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1

Samstag, 16. Oktober 2010, 21:58

Zweitwohnsitz in Polen

Hallo,

meine Freundin ist Polin und lebt in Lublin. Kann ich als Deutscher bei ihr in Lublin meinen Zweitwohnsitz anmelden und was muss ich dafür tun, oder gibt es so etwas wie einen Zweitwohnsitz in Polen nicht?

Viele liebe Grüße
Signatur von »Armin1965« Armin

2

Samstag, 16. Oktober 2010, 22:16

RE: Zweitwohnsitz in Polen

Cześć,

hier ist ein Link, darin steht u.a., dass ein Zweitwohnsitz in Polen zulässig ist.


http://www.polish-online.com/polen/wirts…eu-beitritt.php

Wenn du ein bisschen nach unten scrollst, findest du diesen Absatz:

....................................

Am 1. Mai 2004 trat Polen der Europäischen Union bei.

Übergangsregelungen nach dem EU-Beitritt:

1.EU-Bürger dürfen erst 12 Jahre nach Beitritt Polens zur EU landwirtschaftliche Flächen und Anwesen kaufen. Diese Regelung gilt nur für die Westgebiete (also ehemalige deutsche Gebiete). In den übrigen Gebieten ist der Landverkauf bereits nach sieben Jahren möglich. Ausnahmeregelungen sind für EU-Bürger vorgesehen, die bereits Landwirtschaft betreiben. Sie dürfen drei Jahre nach Abschluss ihres Pachtvertrages Land erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die polnischen Westgebiete.

2.EU-Bürger, die ihren ersten Wohnsitz nach Polen verlegen, können sofort Grund und Haus erwerben. Bedingung: Sie betreiben keine Landwirtschaft. EU-Bürger mit einem Zweitwohnsitz in Polen können Grund und Haus erst nach fünf Jahren kaufen.

usw.
Signatur von »Wróbel« Nur wer nichts macht, macht nichts falsch.
Daleka droga do nauczenia się języka polskiego.

3

Samstag, 16. Oktober 2010, 22:25

RE: Zweitwohnsitz in Polen

danke Wróbel!
Signatur von »Armin1965« Armin

4

Samstag, 16. Oktober 2010, 22:28

RE: Zweitwohnsitz in Polen

Hallo,

wer ist dafür zuständig, wenn ich als Deutscher einen Zweitwohnsitz in Lublin bekommen möchte - ein Amt in Lublin?
Signatur von »Armin1965« Armin

Choma

Babcia

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5

Samstag, 16. Oktober 2010, 23:23

RE: Zweitwohnsitz in Polen

Deine Freundin weiss bestimmt :oczko Einwohnermeldeamt (?) in Lublin
Signatur von »Choma« Jeśli potrafisz śmiać się z siebie, będziesz miał ubaw do końca życia :D

6

Sonntag, 17. Oktober 2010, 00:24

RE: Zweitwohnsitz in Polen

werde sie mal kontaktieren , Danke!
Signatur von »Armin1965« Armin

BananaLars

Meister

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7

Montag, 15. November 2010, 00:00

Also das man in der EU einen Zweitwohnsitz haben kann ist mir neu.

Meines Erachtens gibt es Erst - und Zeitwohnsitz nur auf ein Land bezogen.

Meines Erachtens hast Du dann einen deutschen Erstwohnsitz und einen polnischen Erstwohnsitz, auch wenn es blöd klingt.

Steuerlich ist das ganze Thema auch noch zu würdigen.

Ebenfalls: wie sieht es z.B mit Versicherungen, z.B für Autos aus ?

Ich meine: da wo der Arbeitssitz und wo Steuen entrichtet werden muss das Auto angemeldet werden.

Interessantes Thema.
Signatur von »BananaLars« Esst viel Schokolade !

8

Montag, 15. November 2010, 09:52

Es ist wie gesagt etwas kompliziert....

Autokennzeichen sind an die Anmeldeadresse des Fahrzeug-Eigentuemers gebunden. Man darf ruhig als Deutscher jedes Auto mit 'PL-kennzeichen' in Polen fahren, ale Nicht-Eigentümer.

Die persönliche Steuerpflicht ist meines Wissens daran gebunden, wo man mehr als die Hälfte des Jahres verbringt..... Ich zahle als Deutscher Eink.Steuern seit Jahren in Polen, kein Problem (heisst hier PIT, pers. income tax). Hier allerdings spielt es eine Rolle, wo man sich tatsächlich aufhält, nicht wo man angemeldet ist. Dies wird in einem sg 'NIP' Formular ggü dem zust. Finanzamt (Urzad Skarbowy) erklärt. Natürlich schwer nachprüfbar ...

Es gibt sowieso Diskussionen, ob man das Anmeldegesetz in Polen nicht neu schreibt. In dieser Form scheint es völlig an der Realität vorbeizugehen ...

Gute Infos hierzu gibt es auch bei der Dt Botschaft in Warschau , wg zweiter Wohnsitz etc .......
http://www.warschau.diplo.de/Vertretung/…Startseite.html


bartek
http://www.polen.pl

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »www.polen.pl« (15. November 2010, 09:55)


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