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Darek

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Freitag, 6. April 2012, 12:11

Krebs: Kostenerstattung bei Onkotherapie

Das Sozialgericht Rheinland / Hamburg hat vor kurzem in einem Gerichtsurteil ein erneutes Urteil zur Kostenübernahme bei Onkotheraie durch die Krankenkassen gefällt. Danach muss eine Krankenkasse die Kosten für eine soche Behandlung auch dann übernehmen, wenn der Patient eine Chemo- oder Strahlentherapie ablehnt.

Zuvor hatte bereits das Sozialgericht Köln die zuständige AOK verpflichtet, die Kosten für 20 Hyperthermie-behandlungen zu übernehmen. Die AOK hatte dies abgelehnt.
Das Sozialgericht befand, dass der Patient gemäß des höchstrichterlichen Beschlusses ("Nikolaus-Entscheidung") das Recht habe, zum "Strohhalm zu greifen" und dass die Krankenkasse die Kosten erstattet.

Auch in einer weiteren Entscheidung hatte ein Sozialgericht die gesetzliche Krankenkasse angewiesen, die Kosten für Hyperthermie zu übernehmen. So urteilte das Sozialgericht Oldenburg, dass die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) die Hyperthermie als Begleittherapie gewähren muss.

Im nun vorliegenden Fall der richterlichen Entscheidung, kam es zu dem Urteil, da der Patient an einem nicht-operablen Tumor der Gallengänge der Leber litt und der Patient die Weiterbehandlung durch Chemotherapie zugunsten einer Tiefenhyperthermie abbrach. Die AOK lehnte daraufhin eine Kostenübernhnahme mit der Begründung ab, dass zur Palliativtherapie (abgeleitet vom lateinischen "pallum" = Mantel, Ummantelung, und bedeutet die ganzheitliche Fürsorge für Menschen mit unheilbaren Krankheiten. ) lediglich die Chemotherapie im Leistungskatalog enthalten sei.

Seit 2004 ist die Hyperthermie (die Onkothermie ist hierbei eine Weiterentwicklung) keine gesetzliche Regelleistung der Krankenkassen mehr, konnten zuvor allerdings in Einzelfällen auf Antrag gewährt werden.

Zum besseren Verständnis:
Man hat festgestellt, dass Zytostatika (Krebsmedikamente) bei Temperaturen über 40° C deutlich aggressiver wirken als bei der normalen Körpertemperatur. Darüber hinaus sind die thermisch vorgeschädigten Tumorzellen leichter durch die Strahlentherapie zu bekämpfen, weil ihre Reparaturfähigkeiten herabgesetzt sind. Untersuchungen haben weiterhin ergeben, dass Krebszellen bei einer Erwärmung auf ca. 42 °C im Gegensatz zu gesundem Gewebe besonders geartete Eiweißstrukturen auf ihrer Oberfläche bilden. Diese Eiweißstrukturen, auch Hitzeschockproteine genannt, werden vom Abwehrsystem als körperfremd erkannt, so dass die Krebszellen vom Abwehrsystem zerstört werden können.
Hyperthermie soll daher an zwei Fronten wirken: Zum einen durch thermische Schädigung, zum anderen durch die Stimulierung des Immunsystems.

Erstmals erwähnt wurde die heilende Wirkung der Wärme schon in den altägyptischen Hochkulturen (2400 v. Chr.), aber erst Mediziner der griechischen Antike haben diesen therapeutischen Ansatz konsequent angewandt, anerkannt und benannt: Überwärmung (griechisch: Hyperthermie).
"Gebt mir die Macht, Fieber zu erzeugen, und ich heile jede Krankheit", sagte damals schon der griechische Arzt und Philosoph, Parmenides, 540-480 v. Chr.

Quellen:
Urteil Az S 26 KR 833/11 ER
http://www.krebsinformationsdienst.de/be…yperthermie.php
http://www.youtube.com/watch?v=oGq28wgvZ…player_embedded

... und das hier noch zum Thema "Krebs und Pharma"
http://www.youtube.com/watch?v=R-HQEZEtvHI&feature=relmfu
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Darek« (6. April 2012, 12:12)


2

Freitag, 6. April 2012, 22:08

Der ganze Spaß ist auch seit Jahrtausenden als Selbstheilungsorganismus, der Menschheit bekannt. Fiebersenkende Medikamente und Methoden stehen dem diametral gegenüber.
Was uns nicht tötet , macht uns gesund und hart.

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