Datenschützer kritisiert Datenweitergabe an die USA
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries haben heute in Berlin zusammen mit dem US-amerikanischen Justizminister Michael Bernard Mukasey und dem US-Minister für Innere Sicherheit Michael Chertoff ein "bilaterales Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" unterzeichnet. Es sieht unter anderem den verstärkten Austausch von Personen-Informationen von Terrorverdächtigen vor, geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung hervor. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar erhebt massive Einwände, unter anderem wegen der Datenschutzbestimmungen in den USA.
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Heise - Newsticker vom 11.03.2008
Urteil zum automatischen Kennzeichen-Scanning teilt die Republik
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den gesetzlichen Voraussetzungen beim Einsatz von automatischen Nummernschild-Scannern haben die betroffenen Bundesländer sehr unterschiedlich reagiert. Während etwa Schleswig-Holstein erklärte, die automatische Kfz-Kennzeichen-Erfassung werde mit sofortiger Wirkung beendet, kündigten Hessens Innenminister Volker Bouffier und sein Hamburger Amtskollege Udo Nagel zumindest eine vorübergehende Aussetzung des Nummernschild-Scannens an. Rheinland-Pfalz, das im Jahr 2004 eine Befugnis zum elektronischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen im Polizeigesetz verankert hatte, diese aber nie umgesetzt hat, will gesetzliche Regelungen insbesondere hinsichtlich der Speicherfristen ändern.
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Heise - Newsticker vom 11.03.2008
Hessen stoppt automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen
Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat rasch auf das Urteil (Az.: 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07) des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das die Regelungen zur automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für grundgesetzwidrig und damit nichtig erklärte. Der CDU-Politiker setzte umgehend den Einsatz von Nummernschild-Scannern aus. Zugleich bedauerte er, dass die Entscheidung "die Bekämpfung der Kriminalität erschwert".
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Heise - Newsticker vom 11.03.2008
Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben -
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Absätze der Polizeigesetze Hessens und Schleswig-Holsteins für nichtig erklärt: Eine automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
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Heise - Telepolis