugnis steht der zukünftige Ehegatte mit Namen und Anschrift mit drauf.


ah, danke, das macht Sinn.

Zitat

Meint ihr es würde etwas bringen, wenn ich bei dem Standesamt, wo ich geboren bin, anrufe und frage ob diese mir die Ledigkeitsbescheinigung ausstellen würden.

Probiere es doch einfach. Mehr als "nein" sagen können sie ja nicht. ;)

Ansonsten schrieb chelmno.info ja schon, dass sich sowas auch per Brief regeln lässt.
Einfach mal die zuständigen Stellen abtelefonieren.
Viel Glück.
Signatur von »Ola« Nevermore...

11

Dienstag, 28. April 2009, 14:52

Hallo,

auf gut Glück probieren kannst Du es beim Standesamt in Polen, aber zuständig ist laut Gesetz eindeutig der Konsul, denn:

"Wenn ein poln. Bürger ... vor seinem 16. Lebensjahr (Polen) verlassen hat und im Ausland lebt, stellt der Konsul die erforderlichen Papiere aus."

12

Dienstag, 28. April 2009, 14:58

Zitat

Original von chelmno.info
Hallo,

auf gut Glück probieren kannst Du es beim Standesamt in Polen, aber zuständig ist laut Gesetz eindeutig der Konsul, denn:

"Wenn ein poln. Bürger ... vor seinem 16. Lebensjahr (Polen) verlassen hat und im Ausland lebt, stellt der Konsul die erforderlichen Papiere aus."


Hhm, ja da werde ich wohl nicht drum herum kommen. Das Problem ist nur, das ich nach Berlin müsste. Das sind 1. über 300km und 2. würde mich die Ledigkeitsbescheinigung inkl. Zugticket fast 200 Euro kosten. Ich habe denen geschrieben, das ich mir es finanziell nicht leisten kann und ob ich diese Bescheinigung auch per Post bekommen kann (war bei der Geburtsurkunde überhaupt kein Problem). Leider habe ich eien negative Antwort erhalten. Aber es muss doch auch Ausnahmegenehmigungen geben, oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »aleksandra« (28. April 2009, 14:58)


13

Donnerstag, 11. Juni 2009, 23:26

Schon eine Weile her, aber:

Meines Erachtens sind die beiden Dokumente die gleichen!

Denn mit einer EHEFÄHIGKEITS-Bescheinigung hat man ja den Beweis, das man eine Ehe schliessen kann. Und das geht ja nur wenn man ledig ist. Außer vielleicht in arabischen Staaten ;-)

2007 wollte mein Standesamt in Baden-Württemberg die Ehefäh.besch. haben sowie die sogenannte Apostille, d.h. eine Bestätigung der Ehefähigkeitsbescheinigung. Diese mussten wir in Warschau persönlich abholen! Also Standesamt Czestochowa, dann Behörde in Warschau.

Das hängt aber vom Bundesland (hier in DE) ab... so wie ich hörte braucht man in Berlin z.B. die Apostille nicht mehr.

Bitte auch auf Tippfehler in den Dokumenten achten! Bei mir ging fast die Hochzeit noch schief!

Grüße
Jochen
Signatur von »Joe« www.joewenz.org

14

Freitag, 12. Juni 2009, 09:13

So etwas ist sogar von Standesbeamten zu Standesbeamten etwas unterschiedlich, so war es bei uns. Beim erstem mal wollten die auch eine Apostille haben, 2 Wochen später bei einer anderen Bearbeiterin (die war im Urlaub) war auf einmal keine Rede mehr davon. WIr brauchten dann nur Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunden und von den Eltern, alles fein säuberlich übersetzt.

Ledigkeitsbescheinigung habe ich noch überhaupt nicht gehört, Ehefähigkeitszeugnis sagt ja aus das man Heiraten darf und nicht noch irgendwo nen Mann oder ne Frau versteckt hat :plotki Ich meine mal auch das beides das selbe ist.

15

Freitag, 12. Juni 2009, 12:38

Nein, es sind nicht die gleichen Dokumente. Hatte ja weiter oben schon den Unterschied erklärt.

Aber bei mir hat es sich sowieso erledigt. Da mein Stiefvater Deutscher ist, habe ich nun nach 3 Jahren endlich die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und konnte somit als Deutsche heiraten. Ohne den ganzen Papierkram.

16

Freitag, 12. Juni 2009, 14:30

Zitat

Original von aleksandra
konnte somit als Deutsche heiraten. Ohne den ganzen Papierkram.


:mysli Aber auch als Deutsche/r benötigt man doch ein Ehefähigkeitszeugnis oder etwa nicht?

17

Freitag, 12. Juni 2009, 15:08

Nein, als Deutsche in Deutschland nicht :oczko Mein Freund ist Deutscher und ich bin geborene Polin.

18

Freitag, 12. Juni 2009, 16:30

@aleksandra: Das ist der berühmte "Status Deutsch", oder bist du nun auch ausweis-mässig Deutsch?
Alles Gute für die Ehe übrigens! Glückwunsch!

@Tommy: Bei Deutschen weiss ja das zuständige deutsche Standesamt aus den eigenen Unterlagen, ob man ledig ist oder nicht.

Grüße
Jochen
Signatur von »Joe« www.joewenz.org

19

Freitag, 12. Juni 2009, 16:39

Dankeschön. Also ich habe jetzt einen Staatsangehörigkeitsausweis und mit diesem werde ich dann demnächst einen deutschen Personalausweis beantragen. Ich habe ja noch die polnische Staatsangehörigkeit und somit auch noch einen polnischen Konsularpass.

20

Freitag, 12. Juni 2009, 16:49

Zitat

Original von Joe
@Tommy: Bei Deutschen weiss ja das zuständige deutsche Standesamt aus den eigenen Unterlagen, ob man ledig ist oder nicht.


Sicher, aber auch nur dann wenn Du in dem Ort geboren wurdest oder dort mal geheiratet hast mit Anschließender Scheidung. Vielleicht hat sich durch die Einbürgerung dieses eh ergeben das dort Dokumente vorlagen welche das ausgesagt haben, aber ich kann ja auch in Berlin geboren sein, nach Münschen ziehen und dort wissen die im Standesamt nicht das ich nicht vielleicht in Berlin verheiratet bin, dort muss ich dann ja diese Dokumente aus Berlin abfordern oder etwa nicht? Kann natürlich auch sein das die sich das selber abfordern, keine Ahnung.

Social Bookmarks