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Original von HSnoopy
Allerdings kannst Du ja dann noch die Vorsteuer absetzen.
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Original von Obywatel GG
aber die Koalitionen mit Grünen werden mir zu teuer.
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Original von Diabel
Da helfen nur noch brennende Autoreifen und Basebalschläger. Macht kaputt was euch kaputt macht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diabel« (6. Mai 2011, 13:12)
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Original von Diabel
Du scheinst dein Grundgesetz nicht zu kennen : Hier steht es eindeutig:
Wortlaut des Artikels 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Also ist nach Absatz 4 Widerstand gegen die Bemühungen des Staates, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und ein totalitäres System zu errichten, rechtskonform.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »olaf« (6. Mai 2011, 14:49)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diabel« (6. Mai 2011, 14:59)
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Original von Darek
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Original von Obywatel GG
aber die Koalitionen mit Grünen werden mir zu teuer.
Wie meinst Du das
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diabel« (6. Mai 2011, 17:13)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »liwia« (16. Juni 2011, 07:59)
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Original von liwia
Ich wünsche Euch einen schönen Tag
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Original von liwia
Hab mit meinem Auto heute auf einen Parkplatz für Behinderte kurz gefahren um jemanden aussteigen zu lassen, der Motor blieb an. Natürlich ist es mir bewusst, dass es nicht erlaubt ist, aber innerhalb halber Minute hab ich niemanden behindert oder anderem was genommen und nach ziemlich genau halber Minute wäre ich auch wieder weg.
Da kommt sofort so ein älterer zahnloser Herr und reg sich voll auf ob ich wohl wüsste, dass mich das 60 Euro kostet und dass ich gar nicht brauche mit ihm anfangen zu diskutieren und wie schlecht ich so bin...und...und
Habe ihm nur gesagt, dass er Recht hat, aber er meine Standzeit auf diesem Parkplatz nur verlängert, dass ich aber genug Anstand habe, will ich ihn nicht unterbrechen, würde ihm nur raten ein bisschen öfter zu lachen, dann wird er vielleicht auch öfter einen schönen Tag haben und bin gefahren.
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Die blaue Parkplatztafel Z. 314 StVO mit Zusatzzeichen "Rollstuhlsymbol" o.ä. beschränkt das Parken auf den gekennzeichneten Plätzen auf Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde (§ 41 Abs. 4 StVO). Der Nachweis ist durch die besondere Parkerlaubnis für Schwerbehinderte [...] zu führen. Andere dürfen dort nicht parken.
Das bedeutet zwar im Umkehrschluss, dass Halten, und zwar für jedermann, dort zulässig ist. Aber: nach § 12 Abs. 2 StVO parkt jemand, wenn er sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Nichtberechtigte dürfen also auf Behindertenparkplätzen halten, jedoch nicht aussteigen und nicht länger als 3 Minuten stehenbleiben. Dann parken sie, was sie nicht dürfen!
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