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Donnerstag, 8. März 2007, 12:42

Reiseinfos und nützliche Tipps für Polen

Die Republik Polen (poln. Rzeczpospolita Polska) ist ein Staat in Mitteleuropa. Polens Grenzen sind 3582 km lang, wobei 467 km auf die Grenze zu Deutschland im Westen, 790 km auf die zu Tschechien und 539 km auf die zu der Slowakei im Süden, 529 auf die zur Ukraine und 416 auf die zu Weißrussland im Osten, 103 km auf die zu Litauen und 210 auf die zur russische Exklave Kaliningrad im Nordosten sowie 528 auf die Ostsee-Küste im Norden entfallen. Die Gesamtfläche Polens beträgt 312 7000 km² und die Einwohnerzahl ca. 38 Millionen. Der niedrigste Punkt liegt in Raczki Elblaskie -2 m und der höhste Punkt ist Rysy 2,499 m. Die Hauptstadt Polens ist Warschau mit ca. 1 700 00 Einwohnern. Verwaltungsmäßig ist Polen in Woiwodschaften, Kreise und Gemeinden geteilt. Flächenmäßig ist Polen der neuntgrößte Staat in Europa.

Grenze
Um die polnische Grenze zu überschreiten, benötigen die Bürger der EU lediglich einen Personalausweis. Personen unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen Eintrag im Pass der Eltern. Die Bürger der anderen Staaten müssen ein Reisepass und eventuell ein gültiges Visum vorzeigen.

Zollvorschriften
Seit dem 1. Mai 2004 gibt es keine Zollkontrolle an der deutsch-polnischen Grenze. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten die EU-Bestimmungen. Die zollfreie Einfuhr von Zigaretten ist auf 200 Stück pro Person über 18 Jahren beschränkt.

Mit dem Auto
Für Grenzüberschreitung werden die Wagenpapiere, Führerschein und Haftpflichtversicherung benötigt.
In Polen gelten dieselben Verkehrsvorschriften wie in anderen europäischen Ländern.
Der maximal erlaubte Alkoholspiegel beträgt 0,2 Promille.
Der Fahrer darf nicht ohne Freisprechanlage telefonieren, sowie während der Fahrt essen.
Mitnahme des Warndreiecks sowie eines Verbandskastens ist vorgeschrieben.
Ein D-Schild muss am Heck angebracht werden.
Gurtpflicht gilt auf allen Sitzplätzen.
Kinder bis 12 Jahren müssen hinten sitzen.
Vom 1. Oktober bis 1. März müssen Pkws tagsüber mit Abblendlicht fahren, Motorräder ganzjährig.
Bei Unfällen muss man grundsätzlich die örtliche Polizei benachrichtigen (Tel.: 997).
Für spätere Schadensregulierung unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls verlangen.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog sollen Polizisten nicht mehr Bargeld entgegennehmen, sondern eine Rechnung ausstellen.
Von deutschen Touristen gesammelte Strafpunkte werden dem Zentralregister in Flensburg gemeldet.

Tiere
Mitgeführte Tiere benötigen einen Heimtierausweis vom Tierarzt, der den bisherigen Impfpass ersetzt. Dafür muss das Tier mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Feiertage in Polen
1. Januar - Neujahr
27. - 28. März 2005 - Ostern
1. Mai - Tag der Arbeit
3. Mai - Tag der Verfassung vom 3. Mai
26. Mai - Fronleichnam
15. August - Maria Himmelfahrt
1. November - Allerheiligen
11. November - Tag der Unabhängigkeit
25. - 26. Dezember - Weihnachten

Ärztliche Behandlung
Bürger der EU und des europäischen Wirtschaftsbereiches benötigen eine im Heimatland abgeschlossene Versicherung. Dafür ist das Formular E-111 erforderlich, das vor der Reise nach Polen von entsprechenden Behörden im Heimatland ausgestellt werden muss.

Notruf
Einheitlich in ganz Polen:
Ärztlicher Notrettungsdienst - 999
Feuerwehr - 998
Polizei - 997
Notruf für Handybesitzer - 112
Pannenhilfe rund um die Uhr - 981 (gebührenpflichtige Verbindung)
ADAC Notrufstation mit deutschsprachigen Mitarbeitern -061 - 83 - 19 - 888

Botschaften und Konsulate
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ul. Dąbrowiecka 30
03-932 Warszawa
Tel.: 022 - 584 17 00
Fax.: 584 17 39
http://ambasadaniemiec.pl (deutsch / polnisch)

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Danzig
Konsulat Generalny Republiki Federalnej Niemiec
Aleja Zwycięstwa 23
80-219 Gdańsk, Polen
Telefon: (004858 ) 3414366, 3414980, 3418044, 3418045
Fax: (0048 58 ) 3416014

Polnischer Konsularischer Amtsbezirk: Woiwodschaften Pommern, Ermland-Masuren und Kujawien-Pommern sowie die Woiwodschaft Westpommern und aus der Woiwodschaft Großpolen die Kreise Kolmar, Scharnikau, Schneidemühl, Wongrowitz und Faltow

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