Dann braucht Deutschland erst mal einen Friedensvertrag, eine Verfassung und seine nationale Souveränität . Solange noch Besatzungsrecht gilt, hat es da wohl wenig Sinn in Deutschland den Versuch zu unternehmen demokratische Verhältnisse zu schaffen.
http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
Noch mehr zum Thema Demokratie und Globalisierung
http://www.hoffnung-deutschland.de/politik/index.php
dort lesenswert der Artikel von
Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Hannover
Globalisierung und Zentralisierung führt immer zu Entdemokratisierung
Wo kommen wir hin, wenn die Bevölkerung selbst entscheiden soll?
Diese EU ist dank dem Prinzip der Supranationalität von oben nach unten aufgebaut worden. Die Supranationalität hat sich dadurch entwickelt, daß die Staaten immer mehr Kompetenzen an die EU abgegeben haben. Zustimmungen zum Beitritt sowohl für den Europarat (1950) als auch für die Pariser Verträge (1954) für die Bildung der EWG durch die römischen Verträge 1957 und für die Erstarkung der EWG zur Europäischen Union (EU 1992) haben nur die jeweiligen Parlamente gegeben. Die Völker wurden selten selbst gefragt, das deutsche Volk nie, obwohl wesentliche Hoheitsrechte an die EU übertragen worden sind: -die Gebietshoheit (Asylgesetz, Schengener Abkommen),
-die Wehrhoheit (Nato und EU),
-die Wirtschaftshoheit,
-die Währungshoheit (Deutsche Mark wurde durch Euro abgelöst),
-die Zollhoheit.
Inzwischen ist in einem Gremium nicht gewählter Delegierter eine EU-Verfassung ausgearbeitet worden, welche der EU weitere Kompetenzen übertragen soll. Mehr als hundert liberale Wirtschaftswissenschaftler haben gegen diesen Verfassungsentwurf protestiert, weil sie die Distanz zwischen den Bürgern und denen, die in ihrem Namen Macht ausüben, vergrößere, die politischen Entscheidungen nicht nur zentralisiere, sondern auch fernab von den Bürgern treffe, es den europäischen Institutionen ermögliche, das dichte Netz der staatlichen Regulierungen enger zu knüpfen, weil zudem die Zentralisierung der Macht zu einer entsprechenden Entmachtung der angehörigen Staaten führe und weil die machtausübenden Personen nicht gewählte Vertreter, sondern wie im kommunistischen Rätesystem Politkommissare ohne eigentliche demokratische Kontrolle sind.
Die EU ist also aus einem bloßen Vertragswerk zur Wirtschaftsförderung zu einem mächtigen gemeinsamen Wirtschafts-, Finanz-, Währungs-, Außen- und Sicherheitsblock wie ein Staat mit einer gemeinsamen Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz geworden, ein allmächtiger Moloch mit allem, was ein Staat beinhaltet. Echte Mitsprache oder Teilnahme an der staatlichen Gewalt haben aber weder die Bürger noch die von ihnen gewählten Abgeordneten des mehr formalen als wirklichen Europaparlaments . Inzwischen kommen 80 % aller Regulierungen aus Brüssel, und die Parlamente der Nationalstaaten haben diese von den Regierungschefs gemeinsam abgenickten Richtlinien nur noch umzusetzen , also nachzuvollziehen.
Die eigentliche Macht liegt nicht mehr bei den nationalen Staaten, sondern in Brüssel bei der nichtdemokratisch legitimierten EU-Kommission. Nicht nur die europäische Politkommission hat den Nationalstaaten immer mehr Souveränität abverlangt, für sich reklamiert. Institutionen, wie z.B. der Europäische Gerichtshof, haben ebenso kräftig beigeholfen, die Zentralisierung zugunsten Europas voranzutreiben. Der Europäische Gerichtshof ist kraft Satzung nur zuständig für Streitigkeiten über den gemeinsamen Vertrag oder zwischen Mitgliedsländern untereinander. Entgegen dieser Kompetenzbegrenzung hat er seine Kompetenzen aber immer stärker ausgedehnt und entscheidet inzwischen hemmungslos auch über Fälle ausschließlich nationalen Rechts. So hat der Europäische Gerichtshof z.B. entschieden, daß auch Frauen in der Bundeswehr dienen dürfen. Statt daß die Regierung eine solche Einmischung in das innerdeutsche Staatsrecht zurückgewiesen hätte, hat ein naiver Verteidigungsminister sofort gehorcht und sich damit zu Unrecht der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs unterworfen.
Inzwischen bemängelt sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht, daß der Europäische Gerichtshof ohne entsprechende Kompetenz in seinem Rechtsbereich wildert. Gefragt wurde das Volk absichtlich nicht, ob es diese Entmachtung seines Staates wollte. Originalton Kohl: Wo kommen wir hin, wenn die Bevölkerung über so wichtige Dinge selbst entscheiden soll?