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1

Sonntag, 4. Oktober 2009, 10:03

ZUS - Sozialabgaben

Hallo Forum,

ich brauche dringend Euren Rat. Soweit ich weiß, müssen die Sozialabgaben (ZUS - Renten- und Krankenversicherung sind meines Wissens in Polen zusammengelegt) von jedem ohne Ausnahme monatlich abgeführt werden. Auch ein Unternehmer, der sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schafft, muss nach meinen Informationen sich selbst über ZUS "zwangsversichern" lassen. Ich kann das aber irgendwie nicht glauben. Gilt das wirklich in Polen auch für Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen?
In Deutschland gilt derzeit für die Selbständigen, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen, das Wahlrecht auf eine private Rentenversicherung und eine private Krankenversicherung, wobei sich dann nahezu alle Selbständigen privat versichern lassen. Auch hier in Deutschland hat man über eine Bürgerversicherung diskutiert, in der dann alle einzahlen müssten. Die ist mit der FDP allerdings jetzt sicher vom Tisch.
Ich will hier nicht als unsolidarisch erscheinen und hätte dann auch in Polen mit einem solchen System nächstes Jahr nach Umzug kein Problem, ich möchte allerdings die hier in Deutschland bereits privat eingezahlten Rentenbeiträge nicht einfach verlieren bzw. beitragsfrei stellen, sondern vom Ausland aus weiter bedienen. Wenn ich dann aber noch für mich ZUS bezahlen muss, wäre das natürlich eine Doppelbelastung. Danke schon einmal für jede hilfreiche Antwort... :okok

Darek

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2

Sonntag, 4. Oktober 2009, 11:32

RE: ZUS - Sozialabgaben

Hallo Mulder,

soweit ich weiß, bist Du über die ZUS tatsächlich versicherungspflichtig. Bin mir allerdings nicht so ganz sicher.

Dein Hinweis auf die Situation bei uns hier ist so nicht ganz korrekt. Einige Selbständige, die Arbeitsplätze schaffen, sind in Deutschland "zwangsversichert" in der GRV. Selbstständig tätige Handwerker mit einem Eintrag in der Handwerksrolle sind 18 Jahre versicherungspflichtig in der GRV. Einfaches Beispiel hierzu ist der Friseur.
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

3

Sonntag, 4. Oktober 2009, 12:40

Korrekt, Darek, du hast die große Ausnahme genannt.

4

Sonntag, 4. Oktober 2009, 14:33

Entschuldigung, wenn ich hier noch einmal nachbohre, aber meine Frau und ich haben wirklich lange im Internet recherchiert und nicht viel gefunden, auch nicht auf polnischen Seiten. Liegt Darek jetzt richtig - muss ich mich als Unternehmer auch persönlich über ZUS versichern? Wird meine deutsche Rentenversicherung in Polen nicht anerkannt?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mulder« (4. Oktober 2009, 14:33)


5

Montag, 5. Oktober 2009, 08:21

Hallo Mulder,
habe grad auch ein bisschen recherchiert und das, was ich gefunden habe sagt, dass Du tatsächlich als Unternehmer keine Wahl in Polen hast, also ZUS und Schluss. Deine deutsche Rentenversicherung wird als Zusatzversicherung anerkannt, was Dich aber nicht von Beiträgen in ZUS befreit. Private Krankenversicherung in Polen ist auch noch nicht so populär und dient hauptsächlich der Kostendeckung in privaten Praxen und Kliniken, also auch sog. Zusatzversicherung.

Habe aber auch eine Ausnahme gefunden, dabei gilt aber "Firma in Polen, Arbeit in Ausland". Hier Link dazu, leider auf polnisch, aber Deine Frau kann Dir das übersetzen und sagen ob das in Deinem Fall in Frage käme und möglich wäre. Ist ein kleiner, aber legaler Schwindel ;-)

http://biznes.onet.pl/wielka-ucieczka-z-…0,1,prasa-detal
Signatur von »liwia« When nothing goes right, go left!

