Original von Lilly6
Ist es erlaubt solche Bilder ohne Einverständnis der Grundstücksbesitzer (Fotograf muss sich für das Foto auf Privatgrundstück befunden haben) überhaupt zu machen und ins Web zu stellen ? Der Fotograf ist angeblich vom Nachbargrundstück über den Zaun geklettert.
Nicht ganz einfach zu beantworten, Lilly.
Grundsätzlich unterliegt ein Gebäude einem Urheberrecht, nämlich dem des entsprechenden Architekten (obwohl sich das jetzt blöd anhört). § 59 UrhG gestattet aber Aussenaufnahmen und die die Verwertung von Gebäuden, sofern für diese Aufnahmen nicht das Grundstück betreten wurde, sondern von einer öffentlichen Strasse ohne Hilfsmittel, wie z.B. Leiter, Kranwagen, Hubschrauber, oder ähnlichem fotografiert worden ist. Ansonsten liegt zumindest schon mal der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs vor. Solche Fotos dürfen dann auch nicht verwertet werden.
Sind Personen auf diesen Fotos zu erkennen, dürfen diese Fotos ebenfalls verwertet werden, sofern die erkennbaren Personen lediglich Beiwerk sind und nicht den Hauptbestandteil des Fotos aumachen (z.B. Personen vor einem berühmten Gebäude wie dem Kölner Dom, dem Brandenburger Tor, usw.), se ssei denn, die Personen haben ausdrücklich zugestimmt.
Einfacher ist es auf jeden Fall, vor dem Fotografieren eine schriftliche Erlaubnis zu bekommen.
Original von Lilly6
(der abgebildete Hund ist übrigens der Wachhund ,müsste wohl versetzt werden
)
Tja - es gibt Wachhunde, die werden tatsächlich wach, wenn etwas passiert