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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »benki« (23. Februar 2013, 14:19)
Zitat
Wenn Sie als Unionsbürger nach Deutschland einreisen und sich hier länger als drei Monate aufhalten wollen, müssen Sie einen Nachweis über ausreichende Existenzmittel und eine bestehende Krankenversicherung erbringen. Nach dem europäischen Aufenthaltsrecht können Sie also nicht einfach einreisen und dann Sozialhilfe beantragen. Damit soll ein so genannter Sozialhilfetourismus unterbunden werden. Sollten Sie also länger als drei Monate bleiben und die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie aufgefordert werden, das Land zu verlassen. Beziehen Sie als Nichterwerbstätiger dennoch Sozialhilfe, erfolgt eine Ausweisung nicht automatisch. Der Aufnahmestaat muss prüfen, ob bei Ihnen vorübergehende Schwierigkeiten bestehen.
Wenn Sie aber bereits als Erwerbstätiger ein Aufenthaltsrecht erworben haben und dann in Not geraten sind, ist durchaus der Bezug von Sozialhilfe möglich. Sie haben ebenso einen Anspruch auf Sozialhilfe wie ein deutscher Kollege. Eine Ausweisung wegen des Sozialhilfebezugs ist nicht möglich.
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