Weiß nicht wie sehr die Formulierung auf die Goldwaage gehört, ich denke muss Dir da keine Gedanken machen.
Die Sache ist die, von mir wollten auch schon deutsche Gerichte Papierkram aus PL, wurde dort auch beim normalen vereidigten Dolmetscher für Deutsch gemacht und hat alles immer gereicht, dabei ging es um ganz andere Sachen als "nur" Heiratspapiere. Umgekehrt akzeptiert auch Polen Dokumente von vereidigten deutschen Übersetzern.
Ich kann nicht ausschließen dass es eine noch höhere Sicherheitsstufe gibt und paar Dolmetscher im Land was offiziell für ausländische Gerichte dürfen, aber noch nie von gehört, ich könnte mir denken die Formulierung ist etwas missverständlich und ein normal vereidigter Dolmetscher für die Deutsche Sprache ist schon das was sie meinen.
Ich empfehle das dort wo Du es geplant hast übersetzen zu lassen und kommentarlos so einzureichen, nur nicht nachfragen ob das genügt, wenn man fragt stochert man unnötig rum und sie fangen an Wünsche zu entwickeln.
Ist übrigens günstig, ich habe vor paar Wochen 2 Seiten für 210 Zloty übersetzen lassen, relativ dicht geschrieben und ein deutscher Gerichtsbeschluss mit paar Fachausdrücken, trotzdem.
Bei notariellen Urkunden gibt es zugegeben so was was so klingt wie Deine Formulierung. Muss es ins Ausland, muss die Urkunde in der Bundeslandhauptstadt (also der Wojwodschaft, in meinem Fall Danzig) von einer bestimmten Stelle mit nicht ganz günstigen Stempel versehen werden, dann gilt sie auch international, sonst nur national.
Bei Dolmetschern kenne ich das aber noch nicht, vielleicht bei irgendwelchen Staatsabkommen oder so etwas paar im Land dazu mit extra Sachen versehen.