Ungewohnter Ladenschluss an Allerheiligen

  • Ein Ladenschlussgesetz ist etwas Neues in Polen und für Polen. Der Gesetzgeber hat es so gewollt: Gestern war Allerheiligen, der erste Feiertag, an dem Arbeitnehmer im Einzelhandel nicht hinter der Ladentheke standen oder an der Kasse saßen, sondern wie andere Beschäftigte auch zu Hause bleiben und dann in Ruhe die Gräber ihrer Nächsten besuchen konnten.
    Bisher gab es selbst an wichtigen Feiertagen keinen gesetzlichen Ladenschluss. Jeder Ladeninhaber konnte selber regeln und festlegen, wann er geöffnet und wann er geschlossen hat. So waren bereits in den vergangenen Jahren viele Läden am 1. November immer geschlossen, aber dies beruhte auf einer freien Entscheidung der Eigentümer. Manche machten frei, manche nicht. Seit gestern steht nun der Schutz der Arbeitnehmer an erster Stelle. Schön für sie, aber ungewohnt für den polnischen Konsumenten, der daran gewohnt war, selbst an wichtigen Feiertagen, sogar Ostern und Weihnachten, immer irgendeinen Lebensmittelladen zu finden, in dem er ein Stück Butter oder ein Brot kaufen konnte. Gestern war das zum ersten Mal schwierig, denn wenn ...

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