Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zum biometrischen Personalausweis
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Personalausweisgesetzes beschlossen. Gemäß dem Vorhaben und dem bislang allein vorliegenden Grobkonzept zur Umsetzung soll der elektronische, mit einem kontaktlos auslesbaren RFID-Chip ausgerüstete Personalausweis künftig ein digitales Lichtbild sowie eine Reihe freiwilliger Zusatzfunktionen enthalten. So können sich die Bürger etwa dafür entscheiden, auch zwei Fingerabdrücke mit aufnehmen zu lassen. Dazu riet Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorab allen Reisenden, die den Perso außerhalb des Schengen-Raums als Passersatz nutzen wollen. Der CDU-Politiker ließ aber offen, wie viele Länder einen biometrischen Ausweis statt Pass überhaupt akzeptieren.
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Heise - Newsticker vom 23.07.2008, 11:28 Uhr
iPhone-Kunden müssen zahlen, obwohl T-Mobile nicht liefern kann
T-Mobile verschickt SIM-Karten an iPhone-3G-Neukunden, ohne das zu dem Vertrag gehörige iPhone liefern zu können. Da die SIM-Karte bereits aktiviert ist, läuft der Vertrag – obwohl der Kunde noch kein iPhone hat. Die Kunden sollen also für eine Leistung zahlen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen können.
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Heise - Newsticker vom 23.07.2008, 11:33 Uhr
Frankreich: Geheimdienst-Datenbank "Edvige" beunruhigt die Öffentlichkeit
Die Staatliche Datenbank "Edvige" (exploitation documentaire et valorisation de l’information générale), in der Daten vom Inlandsgeheimdienst DCRI gesammelt und verwaltet werden, beunruhigt die Öffentlichkeit. Zur Stunde sind es 43.159 Personen und 310 Organisationen, die in Frankreich die Online-Petition zur Abschaffung der kontroversen Datenbank "Edvige" unterstützen. Die Petition ist seit 10. Juli online.
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Heise - Newsticker vom 23.07.2008, 13:33 Uhr
Persönliche Informationen im Internet sind oft langlebiger als erwünscht
Wer im Internet selbst Informationen über sich preisgibt, hat es schwer, im Nachhinein Löschansprüche durchzusetzen. Vor allem bei Meinungsäußerungen in Internetforen fehlt hier eine generelle gesetzliche Grundlage, schreibt das IT-Magazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 8/08. - In Deutschland ist man durch das Datenschutzgesetz schon vergleichsweise gut gegen den Missbrauch eigener personenbezogener Daten und Informationen geschützt. Vor beleidigenden Meinungsäußerungen gegen die eigene Person etwa schützen Strafgesetzbuch sowie Bürgerliches Gesetzbuch.
Wer aber selbst sensible Daten über sich veröffentlicht, hat es schon schwerer, seine Interessen rechtlich durchzusetzen. Auf der eigenen Webseite kann man natürlich heikle Passagen leicht ändern oder löschen. Problematisch sind dann nur noch die Onlinearchive, da man mit ihrer Hilfe Webseiten auch noch Jahre nach dem Entfernen ausfindig machen und anzeigen lassen kann.
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Heise - Newsticker vom 23.07.2008, 14:07 Uhr
Britische Regierungsseiten als Asprox-Trojaner-Schleudern
Mehr als 1.000 Websites in Großbritannien sollen das Asprox-Trojaner-Toolkit verbreitet haben oder noch verbreiten. Bemerkenswert ist dabei weniger die Zahl der Sites, sondern dass sich nach Erkenntnissen von Finjan auch Regierungswebsites wie die der Gesundheitsbehörde NHS in Norfolk darunter befanden. Auch zahlreiche amerikanische Webangebote sollen zur Verbreitung beigetragen haben – unter anderem solche der Stadtverwaltung von San Francisco sowie der Marken Sony und Snapple. Bereits im April dieses Jahres fielen hunderttausende Webseiten einem Massenhack zum Opfer, darunter ebenfalls Regierungseinrichtungen wie beispielsweise die der Vereinten Nationen (un.org) und von Großbritannien (.gov.uk).
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Heise - Newsticker vom 23.07.2008, 14:46 Uhr