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Donnerstag, 4. September 2008, 00:23

Sozialabgaben bei der Saisonarbeit

hallo leute,

kann mir bitte jemand zu 100% eine richtige auskunft über die sozialabgaben für einen polnischen arbeiter, der in deutschland bei z.b. der traubenernte hilft, geben.

leider findet man im internet nicht immer die aktuellen daten.
auch bei verschiedenen anfragen bekomme ich auch leider immer verschiedene antworten.
die reichen von pauschal 25 euro und pauschal 28% vom lohn.

aber was stimmt?

wenn da von euch jemand ne ahnung hätte und mich aufklären könnte,
wäre das sehr super.

danke schon mal.

liebe gruesse
marco
Signatur von »sowieso« WER FEHLER FINDET, KANN SIE BEHALTEN :oczko

2

Donnerstag, 4. September 2008, 07:45

RE: Sozialabgaben bei der Saisonarbeit

Ich werde mich mal heute abend darum kümmern (ich muss jetzt zur Arbeit). Ganz verbindlich kann ich es dir auch nicht sagen. Da müsstest du vielleicht Kontakt aufnehmen mit einen Steuerbüro / Lohnbüro - von der Landwirtschaft. Im Internet ist da sehr wenig zu finden.

Grundsätzlich das sollte jeder Saisonarbeiter haben: Eine Bescheinigung der ZUS über seinen Status. Nur mit dieser Bescheinigung kann festgestellt werden, ob der Mitarbeiter in Polen oder in Deutschland Versicherungspflichtig ist.

Mehr dann dazu heute abend
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3

Donnerstag, 4. September 2008, 09:57

guten morgen,

mit so einer schnellen reaktion auf meine frage hab ich garnicht gerechnet.
vielen dank.

aha, die abgaben hängen also davon ab ob der arbeiter gerade arbeitslos ist,
bezahlten oder unbezahlten urlaub nimmt...seh ich das richtig?

dann mal bis heute abend.

danke und gruesse
marco
Signatur von »sowieso« WER FEHLER FINDET, KANN SIE BEHALTEN :oczko

4

Donnerstag, 4. September 2008, 22:32

Hallo Marco, ich bin gerade zuhause und möchte dir auf jeden Fall noch Antworten.

Du hast es richtig erkannt. Der Status des Arbeitnehmers zählt. Um den Status zu prüfen muss jeder Arbeitnehmer die Bescheinigung E 101 vorlegen - oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung der ZUS - das in Polen keine Versicherungspflicht besteht.

Ist jemand Selbstständig oder hat in Polen eine Arbeit und nimmt z.B. bezahlten Urlaub - ist in jedem Fall polnisches Versicherungsrecht anzuwenden. D.h. die Sozialabgaben werden nach Polen abgeführt - und die sind meines Wissen leicht höher als hier in Deutschland.

Bei unbezahlten Urlaub - ist es anders. Hier muss wieder deutsches Sozialversicherungsgesetz angewendet werden und die Sozialabgaben in Deutschland abgeführt werden.

Ist jemand arbeitslos - ist deutsches Sozialversicherungsrecht anzuwenden. Bei Arbeitslosigkeit gehen die Sozialversicherungsträger immer von einer berufsmäßigen Beschäftigung aus - d.h. es müssen hier in Deutschland die vollen Sozialabgaben bezahlt werden.

Ist jemand arbeitslos - muss der Arbeitgeber hinterher die Bescheinigung E301 ausfüllen. Diese Bescheinigung bekommt man hier beim Arbeitsamt.

Etwas zum nachlesen mit Telefonnummern für Rückfragen gibt es hier und hier

Wie der Status bei Studenten und bei Hausfrauen ist - weiß ich leider nicht genau - ich denke aber, dass hier nicht von einer berufsmäßigen Beschäftigung ausgegangen werden kann und eine Beschäftigung kurzfristig d.h. für 50 Tage im Jahr möglich ist. Das Beschäftigungsverhältnis (kurzfristig) ist Sozialversicherungsfrei.
Werden diese 50 Tage überschritten, ist das Beschäftigungsverhältnis wieder voll sozialversicherungspflichtig (hier in Deutschland).
Auch hier ist wichtig anzuschauen wie die Sozialversicherungsträger die berufsmäßigkeit einschätzen könnten.

Wenn der Arbeitnehmer dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt - fallen auch hier die Steuern an. Hier kann man eine Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer beantragen. Hier werden dann die Werbungskosten wie die Fahrten zur Arbeitsstelle, ggf. Fahrten nach Hause und die doppelte Haushaltsführung (max. 90 Tage) eingesetzt. Somit kann man davon ausgehen, dass keine Steuern anfallen. Saisonarbeitnehmer haben die Steuerklasse 1 - auch wenn sie verheiratet sind. D.h. es ist schon sinnvoll diese zu beantragen.

Das ist das, was ich so meiner Praxis bei der Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern weiß. Ich hoffe, dass es so einigermaßen verständlich war.

Habe gerade noch einen nicht unwichtigen Beitrag zum Versicherungsschutz gefunden (Unfallversicherung) - Da wurde auf dem letzen Seminar zur Sozialversicherung von Saisonkräften nochmal extra drauf hingewiesen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Heidi« (4. September 2008, 22:46)


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Mittwoch, 21. Januar 2009, 11:02

Hier mal ein ganz informativer Link zur Saisonarbeit:

http://www.saisonarbeitskraefte.de/


Außerdem ist beschlossen worden, dass Saisonarbeitskräfte nun 6 Monate statt nur 4 Monate beschäftigt werden dürfen.

http://www.saisonarbeitskraefte.de/news.htm?ID=38

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