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Falk

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1

Montag, 30. März 2009, 17:11

krankenversicherung

da es sich immer mehr abzeichnet, dass ich nach Mai wieder nach Berlin zurueckkehre habe ich mal wieder eine frage.

ich kann meine arbeitslosenhilfe hier aus england mit nach D nehmen fuer drei moonate, soviel weiss ich schon. in D kann ich kein ALG beantragen, da nicht vorher in D gearbeitet, also muss ich ALG II beantragen, dass ich wie es scheint auch fuer Magda mit beantragen kann, auch wenn wir nicht verheiratet sind. die lebensgemeinschaft ist durch etliche briefe/rechnungen, die an uins beide in england addressiert sind, nachweisbar.

frage 1, die mir gerade beim schreiben aufgefallen ist:
die englische jobseekers allowance wird mir vermutlich gegen mein ALG II als einkommen gegengerechnet?

frage 2, um die es hier eigentlich ging:
Magda ist in D nicht arbeitsberechtigt, da wir nicht verheiratet sind, und aus demselben grund kann ich sie nicht ueber familienversicherung krankenversichern, was bedeutet, dass sie selbst eine KV abschliessen muesste.

als ALG II empfaenger wuerde meine KV bezahlt, da Magda aber selbst keinen individuellen anspruch auf ALG II oder Sozialgeld hat, wer traegt die kosten?

danke fuer alle antworten...
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Falk

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2

Montag, 30. März 2009, 17:45

ich moechte uebrigens drauf hinweisen, dass ich hier nicht nach den besten moeglichkeiten suche den staat auszunehmen oder uebermaessig staatliche hilfen in anspruch zu nehmen (davon hatte ich vor einigen jahren genug...).

mir geht es darum, dass wir eine ueberbrueckung brauchen, bis ich meine selbststaendigkeit organisiert kriege...

also nix mit schmarotzen und so... :oczko

denke nicht, dass mir das hier eh jemand zutrauen wuerde, aber es lesen ja auch leute, die mich hier noch nicht so sehr kennen...
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3

Montag, 30. März 2009, 18:13

RE: krankenversicherung

Zitat

Original von Falk
...frage 2, um die es hier eigentlich ging:
Magda ist in D nicht arbeitsberechtigt, da wir nicht verheiratet sind, und aus demselben grund kann ich sie nicht ueber familienversicherung krankenversichern, was bedeutet, dass sie selbst eine KV abschliessen muesste.



... bei monika war es damals so, dass ich sie privat krankenversichern musste. sie hätte sich sonst nichtmal den wohnsitz bei mir anmelden können...

ich musste dazu meine letzten 3 abrechnungen vorlegen und diverse formulare unterzeichnen... z. b. musste ich mich für sie verbürgen...

vielleicht solltet ihr die hochzeit (wenigstens standesamtlich) vorziehen... dann wär alles kein problem :oczko

aber es ist bei mir auch schon 3 jahre her... vielleicht hat sich mittlerweile etwas geändert...

4

Montag, 30. März 2009, 19:48

Erkundige Dich mal beim Arbeitsamt nach dem Formular E300 und E301 (und evtl. E200). Das sind EU Formulare nach welchen Du evtl. auch normales Arbeitslosengeld beantragen kannst.

Die Kosten für die Krankeversicherung bei Deiner Verlobten müsst Ihr leider erst mal selber tragen, da könnt ihr aber auch eine Private Krankenversicherung z.B. aus Polen nehmen wenn sie dort noch gemeldet ist. Wenn Du nachweisen kannst das ihr minimum 2 Jahre zusammen lebt und eine eheähnliche Gemeinschaft eintragen lässt gibts evtl. auch die Chance das ihr als Einkommensgemeinschaft angesehen werdet, sie braucht aber auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis für Deutschland um Anspruch auf Leistungen zu haben und auch arbeiten gehen zu dürfen. Hier in Deutschland ist das alles leider noch nicht ganz so einfach wie in England. Der beste Tipp wäre daher wirklich die Hochzeit enorm vorzuziehen :oczko

olaf

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5

Montag, 30. März 2009, 19:51

Tja Falk, so wie's aussieht, isses mit'm einfachen Ringetausch nicht mehr getan :D :muza

wie bereits Lars schrieb, die ehe erleichtert doch einiges... :plotki

zu Deinen fragen kann ich Dir leider nicht helfen.

nur mal so: muss es denn D (Berlin) sein?

