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301

Mittwoch, 28. November 2012, 09:59

In diesem Fall wuerde ich fuer "wohltaetige Zwecke" sagen.

302

Mittwoch, 28. November 2012, 10:10

ja, daran habe ich auch gedacht. wohltätiger Zweck ist aber cel dobroczynny, deswegen habe ich weiter nach szczytny gesucht. Im Prinzip ist das aber doch dasselbe

303

Donnerstag, 29. November 2012, 17:24

noble Ziele

cel dobroczynny, deswegen habe ich weiter nach szczytny gesucht. Im Prinzip ist das aber doch dasselbe
Im Prinzip nicht.
Signatur von »Tamod« Frustra vivit, qui nemini prodest

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tamod« (29. November 2012, 17:26)


304

Donnerstag, 29. November 2012, 22:14

vielen Dank Tamod - das passt am besten!
Und wenn es um Prinzipien geht ;) dann sind alle wohltätigen Zwecke im Prinzip nobel, aber nicht alle noblen Ziele müssen gleich wohltätig sein. Jedenfalls vielen Dank für Deinen Tipp :okok

305

Freitag, 30. November 2012, 16:15

Du hast es im Prinzip verstanden. :luzik
Signatur von »Tamod« Frustra vivit, qui nemini prodest

306

Mittwoch, 9. Januar 2013, 23:14

Hat jemand eine Idee, was die Abkürzung E.T.Nr. heißen kann? Steht auf einer Quittung vom Friedhofsamt von 1943.

307

Donnerstag, 10. Januar 2013, 01:12

@ małgosia

Es scheint, dass es sich um irgendeine Friedhofsverordnung handelt.

Hier mal ein Auszug aus einer Webseite:

Unter Artikel 27 und 28:
Die Einhebung der Jahresgebühren erfolgt jährlich durch die Gemeinde. Für die Zwangseinhebungen finden die Bestimmungen des E.T. Nr.639 vom
14.04.1910
Anwendung.

oder hier unter Artikel 1:
Ziel gegenständlicher Friedhofsordnung, welche unter Berücksichtigung des Art. 26 des
Einheitstextes über die Gemeindeordnung (genehmigt mit dem DPReg. 01.02.2005, Nr.
3/L), des DPR vom 10.09.1990, Nr. 285 über die totenpolizeilichen Bestimmungen, sowie
des Art. 334 des ET der Sanitätsgesetzgebung vom 27.07.1934, Nr. 1265 ausgearbeitet
wurde, ist die Regelung der Vergabe von Grabkonzessionen, der Errichtung von
Grabmälern, der Führung und Verwaltung des Friedhofs, des Bestattungsdienstes, sowie
des Dienstes der Friedhofspolizei des Friedhofs in Pufels.

-------------------
Die Verordnung dazu aus dem Jahr 1910 und 1934 habe ich nicht gefunden.

Aber vielleicht helfen Dir diese Angaben schon weiter, bzw. jemand anderes kann jetzt mit dieser Abkürzung etwas anfangen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heidi« (10. Januar 2013, 01:13)


308

Donnerstag, 10. Januar 2013, 09:04

vielen Dank für Deine Mühe Heidi! In den Textausschnitten, die Du eingefügt hast, steht E.T. sicherlich für Einheitstext. Auf der Quittung sieht es eher wie eine Erfassungsnummer aus. Mir fällt da nur Eintragung ins Tagebuch ein, ob es aber damals so abgekürzt wurde...

309

Donnerstag, 10. Januar 2013, 12:16

Es könnte auch sein, dass es sich um eine Eintragung ins Taufregister handelt? Die werden auch mit fortlaufenden Nummern versehen.
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stazki

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310

Donnerstag, 10. Januar 2013, 21:35

Hinter ET. steht dieselbe Nr. wie oben unter AZ (Aktenzeichen)....

Gosia, ich habe die Frage an ein weiteres Forum weitergeleitet und werde mich wieder melden, wenn ich Näheres weiß.

pa

Heinz
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311

Donnerstag, 10. Januar 2013, 21:58

Da bin ich gespannt :) Danke Heinz! Und Choma! Und Heidi auch!

stazki

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312

Freitag, 11. Januar 2013, 14:36

Hallo Gosia,

ein Vorschlag war bis jetzt:

"Eintrag Tagebuch Nr."

Dies wäre im Grunde gleichzusetzen mit dem AZ (Aktenzeichen)

Gruß aus Dolnoslaskie

Heinz
Signatur von »stazki« "Eine ausgestreckte Hand bewirkt mehr als eine geballte Faust"

313

Freitag, 11. Januar 2013, 14:53

aha, also so wie ich es mir gedacht habe - danke für Deine Bestätigung und viele Grüße aus Zagłębie Śląsko-Dąbrowskie ;)

Gosia

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