Ich habe auch gerade ein ähnliches Problem, nämlich eine polnische Freundin, für die ich gerne eine Arbeitsgenehmigung hätte. Über mein privates "Social-Network", bestehend aus Mitarbeitern von Arbeits- und Ausländeramt, habe ich die folgenden Informationen bekommen:
Ein EU-Bürger darf sich legal 6 Monate in der BRD aufhalten (3 Monate als Tourist und 3 Monate zur Arbeitssuche). EU-Bürger haben normalerweise freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, für Polen gibt es dazu aber eine 6 monatige Wartefrist. Im Prinzip ist es für Polen also unmöglich in Deutschland zu arbeiten, weil sie am Tag bevor sie offiziell arbeiten dürften wieder ausreisen müssen.
Theoretisch ist es wohl möglich diese 6 Monate zu überbrücken, ist aber schwierig: das Stichwort ist "nicht erwerbstätige Freizügigkeit", dazu muss eine KV bestehen, es muss der Lebensunterhalt gesichert sein (z.B. durch Vermögen) und es wird eine Verpflichtungserklärung von einem Deutschen oder Ausländer mit Arbeitserlaubnis verlangt. (Also so, wie bei einem nicht EUler)
Will man "sofort" Arbeiten und nicht erst 6 Monate warten, gibt es die bekannten Möglichkeiten:
- Arbeitgeber suchen, der schreibt die Stelle aus, es meldet sich kein Deutscher => Arbeitserlaubnis
- Gewerbe anmelden, Lebensunterhalt muss gesichert sein => Arbeitserlaubnis
- Einschreiben an einer deutschen Hochschule (TestDAF bestehen) => es wird keine Arbeitserlaubnis benötigt
Mich würde interessieren, ob jemand das schon einmal mit der nicht erwerbstätigen Friezügigkeit durchgezogen hat?
VG