6

Montag, 30. März 2009, 20:13

Ich kann zwar die Ausgangsfrage nicht beantworten, möchte aber bei dieser Gelegenheit ein paar allgemeine Infos zum Krankenversicherungsschutz in Polen und über die Europäische Versicherungskarte als Nachfolgerin des früheren Auslandskrankenscheins loswerden:

Polnische Staatsangehörige können sich beim Arbeitsamt ihres Wohnsitzes in Polen arbeitslos melden. Dann sind sie in Polen gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zahlt das Arbeitsamt. Dann kann der Arbeitslose die Ausstellung einer Europäischen Versicherungskarte (Europejska Karta Ubezpieczenia Zdrowotnego) beim Nationalen Gesundheitsfonds beantragen, die während eines Besuchs von Familie/Bekannten in einem anderen EU-Land zumindest in Notfällen Krankenversicherungsschutz bietet.

Die Europäische Versicherungskarte wird für max. zwei Monate ausgestellt. Besuche von Familie/Bekannten bzw. Aufenthalte im Ausland zu touristischen Zwecken sind ausdrücklich in den Formularen des Nationalen GEsundheitsfonds als mögliche Optionen für eine Ausstellung vorgesehen.

Weitere Infos über die Europäische Versicherungskarte:
http://www.nfz.gov.pl/ue/index.php?katnr…nr=6&artnr=1815

Der Arbeitslosenstatus ist natürlich nur eine von vielen rechtlichen Grundlagen, die eine (Pflicht-) Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ermöglichen bzw. erzwingen. Wer in Polen Schüler, Student, Arbeitnehmer, Selbständiger, Rentner ist, ist gesetzlich krankenversichert und kann sich dann bei einer Reise ins EU-Ausland eine kostenlose Europäische Versicherungskarte ausstellen lassen, die dann für den Fall der Fall eine Grundsicherung im Aufenthaltsland begründet.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »chelmno.info« (30. März 2009, 20:18)


Falk

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7

Montag, 30. März 2009, 20:24

danke erstmal fuer die schnellen antworten...

hochzeit vorziehen... naja... :mysli

nach dem momentanen stand der dinge, und da aendert sich momentan taeglich (oder gar schneller) was...

jetzt denkt Magda gerade daran eventuell ein halbes jahr laenger in england zu bleiben, da sie hier ja noch einen job hat...
(dann haette ich natuerlich genug zeit, mich zu etablieren und ein wenig geld fuer die standesamtliche hochzeit zu verdienen... weiss einer, wieviel, ueber den daumen, eine standesamtliche trauung kostet? :oczko)

@lars:
mit 3 abrechnungen waere natuerlich ein problem, wenn ich als arbeitsloser nach D zurueckkehre... :oczko

@tommy:
bis jetzt hatte ich nur von E301 und E303 gehoert, die mir meine jobseekers allowance in D weiter zahlen wuerde (fuer 3 monate max).
die webseite der arbeitsagentur schliesst fuer mich ALG kategorisch aus, da ich erst in D in die kassen einzahlen muesste, bevor ich leistungen beziehen kann. das fand aber nie statt...
bliebe also nur ALGII in hoehe von etwa 351 euro (oder nahe dran) + 316 euro fuer den partner. Magda muesste demnach nicht eine arbeitserlaubnis haben, da wir quasi eine bedarfsgemeinschaft bilden, in der nicht beide dem arbeitsmarkt verfuegbar sein muessen...
Magda moechte aber natuerlich gern arbeiten, da waere aber eh noch das kleine problem mit der sprache im weg...

@olaf:
jepp, es muss Berlin sein. ich bin da aufgewachsen, meine familie ist dort, mein zukuenftiger geschaeftspartner ebenso und Szczecin (Magda's familie) ist um die Ecke und der Markt fuer einfamilienhaeuser ist in den (nicht mehr ganz so) neuen bundeslaendern um Berlin herum erheblich interessanter als irgendwo sonst in D...
und dann waere da noch der laengerfristige expansionsplan auf den polnischen markt...


ich halte euch auf dem laufendem und wenn ihr noch ideen habt, dann immer her damit... :okok


edit: danke auch chelmno fuer deine antwort. hatte zeitgleich geschrieben... :oczko
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8

Montag, 30. März 2009, 20:32

Zitat

Magda muesste demnach nicht eine arbeitserlaubnis haben


Magda braucht auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis, ob ihr nun ALG, ALG2 bezieht oder sie hier arbeiten geht. Dabei ist auch unerheblich ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder verheiratet seid, dieses Dokument braucht sie! Einzigste Ausnahme: sie macht sich Selbständig und gründet eine eigene Firma.

