Die wichtigsten Schritte fasse ich hier nochmals kurz zusammen, so wie ich sie in 2007 durch die verschiedensten Ämter unternommen habe.
1. Anmeldung auf der Einwohnermeldebehörde
Dort sofort eine PESEL-Nr. beantragen!!!(PESEL ist in etwa zu vergleichen mit der Dt. Rentenversicherungsnr., Sozialvers.Nr.)
Ich bekomme eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate, in denen ich mich auf der Wojewodschaft/Landratsamt anzumelden habe.
2. Anmeldung auf der Wojewodschaft
Hier erhalte ich meine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre
3. Anmeldung des privaten Kfz
a) ZOLLBEHÖRDE
-stellt mir nach Vorlage aller Dokumente eine Zollbefreiung aus
b) FINANZAMT
- mit meiner PESEL beantrage ich eine NIP (Steuernummer), ohne die ich das Kfz nicht anmelden kann
- mit der neuen Steuernummer(=NIP) und allen vorgelegten Formularen erhalte ich eine "Steuerbefreiung"
c) TÜV
e) KFZ-ANMELDEBEHÖRDE
- ausgerüstet mit PESEL,NIP,übersetztem Fahrzeugbrief, TÜV-Bescheinigung,Aufenthaltsgenehmigung, Heiratsurkunde etc. erhalte ich endlich 2 nagelneue Kfz-Kennzeichen (allerdings mußte ich vorher das Fahrzeug auf dem dt. Konsulat abmelden!)
Dies war in Kürze mein Weg durch die Ämter als ein mit einer Polin verheirateter "selbstständiger Eremyt"!
Von Wojewodschaft zu Wojewodschaft kann es in der Verfahrensweise wohl Unterschiede geben und je nach sozialem "background" werden zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich sein!