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1

Montag, 14. März 2011, 22:37

Auto: hier verschrottet, Abmeldung in Polen?

Hallo Ihr lieben,
nach langer Zeit lasse auch ich mich mal wieder hier blicken in der Hoffnung, jemand weiß Rat und mag mir helfen:

Wir haben vor ca. zwei Monaten unseren polnischen Wagen hier in NRW von einem Schrotthändler abholen lassen zwecks Verschrottung. Der Schrotthändler nahm den Wagen und den polnischen Fahrzeugschein (dowód rejestracyjny) mit, letzteren mit der Aussage, daß er diesen zur Erstellung der Quittung bräuchte, die er uns dann binnen weniger Tage inkl. Schein zusenden wollte.

Leider haben wir bis heute weder diesen Fahrzeugschein noch eine Quittung über die Verschrottung. Jede unserer Nachfragen endet in Ausflüchten, zuletzt bot uns der Schrotthändler eine Kopie des Scheins an. Wir vermuten, daß er den Wagen nicht verschrottet hat sondern verkaufen will.

Im Grunde ist es uns egal, was er mit dem Wagen noch machen möchte, allerdings wollen wir natürlich den Wagen in Polen endgültig abmelden, um auch aus der Halterhaftung auszuscheiden. Wir haben noch den polnischen Fahrzeugbrief (karta pojazdu) und die Nummernschilder - reicht das eventuell schon? Und was empfehlt Ihr, sollen wir tun mit diesem Schrotthändler? Sollen wir uns vielleicht an die deutsche Polizei wenden?

Darek

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2

Dienstag, 15. März 2011, 07:55

RE: Auto: hier verschrottet, Abmeldung in Polen?

Also in D ist es eigentlich so, dass FahrzeugBRIEF und Kennzeichen ausreichend sind für eine Abmeldung. Der Fahrzeugschein ist lediglich ein "Ersatz"- Dokument, damit der Autofahrer nicht mit dem "wertvollen" Original (Brief) durch die Gegend fahren muss.
Das Kennzeichen wird benötigt, um bei der Abmeldung die TÜV-Plakette entfernen zu können.

Ich würde an Eurer Stelle nochmals den Schrotthändler aufsuchen und ihn massivst unter Druck setzen, auch mit dem Hinweis, eventuell polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. (Ihr könnt ja mal leise mit Betrugsanzeige drohen :milczek )

Ihr solltet aber auf jeden Fall Eure KFZ-Versicherung über den Sachverhalt informieren. Schriftlich, versteht sich!!

P.S. Schön, wieder von Dir zu hören!! :oklasky :kwiatek
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Darek« (15. März 2011, 07:56)


3

Dienstag, 15. März 2011, 12:08

Haj Darek, schön, daß Du Dich noch an mich erinnerst :-) und danke für Deine schnelle Reaktion!

Wie es in Deutschland ginge, weiß ich ja ungefähr, nur wie sieht es in Polen aus? Ich sagte auch schon zu meinem Freund, er solle am besten schon mal die Versicherung benachrichtigen, man stelle sich vor, es passiert noch jemandem etwas in Verbindung mit dem Wagen und er müßte dafür geradestehen!

Auf jeden Fall wollen wir noch mal zu dem Händler gehen und auf Herausgabe der Papiere drängen, ich persönlich finde ja, wir sollten am besten noch den Bruder und ein paar Freunde und Cousins mitnehmen, einfach um ein bißchen mehr Gewicht in unsere Worte zu legen :D

edit: Was ich noch fragen wollte, unterscheiden sich Fahrzeugschein und -brief in polnischer Version denn grundlegend von ihren deutschen Äquivalenten? Vor allem hinsichtlich der Vorlage bei den Behörden (in Polen)?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »susiebond« (15. März 2011, 12:10)