10

Montag, 30. März 2009, 20:45

Zitat



- formularz E-301 to form wydawany przez IR, o ktory najpierw nalezy zlozyc aplikacje podana przez Richmond
- to formularz ktory nie sluzy do potwierdzenia okresow zatrudnienia w celu kontynuacji zasilku. Osoba ktora po ustaniu zatrudnienia za granica powraca do Polski na kontynuacje zasilku i zachowuje 14 dniowy termin stawienia sie w powiatowym UP , a nie dysponuje zaswiadczeniem o przebytym zatrudnieniu powinna we wlasnym zakresie skonaktowac sie z pracodawca celem uzyskania zaswiadczenia,
- to formularz , ktory wystawia właściwa instytucja ds. bezrobocia lub instytucja wyznaczona przez właściwy organ państwa, w którym osoba bezrobotna była wcześniej ubezpieczona (IR). Zaświadczenie należy wręczyć osobie zainteresowanej lub przesłać do instytucji właściwej (UP). W kazdym innym przypadku musialabys przedstawic rowniez umowe o prace polskiemu urzedowi w celu uzyskania E301.

To sa informacje z zeszlego roku ,byc moze sie nie zmienily :mysli

LG Anna

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11

Dienstag, 31. März 2009, 00:03

Zitat

Original von Tommy

...
Magda braucht auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis, ob ihr nun ALG, ALG2 bezieht oder sie hier arbeiten geht. Dabei ist auch unerheblich ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder verheiratet seid, dieses Dokument braucht sie! Einzigste Ausnahme: sie macht sich Selbständig und gründet eine eigene Firma.


dann interpretiere ich diese quelle hier falsch???

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Na…schaft-Nav.html

darin heisst es unter anderem:

Zitat

...
Auch nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt von Erwerbsfähigen können Leistungen erhalten, wenn sie zur Bedarfsgemeinschaft gehören, und zwar Sozialgeld.
...


und 'nicht erwerbsfaehig' waere bspw. jemand, der keine arbeitserlaubnis hat...


zu den formularen findet man auf der arbeitsagentur auch noch was interessantes:
quelle

darin heisst es, meines erachtens widerspruechlich:
"... Im Ausland erworbene Versicherungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für einen deutschen Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden.
..."
und dann darunter:
"... Wenn Sie deutsches Arbeitslosengeld beziehen möchten, müssen Sie nach deutschem Recht zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:

- Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Sie müssen in Deutschland beschäftigt gewesen sein."

ich meine... ich melde mich ja nun nach meiner rueckkehr nach D arbeitslos, wie soll ich denn dann bitte versicherungszeiten im ausland erwerben, wenn ich in D beschaeftigt gewesen sein muss??? ich kann mich doch nicht in zwei teilen...
oder meinen die, ich komme aus dem ausland zurueck, arbeite hier fuer einige monate oder jahre, verliere dann meinen job und bekomme dann meine auslaendischen zeiten angerechnet?

dein erster link, Tommy, geht zu einem formular, wenn du quasi von einer englischen firma ins ausland zum arbeiten verschickt wirst...
der zweite ist interessanter, aber ich glaube, da kann ich schon gar nicht alles einreichen, was die abfragen. die alten abrechnungen meiner frueheren beschaeftigungen hab ich nicht mehr, da du die hier nur fuer 2 jahre aufheben musst...
das wird spannend auf dem amt...
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olaf

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Dienstag, 31. März 2009, 00:13

haettest du nur jura oder verwaltungsrecht studiert, Egalisator...
erschwerend, dass du ja nunmehr einige jahre im ausland gelebt hast..

jetzt ist wohl ein angenehmer kontakt/pro amt :prosi und nachkucken bei Deinen alten kontakten angesagt.

13

Dienstag, 31. März 2009, 07:48

Zitat

und 'nicht erwerbsfaehig' waere bspw. jemand, der keine arbeitserlaubnis hat...


