Bei mir ist das ca. 5 Jahre her und ich habe die Rechtslage/Rechtspraxis danach nicht weiter verfolgt,
also hätte sich etwas geändert haben können, betrachte meine Antwort also als zu ~ 90% sicher,
die 10% Unsicherheit bedeuten aber auch nicht dass Du illegal handelst, machst Du es wie ich gleich vorschlage könntest Du wenn ich falsch liege maximal nur mehr Aufwand haben, illegal wird es aber dadurch nicht.
Aber vielleicht wird noch ein anderer etwas ergänzen/einschränken wie man das vereinfachen kann.
Es wird jetzt etwas ausführlicher weil da sind in Formalitäten paar Fallstricke eingebaut sind die man besser umgeht.
Also so wie ich das sehe muss man das eher in Polen machen um auf in Polen liegenden Besitz Zugriff zu nehmen,
eine beglaubigte Übersetzung des dt. Erbscheins hat nicht so die Rechtskraft, Akzeptanz ausländischer Gerichte im poln. Hochheitsgebiet ist endlich. Ich musste es vor paar Jahren auch doppelt machen, ob legal oder nicht (dann müsste man gegen die alle klagen, der poln. Erbschein ist eben einfacher zu erlangen) aber div. Institutionen in PL waren mit dt. Erbschein nicht befriedigt, musste das Erbverfahren in PL also auch noch machen (was mir missfiel weil zusätzlicher Aufwand und der Steuerfreibetrag ist ein viel niedrigerer, was in PL liegt wird also schon besteuert, wenn auch übersichtlich hoch, während man in D noch Hunderttausende Steuerfrei hat).
Gleich an der Stelle ein Hinweis eingeschoben, hebst Du was von Konto ab, änderst ein Grundbucheintrag etc. geht was an Fiskus raus,
also komme nicht auf die Idee nicht aktiv zügig danach eine Steuererklärung abzugeben, die Schnüffler finden das in PL teilweise noch besser raus als in D.
Auch erst Konto räumen und später mit Sterbeurkunde auflösen funktioniert nicht, die teilen Kontostand zu Sterbedatum Fiskus mit,
also lange Rede kurzer Sinn, keine Versuche weil die sind wenn es um Geld anderer Leute geht plötzlich geschickt bzw. gerissen und intelligent sie sonst nie im Leben
Dazu noch etwas steuerliches, Freibeträge sind soweit ich weiß 6 Monate gültig, war zumindest vor einiger Zeit noch so, also
Erbschafssteuer am besten zügig erledigen weil später wird mehr fällig, dazu ggf. noch Strafe für den Versuch das Erbe nicht besteuern zu wollen, aber auch ohne explizite Strafe litt der Freibetrag der nicht unbeträchtlich war.
Aber keine Sorge, das ist relativ leicht erledigt, Erbverfahren kostet wenige Hundert PLN und der Antrag ist recht leicht ohne Anwalt ausgefüllt, Formular wird es online geben oder spätestens im Gericht bei der Information.
Man muss nur einmal zu Hauptverhandlung erscheinen und wird gefragt ob es andere Kinder und Eheparnter gibt und hat in paar Wochen den Schein in der Hand. Rechtskräftig ist das nach 14 Tagen nach Beschluss wenn kein Widerspruch eingeht, idr. muss das abgeholt werden und wird nicht ihrerseits aktiv verschickt, diese Unsitte erlebe ich zumindest in PL.
Bzw. gleich nach rechtskräftig werden abholen geht auch nicht, man beantragt an der Information eine beglaubigte Urteilskopie (ca. 30 PLN) und der Originalbeschluss bleibt im Gericht- ja die Kritik an poln. Gerichten kann ich bestens nachvollziehen, mich nerven die auch mit solchen Regelungen.
Natürlich muss man für das Verfahren an sich eine beglaubige Übersetzung der Sterbeurkunde haben und die Geburtsurkunde, beglaubigt übersetzte Bestätigung letzter Meldung und das war es glaube ich, bei mehreren Erben dann natürlich deren Daten inkl. Verwandschaftsnachweis - Das alles gibt man natürlich mit Antragsformular ab und nicht erst im der Hauptverhandlung,
für Langsamdenker und passive Richter schreibt man irgendwo dazu dass wenn etwas fehlt sie sich vor Hauptverhandlung melden sollen damit man das besorgen kann, ansonsten würde man sich unnötiger weise ggf. zwei mal einfinden müssen.
Wenn beim Termin nur einer erscheinen soll, sollten andere Erben diesen eine Vollmacht geben,
zur Sicherheit sollten diese Gericht vorher mitteilen dass sie nicht erscheinen werden (damit die Ladung nicht mit "Obecnosc obowiazkowa" versehen wird wonach ein Nichterscheinen illegal sein könnte und/oder das Verfahren nicht fortgesetzt wird, also sicher ist sicher weil die scheinen manchmal zu würfeln ob es Anwesenheitspflicht gibt oder nicht - eigene Erfahrung, auch bei privatrechtlichen Geschichten ohne Anwesenheitspflicht rutscht ihnen das manchmal raus und der Anwalt alleine kann da nur bedingt alles erledigen, muss erst die Beschwerde führen dass die Anwensenheitspflicht falsch war).
Ein dt. Erbschein brauchst Du aber sowieso um das was in D ist Zugriff zu nehmen (sie wird wohl hier was haben, auch wenn ggf. nicht viel),
ist auch wichtig um paar Sachen abzumelden die nicht automatisch per Tod erlöschen und mit Sterbeurkunde loszuwerden wären.
Auch wenn Du jetzt kein Bedarf siehst, ich kann nur raten auch ein dt. Erbschein zu besorgen,
aber immer gut vorher prüfen ob Schulden existieren.
Übrigens, Du schreibst "dt. Staatbürgerschaft", ja das ist wohl insofern die halbe Wahrheit weil die dt. oder sonstige Staatsbürgerschaft nicht die poln. erlöschen lässt, damit Deine Mutter oder sonstige Person diese verliert muss es ein Verfahren geben wo man entweder ein entsprechenden Antrag stellt (der kann auch abgelehnt werden) oder bei größeren Vergehen gegen die poln. Nation wozu Auszug natürlich nicht gehört, von staatlicher Seite entzogen wird.
Ja was Wohnort angeht mag sie in PL schon länger abgemeldet sein, an Staatsangehörigkeit ändert das aber nichts.
U.U. ist/war sie aber auch gar nicht abgemeldet was der Hinweis dass sie dort etwas besitzt durchaus suggerieren kann,
das weißt ich aber natürlich nicht.
p.s. Die Verfahrensgebühr entrichtest Du am besten gleich vor Ort in der Gerichtskasse, idr. gleiches Gebäude,
weil aus D in EUR etwas überweisen wird nicht gehen, die zahlt man übrigens vorschüssig und bevor bezahlt bewegen sich die feinen Herrschaften nicht.