Auto und Motorradummeldung aufgrund neuen Wohnortes von DEU nach Warschau

  • Guten Tag in die Runde,

    mein Name ist Holger und ich bin dienstlich seit Januar 2025 fuer 4 Jahre in Warschau und arbeite hier fuer eine Europaeische Organisation.

    Ich habe schon meinen VW T6.1 Calli und meine HArley aus Deutschland geholt, um hier das schoene Polen zu erkunden.

    NAch einem Unfall mit dem Motorrad Ende April, kam beim Harley Haendler das Thema Zulassung etc. auf. Er fragte mich, warum ich meinen VW und die HArley nicht in Polen zulassen wuerde. Er meinete auch, dass man dies auch nach ueber einem halben JAhr mit festen Wohnsitz auch oblogatorisch waere und sonst evtl. Bussgelder entstehen koennten.

    Nun die Frage, ob und wie ich beide Fahrzeuge umgemeldet bekomme, was ich benoetige oder ob es einfacher ist eine Agentur mit meinen o.g. Interesen zu beauftragen.

    Zur Zeit sind beide Fzg. Vollkasko versichert und noch mit dt. Kennzeichen angemeldet. Mein Wohnsitz ist in Warschau. Die PESEL nr. wird heute noch beantragt.

    Ich wuerde mich ueber Unterstuetzung bzw. Tipps freuen.

    Dziękuję. ;)


    Holger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Holger,

    Rechtlich schaut es so aus:

    • Du darfst ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nicht dauerhaft in Polen nutzen, da Du sonst gegen polnisches Steuer- und Zulassungsrecht verstößt.
    • Es drohen Bußgelder und Probleme bei Kontrollen (z. B. Polizei oder Zoll).
    • In Einzelfällen kannst Du ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung in Polen fahren, wenn Du nachweislich Deinen Wohnsitz nicht verlegt hast – dies gilt aber nicht, wenn Du offiziell nach Polen umziehst.

    Wenn Du nach Polen umziehst, muss Du Deine Fahrzeuge spätestens nach 30 Tagen ummelden.

    Du brauchst:

    1. Ausgefüllter Antrag auf Zulassung („Wniosek o rejestrację pojazdu“ – gibt’s auf der Webseite des jeweiligen Landratsamts bzw. Stadtamts)
    2. Nachweis des Eigentums – z. B. Kaufvertrag oder Rechnung
    3. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigungen Teil I und II aus Deutschland)
    4. Kennzeichen (werden in der Regel abgegeben)
    5. Gültiger polnischer TÜV („badanie techniczne“)
    • Der deutsche TÜV wird nicht immer anerkannt → Du musst ggf. in Polen eine neue technische Untersuchung durchführen
    6. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier – Certificate of Conformity)
    • Wenn nicht vorhanden, kann eine zusätzliche technische Abnahme erforderlich sein
    7. Dein polnischer Wohnsitznachweis
    • z. B. Meldebestätigung oder PESEL-Nummer
    8. Gültiger polnischer Versicherungsnachweis (OC – obligatorische Haftpflichtversicherung)
    9. Ausweis oder Reisepass

    Nach meinen Kenntnissen musst Du die Fahrzeuge vorher in Deutschland abmelden, da bin ich aber nicht ganz sicher.

    Ob Du eine Agentur benötigst, ist abhängig von Deinen Polnisch Kenntnissen, ggf. jemand suchen der beim Übersetzen behilflich ist.

    Viele Grüße
    Tommy

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