4

Dienstag, 15. März 2011, 15:41

Ich würde auf die sofortige Ausstellung einer Verschrottungsquittung bestehen . Sollte der Schrotthändler diese Ausstellung verweigern, die Freunde und Helfer zur Hilfe herbeiziehen. In 10min hast Du die Quittung. Auf Basis Quittung kannst Du dann ohne Probleme das KFZ in Polen abmelden.

olaf

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5

Dienstag, 15. März 2011, 15:45

eine Inaugensscheinnahme des alten Autos koennte auch nicht schaden...ob es ueberhaupt noch auf dem Hof steht... :plotki

Darek

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6

Dienstag, 15. März 2011, 16:06

Zitat

Original von susiebond
Haj Darek, schön, daß Du Dich noch an mich erinnerst :-)

Wieso sollte ich mich nicht an Dich erinnern? Immerhin haben wir doch einige Monate lang gemeinsam die "Schulbank" gedrückt :oczko


Zitat

Original von susiebond
edit: Was ich noch fragen wollte, unterscheiden sich Fahrzeugschein und -brief in polnischer Version denn grundlegend von ihren deutschen Äquivalenten? Vor allem hinsichtlich der Vorlage bei den Behörden (in Polen)?

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Eine Möglichkeit wäre für Euch aber noch, einmal beim Strassenverkehrsamt nachzufragen. Die müssten Euch hierzu sicherlich einiges sagen können. Ist doch schließlich ihr tägliches Geschäft.
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7

Mittwoch, 16. März 2011, 20:09

Aaalsoo, da muß ich wohl noch mehr zum Hintergrund verraten:
Mein Freund Jacek hat seinen Wagen (einen uralten, verrosteten Golf) abholen lassen - von einem Mann, den ihm unser marokkanischer Nachbar als 'schnell und kostenlos' empfahl. Schnell und kostenlos war genau richtig für uns. Der Typ kam, nahm Jaceks dowod rejestracijny mit und versprach, das und eine Quittung in drei Tagen zurück zu senden.
Nach drei Wochen fragten wir den Nachbarn, ob er den Mann träfe und mal erinnern könnte. Drei Wochen später tat sich immer noch nichts. Per Handy war der Mann partout nicht zu erreichen. Also machten wir uns auf den Weg und klapperten alle kleinen Schrotthändler und Gebrauchtwagenhändler in unserer Gegend ab, bis wir auf einen Händler trafen, der unseren Händler kannte und helfen wollte.

Bei diesem Händler waren wir heut zum dritten Mal und haben ihm gesagt, falls er seinen Kollegen mal träfe, könnte er ihm ausrichten, daß wir die Polizei benachrichtigen würden, wenn die Papiere nicht binnen drei Tagen da seien.

Wir warten nun noch bis dahin, wenn sich nichts tut, geben wir die Handynummer (leider alles, was wir haben an Info) an die Polizei weiter.

Natürlich werden wir auch bei den polnischen Behörden anrufen, was genau zu tun ist - erstmal danke für Eure Hilfe!
:okok

FrankPL

unregistriert

8

Donnerstag, 17. März 2011, 20:55

Hiho,

Susie, sag mal ..., habt Ihr keinerlei Daten von diesem "Schrotthändler"? Seid Ihr dem Menschen so leichtgläubig ins offene Messer gelaufen?

Ist er nicht mit einem Fahrzeug bei Euch gewesen, so dass Ihr wenigstens ein KFZ-Kennzeichen sehen konntet? Habt Ihr Eure Kennzeichen abmontiert?

Ich meine, wenn ich mein - auch schrottreifes - Fahrzeug aus den Händen gebe, lasse ich mir das sofort an Ort und Stelle quittieren, erst recht dann, wenn der Fahrzeugschein gleich mit über den Tisch gereicht wird. Derjenige, der den Fahrzeugschein in den Händen hält, ist Besitzer des Fahrzeugs, zumindest hier in Deutschland.

Ob Ihr anhand der Telefonnummer irgendetwas über den Verbleib des Herrn und somit des Autos herausfinden könnt, möchte ich fast bezweifeln. Denn Deine Aussagen lesen sich für mich fast so, als sei es eine Masche von ihm, so vorzugehen. Und dann wird es mit Sicherheit unmöglich sein, den Menschen zu finden.

