Ich meine einen Zweitwohnsitz kann man nur in einem Land haben, z.B Erstwohnsitz Hamburg,
Zwieitwohnsitz Berlin.Das kann in D zur Zweitwohnungssteuer führen !
Ansonsten gibt es doch die 183 Tage EU Regel die Auswirkung auf die Steuer hat.
Am besten erst Mal gar nicht in D anmelden, wir haben ja die Freizügigkeitsklausel in derEU.,
Ich meine wir hatten das Thema schon mal hier, also die Suchfunktion schadet nicht.