6

Montag, 5. Oktober 2009, 09:14

Hallo liwia,

danke für deine Info. Was die Ausnahme angeht, so haben wir dieses Ausnahmemodell auch schon herausgefunden, denn da hat sich in Polen ein ganzer Geschäftszweig heraus entwickelt, der die Unternehmer mit einer englischen "Limited" (geringe Gründungskosten) komplett an ZUS vorbei lotst. Mittlerweile sind die polnischen Behörden da wach geworden und prüfen hier besonders streng. Wie sich das Ganze gestalten würde, wenn ich eine Niederlassung in D lassen würde, habe ich auch schon durchgerechnet. Dann würde ich in D weiter steuerpflichtig sein, zumindest mit den Einnahmen der Betriebsstätte. Sollte ich dann auf die Dauer keine haben, sieht das Finanzamt die Stätte als Liebhaberei an und nicht als Geschäft...denn man muss auf die Dauer eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können...ja, man wird hier in Deutschland mit Verlusten misstrauisch beachtet...also füge ich mich dem ZUS-System, die eine pauschale Abgabe ist und kaum das decken kann, was man als Selbständiger an Flexibilität beim Arzt womöglich braucht. Aber noch einmal tausend Dank für deine Hilfe von uns...wir revanchieren uns...bestimmt... :ostr

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mulder« (5. Oktober 2009, 09:15)


Darek

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7

Montag, 5. Oktober 2009, 17:33

He Mulder,
einmal quergefragt - was hindert Dich denn an der Gründung einer Ltd.?
Und nicht nur in Polen hat sich dazu ein ganzer Geschäftszweig entwickelt, hier in D gibt es auch jede Menge Unternehmensberater, die einem bei der Ltd.- Gründung helfen.

Vor einigen Jahren wollte das Finanzministerium solch eine Geschäftsform in D untersagen (klar - gehen dem deutschen Fiskus dabei doch etliche Steuergroschen flöten), Brüssel hat aber anders entschieden.
Seitdem boomen die Ltd.-Gründungen.

Wichtig ist allerdings, dass es sich nicht um eine "Briefkastenfirma" handelt. Es sollte also auf jeden Fall eine richtige Büroanschrift mit Telefon, Fax und Stromabrechnung vorhanden sein. Weiter wichtig ist der sogenannte Office Direktor, also jemand, den man bei einem Besuch in den Geschäftsräumen auch antrifft und der auf Verlangen Geschäftskorrespondenz vorlegen kann.
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

8

Montag, 5. Oktober 2009, 18:59

Na ja Darek,

ich habe da irgendwie Skrupel, weil das auch ein bisschen getrickst ist. Vielleicht alles legal, aber ich weiß nicht... :mysli

BunterHund

unregistriert

9

Sonntag, 18. Oktober 2009, 08:49

Zitat

Original von Darek
He Mulder,
einmal quergefragt - was hindert Dich denn an der Gründung einer Ltd.?
Und nicht nur in Polen hat sich dazu ein ganzer Geschäftszweig entwickelt, hier in D gibt es auch jede Menge Unternehmensberater, die einem bei der Ltd.- Gründung helfen.

Vor einigen Jahren wollte das Finanzministerium solch eine Geschäftsform in D untersagen (klar - gehen dem deutschen Fiskus dabei doch etliche Steuergroschen flöten), Brüssel hat aber anders entschieden.
Seitdem boomen die Ltd.-Gründungen.

Wichtig ist allerdings, dass es sich nicht um eine "Briefkastenfirma" handelt. Es sollte also auf jeden Fall eine richtige Büroanschrift mit Telefon, Fax und Stromabrechnung vorhanden sein. Weiter wichtig ist der sogenannte Office Direktor, also jemand, den man bei einem Besuch in den Geschäftsräumen auch antrifft und der auf Verlangen Geschäftskorrespondenz vorlegen kann.


Entschuldigt, wenn ich mich hier einfach reinklinke.
Ich beabsichtige eben gerade das! Ich möchte eine Englische Limited gründen, um Leute aus Polen zu beschäftigen! Ich habe es in einem eigenen Thread erfragt, aber scheinbar hat dort niemand verstanden was ich eigentlich vor habe. Wie kann ich die Polnischen Mitarbeiter so anstellen, dass sie ihre ZUS bezahlen können???

