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Dienstag, 19. Januar 2010, 02:59

Freistellungsauftrag Kapitalertragssteuer

Kennt sich hier jemand genauer aus wie das seitens des Fiskus geprüft wird, wie man die 801 Euro aufteilt ?

Nehmen wir an ich reiche bei 2 Banken ein Freistellungsauftrag von insg. mehr als 801Euro ein, also Bank 1 sage ich "bis 400 Euro" bei der zweiten "bis 500 Euro" nutzen diesen aber nichts aus, d.h. bei ersten bekomme ich z.b. 200 Euro Zinsen und bei der zweiten 500, ist es trotzdem illegal ?

Das kann man nicht immer im Voraus wissen wie viel es wird (bei Tagesgeld und bei Aktiendepots ist es nun mal so) und manche machen auch keine Steuererklärung - das nehmen wir hier mal als gegeben an, jetzt mal außen vor ob es vorliegt oder nicht.

Ist es so dass ich im Fall wenn ich mehr bekomme als 801, das dann per Steuererklärung nur angeben muss und fein raus bin wenn ich es aktiv von mir selbst aus abführe, oder ist bereits die Tatsache dass ich Freistellungsaufträge über den gesetzlichen Limit theoretisch erhalten könnte, schon ein (versuchtes) Vergehen ?
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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Donnerstag, 21. Januar 2010, 16:16

So, mal die "Finanzamtinterna" verraten :oczko :
Ok sieht so aus, reicht man ein Freistellungsantrag bei der Bank ein, schicken die an Fiskus "xyz hat Konto eröffnet, mit Freistellungsantrag xxx Euro", das macht auch die zweite, dritte etc. Bank auch, auch Anpassungen später werden weiter geschickt, beim Fiskus geht automatisch das rote Licht an wenn xyz über 801 kommt, wird angeschrieben Steuererklärung abzugeben bzw. man unternimmt einfach weiteres.

Was passiert wenn sich raus stellt dass man real nicht mehr bekommen hat, das konnte sie mir nicht sagen, vermutlich ist das nicht strafbar, das halte ich mal einfach für wahrscheinlich, weiß es aber nicht.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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