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Original von Navigato
sorry, bin kein Nicole Fan
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Original von ADI
Hallo!
Meiner Erfahrung:
1.Meldebescheinigung (bei der Meldebehörde holen)
2.Freizügigkeitsbescheinigung - wegen Sprachkurs - ein m u ß
3.für die erste Zeit von PL aus - ein Auslandlskrankenschutz, obwohl laut dt. Krankenkasse kann man sich sofort anmelden (aber woher das Geld nehmen, wenn noch keine Arbeit vorliegt??) Aber Kwiatek hatte sich erst angemeldet , als sie auf Arbeitssuche war, und lies es erst "freischalten", als sie die Arbeit gefunden hatte
4. Arbeitsgenehmigung
Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht mehr seit dem Zeit EU-Eintritt von PL, deswegen die Meldebescheinigung.
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