Falk

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10

Montag, 19. Oktober 2009, 13:09

Zitat

...
Wichtig ist allerdings, dass es sich nicht um eine "Briefkastenfirma" handelt. Es sollte also auf jeden Fall eine richtige Büroanschrift mit Telefon, Fax und Stromabrechnung vorhanden sein. Weiter wichtig ist der sogenannte Office Direktor, also jemand, den man bei einem Besuch in den Geschäftsräumen auch antrifft und der auf Verlangen Geschäftskorrespondenz vorlegen kann.


zur ergaenzung: das bedeutet jetzt nicht, dass du selbst jemanden direkt einstellen musst, um dort in England eine zweigniederlassung zu eroeffnen. viele verstehen exakt das, was legal usus ist als briefkastenfirma...
es gibt sogenannte Company Secretaries in England, die diese funktion meist fuer mehrere firmen erfuellen und gegen eine geringe jahresgebuehr voellig legal verfuegbar sind.
da eine Limited eh einen Company Secretary benennen muss ist das eigentlich keinerlei problem und durchaus gaengig heute.

eine halb-legalitaet oder unseriositaet, wie hier irgendwo im thread vermutet, ist gelinde gesagt unsinn.

weitere info zum beispiel hier
ansonsten gibt google tausende weiterfuehrender links. der von mir genannte ist vllt nicht der beste, somndern einer der ersten... (war zu faul alle zu lesen)
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BunterHund

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11

Montag, 19. Oktober 2009, 13:18

Endlich mal tacheles :ostr

Ich hatte eigentlich gehofft, dass es hier schon Menschen gibt, die bereits Erfahrung damit haben. Schade! Über Google findet man eben auch viel, aber auch viel unnützes Wissen. Ich bevorzuge es daher eher, meine Informationen von jemanden zu bekommen, der bereits weiss wie es geht. Nichts für ungut :stres

Falk

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12

Montag, 19. Oktober 2009, 16:38

du darfst dabei aber nicht vergessen, dass jede existenzgruendung individuelle feinheiten aufweist, die erfahrungen des einen nicht unbedingt auf den naechsten uebertragen lassen.
ueber einen haufen nachforschen und nachlesen wirst du daher nicht herumkommen.

ich muss mich da demnaechst auch durchquaelen, wenn es denn wieder zurueck nach Berlin geht und wir die geeignete gesellschaftsform finden muessen...

so aus dem stegreif faellt mir gerade hier keiner ein, der die entsprechende erfahrung haette, aber vllt kommt ja noch was...
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BunterHund

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13

Montag, 19. Oktober 2009, 17:10

Zitat

Original von Falk
so aus dem stegreif faellt mir gerade hier keiner ein, der die entsprechende erfahrung haette, aber vllt kommt ja noch was...


Dann werde ich wohl quasi ein Prototyp sein :luzik
Nun gut, wenn ich herausgefunden habe, wie es geht, werde ich hier ein dickes Posting an die Wand nageln. Schliesslich sollen auch, andere arme Fische, herausfinden wie es geht. :oczko

Falk

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14

Montag, 19. Oktober 2009, 18:53

Zitat

Original von BunterHund

...wenn ich herausgefunden habe, wie es geht, werde ich hier ein dickes Posting an die Wand nageln. ...


gute herangehensweise... :okok
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Darek

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15

Montag, 19. Oktober 2009, 19:21

Zitat

Original von Falk
zur ergaenzung: das bedeutet jetzt nicht, dass du selbst jemanden direkt einstellen musst, um dort in England eine zweigniederlassung zu eroeffnen. viele verstehen exakt das, was legal usus ist als briefkastenfirma...
es gibt sogenannte Company Secretaries in England, die diese funktion meist fuer mehrere firmen erfuellen und gegen eine geringe jahresgebuehr voellig legal verfuegbar sind.
da eine Limited eh einen Company Secretary benennen muss ist das eigentlich keinerlei problem und durchaus gaengig heute.

eine halb-legalitaet oder unseriositaet, wie hier irgendwo im thread vermutet, ist gelinde gesagt unsinn.

nichts anderes hatte ich mit meinem Posting gemeint.
Gut, dass Du das noch ein wenig besser herausgestellt hast :okok
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