Hallo Falk!
Ein Wappen kann jeder stiften. Beantragen kann man es nicht. Das Recht auf Stiftung eines Wappens leitet sich direkt aus § 12 BGB ab und steht jeden Bürger im Geltungsbereich des GG zu. Ein gestiftetes Wappen ist dann auch gesetzlich geschützt.
Verwenden kann man es zum kenntlichmachen von Eigentum, zum Siegeln, auf dem Auto, auf Briefbögen , Visitenkarten, auf Kleidungsstücken als Motiv auf einer Hausfahne ...... Die Möglichkeiten sind ungezählt.
Es ist ein alter irrglaube das Wappen nur und ausschließlich dem Adel vorbehalten wären. Die einzigen Wappen die restriktiv sind, könnten eventuelle klerikale Wappen sein. Selbst der Papst hat sein eigenes Wappen mit Wahlspruch : Totus Tuu.
Uns hat allein schon die Stiftungsphase bereits etwas gebracht. : Unsere Familie entwickelte mehr Zusammenhalt und sah dies als Anlaß regemäßiger Familienzusammenkünfte, der Schaffung einer Familienchronik und die Schaffung eines Familienkodex.Mit der Stiftung des Wappens ist auch eine Fahnenweihe die in einer Kirche zu zelebrieren ist, Diese Fahnenweihe wird in der Kirche zelebriert in der meine Tochter getauft wurde.Da meine Familie in vielen Ländern ableger hat ist es ebenfalls ein internationales Projekt geworden.
Dei der Ahnenforschung erhielten wir Kenntnisse von Verwandten die wir bis dato nicht kannten.Nun haben wir Verwandte in USA, Südafrika und in Kanada.Die Mütterliche Linie hat uns offenbart das wir weite Familienverbindungen in Polen haben. Meine Urgroßmutter war gebürtige Polin. Der Himmel mag wissen was wir alles noch in den Kirchenbüchern und Kopulationsregistern finden.