Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie bei Filesharing
Bei den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten schwindet offenbar die Bereitschaft, weiter als Erfüllungsgehilfe für die Medienindustrie tätig zu werden. Nachdem jüngst die Staatsanwaltschaften von Wuppertal und Duisburg die Aufnahme von Ermittlungen verweigert hatten, hat nun das Landgericht (LG) Saarbrücken in einer neuen Entscheidung der Staatsanwaltschaft die Herausgabe von Nutzerdaten verboten.
---> Heise - Newsticker vom 02.04.2008, 12:12 Uhr
Online-Überwachung dank Software-Fernsteuerung beim Zoll?
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Überwachung der Telekommunikation im Internet im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen teilt die Bundesregierung mit, dass derzeit beim Bundeskriminalamt und bei der Bundespolizei keine "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (Quellen-TKÜ, Abhören von Internet-Telefonaten oder anderer Kommunikation vor dem Einsatz von Verschlüsselung) durchgeführt wird. Nur der Zoll bereitet nach Angaben der Regierung vor, eine Maßnahme durchzuführen, "bei der die Übertragung einer Überwachungssoftware auf das Endgerät des Beschuldigten und die Nutzung dieser Software auch im Wege einer Fernsteuerung" möglich sein soll. Diese Antwort wird von Gisela-Piltz, der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, kritisiert. Sie zeige die schrittweise Einführung der heimlichen Online-Durchsuchung als Standard entgegen aller Beteuerungen vom herausgehobenen Charakter der Maßnahme. "Ein, zwei, viele Online-Durchsuchungen" seien so zu erwarten.