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sondern auch um die jeweiligen Angestellten, die der Qualmerei über Stunden ausgesetzt sind
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Original von Tommy
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sondern auch um die jeweiligen Angestellten, die der Qualmerei über Stunden ausgesetzt sind
ist es beim Nichtrauchergesetz nicht so, das Wirte welche einen getrennten Raum zum Rauchen haben, dort Rauchen lassen können? Was ist denn dann mit diesen Angestellten???? Trifft es dann nur die kleinen Lokale?
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Original von Falk
tommy, das ist eine interessante frage.
hier in UK wird das recht konsequent gehandhabt. die antwort ist schlicht nein.
es gibt allerdings bars, die ausnahmen zulassen, sowie in einem lokal allerdings essen ausgegeben wird ist striktes rauchverbot.
die polizei kann dich bei zuwiderhandlung uebrigens auf der stelle um 30 pfund erleichtern...
auf arbeitsstellen allgemein, weil hier mal der verweis aufs gericht von eishoernchen kam, ist hier das rauchen komplett verboten und das gesetz untersagt raucherraeume in firmen!
ja... da wurde bei der einfuehrung auch geschrien... fuer etwa einen monat...
diese konsequenz mag einem extrem vorkommen, aber ein gutes hat es. die leute fangen nicht an zu diskutieren, da die regeln ziemlich klar sind...
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(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 gilt nicht, wenn im Gaststättenbetrieb nur
Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste von Beherbergungsbetrieben oder
unentgeltliche Kostproben
verabreicht werden. Wird eine Gaststätte auf einer Teilfläche einer vollständig umschlossenen Räumlichkeit offen betrieben, so ist das Rauchen in der gesamten Räumlichkeit verboten.
..........
(1) Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1 gilt das Rauchverbot nicht in
Haft- und Vernehmungsräumen der Justizvollzugseinrichtungen und der Polizei,
Patientenzimmern von Einrichtungen, in denen Personen aufgrund gerichtlicher Entscheidung untergebracht werden,
den Räumen von Heimen und von Einrichtungen der palliativen Versorgung, die Bewohnerinnen oder Bewohnern zur privaten Nutzung überlassen sind,
Räumen, die zu Wohnzwecken überlassen sind,
vollständig umschlossenen Räumen von Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, in denen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einer Patientin oder einem Patienten im Einzelfall das Rauchen erlaubt, weil ein Rauchverbot die Erreichung des Therapieziels gefährden würde oder die Patientin oder der Patient das Krankenhaus nicht verlassen kann,
vollständig umschlossenen Nebenräumen von Gebäuden oder Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4, 7, 9 und 11, die an ihrem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum gekennzeichnet sind.
(2) Das Rauchverbot nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 gilt nicht in dem vollständig umschlossenen Nebenraum einer Gaststätte, der an seinem Eingang deutlich sichtbar als Raucherraum gekennzeichnet ist. Satz 1 gilt nicht in Gaststätten, die in einem engen räumlichen oder funktionalen Zusammenhang mit Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3, 5 und 6 stehen.
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Original von Falk
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Originally posted by mentos
Hallo Falk,
irgendwie passen Deine Beiträge zu diesem Thema nicht recht mit Deinem Motto zusammen. Dein Motto zeugt von Toleranz, Du redest aber der Bevormundung das Wort.
toleranz... des rauchers gegenueber anderen?
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Original von Falk
sorry, aber mein motto bedeutet nicht, dass ich anarchie will.
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Originally posted by mentos
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Original von Falk
sorry, aber mein motto bedeutet nicht, dass ich anarchie will.
Menschen, die sich nicht der Prohibition beugen wollen, als Anarchisten abzustempeln, ist wohl etwas starker Tobak.
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Original von Darek
... was haltet Ihr vom neuen Nichtraucherschutzgesetz?
Das gilt doch jetzt ab dem 1. September.
Soll ich mich mal "outen"?
Ich find`s gut, bin nämlich seit Geburt "militanter" Nichtraucher ....
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Originally posted by ReniA
Tja... Und Allen Carr ist nun mal auch lungenkrebstot. Ist aber durch sein Büchlein "Endlich Nichtraucher!" mindestens als Millionär gestorben.
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Original von Falk
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Originally posted by ReniA
Tja... Und Allen Carr ist nun mal auch lungenkrebstot. Ist aber durch sein Büchlein "Endlich Nichtraucher!" mindestens als Millionär gestorben.
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Allen Carr hat allerdings auch einige jahrzehnte 60 zigaretten taeglich geraucht...
und das bestreben geld verdienen zu wollen (und es letztendlich auch zu tun) kann man doch nicht als verwerflich bezeichnen... oder?
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Originally posted by Obywatel GG
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Jetzt ändert die Politik die Tapete auf rot
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Originally posted by ReniA
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Doch, ich finde es nicht moralisch...
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Original von mentos
Dafür entlasten wir aber die Rentenversicherung
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Originally posted by Obywatel GG
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Angeblich Öffentlicher Raum, die Kostensache und das ganze Kartenhaus Nichtraucherschtzgesetz stürzt so langsam.
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