Hoffentlich seid Ihr das nächste Mal schlauer ..., schon aus Gründen des Eigenschutzes. Wünsche Euch, dass es gut ausgeht!

Beste Grüße
Frank

9

Freitag, 18. März 2011, 06:12

Altfahrzeugverordnung

Hallo,

nach der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen gilt u. a. folgendes:

"§ 4 Überlassungspflichten
(1) Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
(2) Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, die Überlassung nach Absatz 1 unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bescheinigen. Hierzu ist das Muster in Abschnitt 2 der Anlage 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu verwenden.
...

§ 11 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
4. entgegen § 4 Abs. 1, 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 ein Fahrzeug, ein Altfahrzeug oder eine Restkarosse überlässt,
5. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 die Überlassung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt,
..."

Gruß

chód wilka

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »chód wilka« (18. März 2011, 06:16)


Darek

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10

Freitag, 18. März 2011, 07:56

Zitat

Original von FrankPL
Derjenige, der den Fahrzeugschein in den Händen hält, ist Besitzer des Fahrzeugs, zumindest hier in Deutschland.

Frank - Du hast Dich doch sicherlich nur verschrieben, oder!?
Der Fahrzeug - BRIEF ist die eigentliche Besitzurkunde.
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

FrankPL

unregistriert

11

Freitag, 18. März 2011, 14:19

Zitat

Original von Darek

Zitat

Original von FrankPL
Derjenige, der den Fahrzeugschein in den Händen hält, ist Besitzer des Fahrzeugs, zumindest hier in Deutschland.

Frank - Du hast Dich doch sicherlich nur verschrieben, oder!?
Der Fahrzeug - BRIEF ist die eigentliche Besitzurkunde.


Ups, sorry! Natürlich meinte ich den Fahrzeugbrief. Danke für den Wink, Darek!

Beste Grüße
Frank

12

Freitag, 18. März 2011, 17:29

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II

Zitat

Original von Darek
...
Der Fahrzeug - BRIEF ist die eigentliche Besitzurkunde.


Hallo,

diese Auffassung ist zwar weit verbreitet, aber so nicht ganz zutreffend. Bezüglich der Feinheiten verweise ich auf den entsprechenden Beitrag bei Wikipedia. Heute ist die Zulassungsbescheinigung II an die Stelle des Fahrzeugbriefs getreten. Nach den Angaben bei Wikipedia steht auf der Zulassungsbescheinigung II, "dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird."

Gruß

chód wilka

13

Dienstag, 29. März 2011, 00:24

So, nun kommt das Ende der Geschichte:

Tatsächlich meldete sich gleich am folgenden Tag der verschollene Schrotthändler bei seinem freundlichen Gebrauchtwagenhändler-Kollegen, welcher uns wiederum mitteilen konnte, daß wir in drei Tagen endlich unsere Papiere und eine Quittung erhalten sollten.

Drei Tage später betraten wir das Büro des Gebrauchtwagenhändlers, der uns mit Handschlag begrüßte. Aus seinem Hinterzimmer kam unser Schrotthändler, mit Papieren, sichtlich erleichtert, uns in nicht allzu schlechter Laune anzutreffen. Und nun kommt der Knüller! Er berichtete uns, daß er die Papiere nicht früher zurückgeben konnte, weil der Mann, dem er den Wagen zur Verschrottung übergeben hatte, diesen nicht verschrottet sondern nach Afrika verkauft hat.

Wir haben uns dann auf eine kleine Entschädigung für die Warterei geeinigt und einen Kaufvertrag anstelle einer Verschrottungsbescheinigung erhalten. Die Vorstellung, daß unser altes, verrostetes Möhrchen nun doch noch weiter durch die (afrikanische) Weltgeschichte tuckert, hatte uns für alles entschädigt :D

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