Beleidigung des Chefs auf Facebook rechtfertigt keine Kündigung
Deftige Titel wie "Menschenschinder" und "Ausbeuter" für den Chef auf dem eigenen Facebook-Profil berechtigen den Arbeitgeber gegenüber einem Azubi nicht zum sofortigen Rauswurf. Dies hat das Arbeitsgericht Bochum jüngst entschieden, da es gegenüber Auszubildenden eine besondere "Fürsorgepflicht" gebe. (Az. 3 Ca 1283/11). Der Richterspruch ist nicht der erste in puncto Äußerungen in sozialen Netzwerken. Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau die Kündigung einer ehemaligen Abteilungsdirektorin einer Sparkasse für unwirksam erklärt (Az. 1 Ca 148/11).