Original von areckiandanna
.czy Lederreparaturen tez podlega tej"zakazanej liscie"??
Meinst Du, ob "Lederreparaturen" noch unter den Innungszwang fallen?
Wahrscheinlich kann Dir die Sattlerinnung
http://www.sattlerinnung.de/start.htm bzw.
E-Mail@Sattlerinnung.de diese Frage beantworten.
Oder meinst Du die Einschränkungen, die das Baugewerbe und Dienstleistungen wie Gebäudereinigung etc. betreffen? Dann dürftest Du keine Schwierigkeiten haben:
Übergangsregelungen gelten nur in den Sektoren "Baugewerbe einschließlich verwandte Wirtschaftszweige, Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln und Tätigkeiten von Innendekorateuren". Im Baugewerbe sind vor allem umfasst die Bauarbeiten, die der Errichtung, der Instandsetzung, dem Umbau oder dem Abriss von Bauwerken dienen, insbesondere
* Aushub, Erdarbeiten
* Bauarbeiten im engeren Sinne
* Errichtung und Abbau von Fertigelementen
* Einrichtung oder Ausstattung
* Umbau, Renovierung
* Reparatur
* Abbau- und Abbrucharbeiten
* Wartung
* Instandhaltung ( Maler- und Reinigungsarbeiten ) und Sanierung
siehe z.B.
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/beho…rung/start.html
Viel Erfolg!