Sicher ist Magda ohne Arbeitserlaubnis nicht erwerbsfähig, nur hat sie laut Gesetz keinen Anspruch auf Sozialgelder in Deutschland, es sei denn sie hat Deutsche Vorfahren und wird eingebürgert :oczko

Aber evtl. greifen da dann wieder die EXXX Formulare auch für Magda wenn sie im Ausland Anspruch auf ALG erworben hat. Das Problem dabei wird sein, das ihr das Arbeitsamt beim ersten Auftritt komplett überfordert und sich keiner Auskennt. Dies hatten wir auch hinter uns, ihr müsst Quasi schon wissen was Euch zusteht und was ihr ausfüllen müsst. Bei uns das Arbeitsamt wusste z.B. noch nicht mal, das Polnische Staatsangehörige eine Arbeitserlaubnis benötigen :mysli Die Ausländerbehörder weiß das aber schon und wenn die das Spitz bekommen das jemand ohne diese Arbeitserlaubnis arbeitet kann das teuer werden.

Auch müsste Magda hier in Deutschland eigentlich nachweisen das sie genügend Geld verdient/hat um hier zu überleben oder Du sie eben "ernährst" was bei ALG2 eher unwahrscheinlich ist, ansonsten heisst es nach 3 Monaten das Land verlassen.

Kann sich Magda denn nicht in Stettin anmelden? Vielleicht wird das dann ein wenig einfacher wenn sie z.b. bei Ihren Eltern gemeldet ist und Dich quasi "besucht" :oczko

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Dienstag, 31. März 2009, 10:01

letzteres waere natuerlich eine variante, wobei ich nicht sicher bin, dass wenn sie ihren job selbst aufgibt, ob sie anspruch auf arbeitslosenunterstuetzung in england haette und diese dann entsprechend nach polen mitnehmen koennte...

dass die leute auf den aemtern meist keine ahnung haben ist mir vor 6 jahren noch in berlin auch aufgefallen...

mir ist das system mit der bedarfsgemeinschaft noch nich ganz klar... im grunde wurede Magda ja nicht selbst einen antrag auf irgendwelche sozialgelder stellen, sondern ich waere der leistungsbezieher. Magda ist lediglich mein lebenspartner, der durch meinen antrag mit abgedeckt wird.

andernfalls wuerde das doch heissen, dass jeder der mit einem ausser-EU-partner zusammenlebt, seinen partner bei der berechnung von ALG oder sozialgeld nicht anerkannt bekaeme. ??

ich verstehe absolut, dass Magda SELBST keine leistungen fuer sich beantragen kann, aber als meinen lebenspartner muesste ICH doch deckung bekommen, da ich definitiv anspruch auf leistungen habe... ???

chaos. und das tolle ist, dass wenn ich meinem vater zum beispiel sage, in berlin auf dem amt vllt ein paar informationen zu belkommen er vermutlich auch niemanden trifft, der weiss, um was es geht...

daher der grund, dass ich erstmal selbst rueberginge, um alles vorzubereiten.

hmm... :mysli oder doch das standesamt? :oczko
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15

Dienstag, 31. März 2009, 10:21

Zitat

Original von Falk
letzteres waere natuerlich eine variante, wobei ich nicht sicher bin, dass wenn sie ihren job selbst aufgibt, ob sie anspruch auf arbeitslosenunterstuetzung in england haette und diese dann entsprechend nach polen mitnehmen koennte...


Das müsste sie dann sicher erst mal in Erfahrung bringen, generell würde ich mal davon ausgehen das jeman der seinen Job von selber kündigt keinen Anspruch hat, das ist hier in Deutschland ja auch so. Aber Polen hat ja auch diverse "Rückholaktionen" gestartet, ich glaube hier wurde auch schon mal so etwas geschrieben.

Zitat

Original von Falk
mir ist das system mit der bedarfsgemeinschaft noch nich ganz klar... im grunde wurede Magda ja nicht selbst einen antrag auf irgendwelche sozialgelder stellen, sondern ich waere der leistungsbezieher. Magda ist lediglich mein lebenspartner, der durch meinen antrag mit abgedeckt wird.

andernfalls wuerde das doch heissen, dass jeder der mit einem ausser-EU-partner zusammenlebt, seinen partner bei der berechnung von ALG oder sozialgeld nicht anerkannt bekaeme. ??

ich verstehe absolut, dass Magda SELBST keine leistungen fuer sich beantragen kann, aber als meinen lebenspartner muesste ICH doch deckung bekommen, da ich definitiv anspruch auf leistungen habe... ???


