Cześć,
hier ist ein Link, darin steht u.a., dass ein Zweitwohnsitz in Polen zulässig ist.
http://www.polish-online.com/polen/wirts…eu-beitritt.php
Wenn du ein bisschen nach unten scrollst, findest du diesen Absatz:
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Am 1. Mai 2004 trat Polen der Europäischen Union bei.
Übergangsregelungen nach dem EU-Beitritt:
1.EU-Bürger dürfen erst 12 Jahre nach Beitritt Polens zur EU landwirtschaftliche Flächen und Anwesen kaufen. Diese Regelung gilt nur für die Westgebiete (also ehemalige deutsche Gebiete). In den übrigen Gebieten ist der Landverkauf bereits nach sieben Jahren möglich. Ausnahmeregelungen sind für EU-Bürger vorgesehen, die bereits Landwirtschaft betreiben. Sie dürfen drei Jahre nach Abschluss ihres Pachtvertrages Land erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die polnischen Westgebiete.
2.EU-Bürger, die ihren ersten Wohnsitz nach Polen verlegen, können sofort Grund und Haus erwerben. Bedingung: Sie betreiben keine Landwirtschaft.
EU-Bürger mit einem Zweitwohnsitz in Polen können Grund und Haus erst nach fünf Jahren kaufen.
usw.