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Der 266 ist ohnehin sehr ungenau definiert. AberEndlich ist es soweit: Von allen guten Geistern verlassen, geht er mit dem Zeitgeist. Der BER, Flughafen der Superlative. Up, up and away.
Und reiht sich damit ein in die Riege der verbrannten Steuergroschen: Elb-Philharmonie, Stuttgart 21, Sanierung der Berliner Staatsoper, Saarland-Museum, Berliner Hauptbahnhof, Kanzler-Bahn usw.
Angesichts der andauernden Probleme beim BER wurde jetzt bekannt, dass das "Projekt final gescheitert sei". Von einem Abriss mit anschließendem Neubau wird bereits gesprochen.
Interessante Wortschöpfung. Final gescheitert. Was Politiker so alles können. Einfach klasse!
"Keine Denkverbote mehr", so der CDU-Abgeordnete Koeppen.
"Wir stehen an einem Wendepunkt", meinte Renate Künast von den GRÜNEN. Und weiter "Wir wollen sehen, ob es am Ende nicht günstiger ist, nebenan ein neues Gebäude zu errichten."
Hallo? Geht´s noch?
Na ja, grün ist ja bekanntlich die Farbe der Hoffnung.
Aber ich bin auch für "keine Denkverbote mehr"!
Wie wäre es denn zum Beispiel einmal damit, im Strafgesetzbuch endlich einen neuen Straftatbestand einzubauen? Haushaltsuntreue, zum Beispiel!
In Anlehnung an § 266 StGB, dem klassischen Untreueparagraphen?
Es muss tatsächlich dringend etwas passieren, da das derzeitige Strafrecht allem Anschein nach nicht ausreicht, um die Verschwendung unserer Steuergelder aktiv zu bekämpfen. Wer Sanktionen fürchten muss, wird zukünftig (vielleicht) etwas verantwortungsbewußter mit unseren Steuergroschen umgehen.
Es wird Zeit, dass gelöscht wird. Es ist genug verschwendet!
http://www.genug-verschwendet.de/home/st…schwendung.html
Wieso denn? Der 266iger passt schon ganz gut. Heißt es dort doch: "....die ihm .... obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahr- zunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."Der 266 ist ohnehin sehr ungenau definiert. Aber wenn Fahrlässigkeit. oder wenigstens grobe Fahrlässigkeit hier auch strafbar wären ...
Absolut richtig erkannt.Straf- und Zivilrecht sind da völlig unterschiedlich - das ist zu trennen.
Zu einem Straftatbestand gehört übrigens nicht zwingend der Vorsatz. Es gibt da zB. die "Fahrlässige Körperverletzung", §229 StGB.
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