Ausnahmen gibt es aber wenn Dein Freund hier ein Kind hat (ist die Freundin schon schwanger?). Hier darf ihm der Zugang zu seinem Kind bzw. dem Kind der Zugang zu seinem Vater nicht verwehrt werden. Das wirkt sich auch auf das Bleiberecht aus - auch bei Nicht-EU Bürgern.
Das ist sehr oberflächlich, was du hier schreibst. Meinst du die abgeleitete Freizügigkeit?
Im übrigen bin ich der Meinung, dass man das Sozialsystem nicht so schamlos ausnutzen sollte. Die Freizügigkeit ist schön und gut. Aber das Ausnutzen von Sozialleistungen finde ich daneben.
Aus dem Beitrag geht nicht eindeutig hervor, welche Staatsangehörigkeit die schwangere Freundin hat.
Warum geht dein Freund nicht nach Polen zum arbeiten oder zum beantragen von Sozialleistungen.
Er könnte ohne Probleme wieder zu Besuchen nach Berlin kommen.
Mittlerweile gibt es glücklicherweise viele Fälle, wo die Freizügigkeit durch Ausländerbehörden für eine gewisse Zeit aberkannt wird, wer diese schamlos ausnutzt.
In diesem Sinne viel Erfolg beim beantragen von Hartz IV.
Gruß Frank