Nach Angaben der EU sollen Arznei-Beipackzettel und Fachinformationen bestimmter Präparate bis Ende 2013 ein schwarzes Dreieck tragen, das auf dem Kopf steht. Dadurch können Patienten der EU-Mitgliedstaaten erkennen, ob sie ein Arzneimittel nehmen, das noch nicht lange auf dem Markt ist und daher eventuell besondere Risiken birgt.
Der Grund für diese Kennzeichnung liegt auf der Hand: Patienten sollen wissen, dass für so gekennzeichnete Medikamente noch vergleichsweise wenig Erfahrungswerte vorliegen.
Wie wenig über solche Risiken bekannt ist, zeigte eine Auswertung in Kanada. Bei jedem vierten der 434 Wirkstoffe, die dort zwischen 1995 und 2010 zugelassen wurden, kam es zu schweren Sicherheitsbedenken. Bei einem Medikament kam es dadurch sogar zu einer Marktrücknahme.
Die neue EU-Vorschrift gilt für neue Arzneiwirkstoffe, Impfungen und Plasmaprodukte sowie für Medikamente, die unter besonderen Auflagen zugelassen wurden.
Nachteil der Richtlinie: Die deutschen Behörden bieten derzeit im Internet nur ein schlecht auffindbares Formular für Patienten an.
Quelle:
Pharma-Brief Mai/Juni 2013
arznei-telegramm 2012, 43, 12 S. 104
https://verbraucher-uaw.pei.de/fmi/iwp/c…UAW&-loadframes