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Frage zur Polnischen Strassenverkehrsordnung (Fussgängerüberweg - Zebrastreifen)
Liebe Leute, kennt sich jemand mit der aktuellen Regelung aus?
Hat ein Fussgänger nun generell Vorfahrt, oder nach wie vor nur wenn er den Übergang schon betreten hat.
Ich habe nur folgendes gefunden.
Wtargnięcie na jezdnię
Prawidłowe korzystanie z przejścia dla pieszych wiąże się z obowiązkiem zachowania szczególnej ostrożności przez pieszego. Pomimo tego, że dysponuje on pierwszeństwem na przejściu, powinien on swoje zachowanie dostosować do sytuacji. Przede wszystkim gwałtowne wejście na przejście pod nadjeżdżający samochód może być potraktowane jako wtargnięcie na jezdnię. Jak zauważył Sąd Najwyższy w wyroku z 15 maja 2002 r. (sygn. IV KKN 149/97)
W takiej sytuacji wina za wypadek może spaść na pieszego, mimo że kierowca potrąci go na przejściu.
Es scheint noch immer so zu sein, dass der Fussgänger den Überweg erst betreten haben muss, um Vorrang zu haben.
Die Gesetzesänderung zu einer Vorschrift, wie sie zB. in Deutschland gilt, " ... erkennbar die Absicht der Überquerung besteht ..." wurde damals von PiS(s) verhindert.
O-Ton: "wenn da einfach Fussgänger den Überweg benutzen wollen, kann es ja zu Unfällen kommen".
Neulich hatte ich ein Problem mit einem Busfahrer. 10 m nach einem Kreisverkehr gibt dieser Depp Gas, obwohl ich bereits mit Hund den Zebrastreifen betreten hatte. Bin dann einfach mal stehn geblieben...
In PL haben gerade aeltere Leute kein Vetrauen den ersten Schritt zu machen.