Im Grunde ist es sehr einfach, wenn Du ALG2 beantragst und Deine Lebenspartnerin mit in die Bedarfsgemeinschaft nimmst, müsste sie alleine auch Anspruch auf Leistungen haben. Dies hat sie aber nur, wenn sie eine Arbeitserlaubnis besitzt, welche sie bekommt wenn ihr verheiratet seid oder sie eine Arbeitsstelle in Deutschland antritt, wobei sie bei jedem Jobangebot einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen muss (suche mal hier im Forum, dazu hatten wir schon viel geschrieben). Also ohne Arbeitserlaubnis habt ihr auch keinen Anspruch für Magda, somit stellst Du einen Antrag welcher zu 100% abgelehnt wird. Würde heißen nur Du kannst ALG2 beantragen für Dich alleine. Sie kann echt nur versuchen das über diese EXXX Anträge ihr Leistungen zugesprochen werden, aber auch da benötigt sie höchstwahrscheinlich die Arbeitserlaubnis, da sie ohne ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zu Verfügung steht (da sie einfach nicht arbeiten darf).

Daher wären die Varianten das sie sich in Polen anmeldet oder ihr vorzeitig heiratet die einfacheren :oczko

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Dienstag, 31. März 2009, 11:30

ist doch zum k**zen... sehr aergerlich...

da will man alles echt und ehrlich machen und trotzdem werden einem steine in den weg gelegt...

kein wunder, dass einige versuchen das system auszutricksen... :nerwus

na gut...
ich werd mal weitere info sammeln und optionen diskutieren...
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17

Dienstag, 31. März 2009, 11:55

Nach einer Erwerbstätigkeit im Ausland nach Polen zurückkehrende Personen sollten - ganz unabhängig von sozialrechtlichen und sozialversicherungstechnischen Fragen - klären, wie sich ihr Verhältnis zum polnischen Fiskus gestaltet. Viele polnische Finanzämter waren bei Steuerzahlern, die sich in Polen nicht ausdrücklich beim Finanzamt abgemeldet haben, davon ausgegangen, dass diese nur vorübergehend im Ausland tätig und daher in Polen weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind. Inwieweit solche Personen, die tatsächlich mehrere Jahre im Ausland gewohnt haben, mit einer Rückkehr nach Polen die Ansicht des polnischen Finanzamts bestätigen könnten, dass sie steuerrechtlich die ganzen Jahre über ihren Wohnsitz in Polen hatten, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich möchte aber dennoch auf dieses potentielle Problem hinweisen (wenn man denn tatsächlich nach dem Wegzug in Polen keine Steuererklärungen mehr eingereicht hat) und kann allen Rückkehrwilligen nur empfehlen, sich rechtzeitig auf einschlägigen Internetseiten über den Diskussionsstand zu informieren, den ich im Detail auch nicht kenne, und sich ggf. von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chelmno.info« (31. März 2009, 11:56)


18

Dienstag, 31. März 2009, 12:46

Krankenversicherung

Hallo Falk,

auf deine Frage was das Standesamt kostet: hier sind nur 60 Euro fällig :muza

Gruß Filut

Falk

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19

Dienstag, 31. März 2009, 13:01

@chelmno:
da gab es gerade anfang diesen jahres eine deadline, die Magda gerade noch eingehalten hat, um eine doppelbesteuerung zu vermeiden.
hat ein paar zloty beim steuerberater gekostet, aber am ende spart es einem dann doch ein paar kosten, wenn sie denn zurueckgeht...

keine ahnung, wie das bei leuten aussieht, die die deadline verpasst haben und ob es alternativen zur vermeidung gibt...

@filut:
danke fuer die info :okok aber da sind sicher noch ne menge rahmenkosten fuer papierkram etc...

werde wohl spasseshalber einen extra thread zum thema hochzeiten aufmachen... :oczko
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20

Dienstag, 31. März 2009, 13:07

:plotki kann es sein das du das garnicht hören möchtest das die Standesamtliche nicht sooooo teuer ist???? :mysli

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Filut« (31. März 2009, 13:08)


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