Unterstützung Mutter in Polen/ außergewöhnliche Belastung

  • Hallo,

    ich suche Info, bezueglich der steuerlichen Absetzung (in Deutschland) von Unterstuetzung von Verwandten in Polen .

    Welche Dokumente, Unterlagen werden vom Finanzamt benoetigt, bzw. welche muessen vorgelegt werden.?

    Hat schon mal jemand so etwas gemacht und hat Erfahrungen?

    Vielen Dank, Grüße Camilla :pies

  • Beim poln. Finanzamt hab ich es noch nicht versucht, aber ich brauche es doch hier für das deutsche Finanzamt. Ich unterstütze meine kranke 84 jährige Mutter finanziell in Polen, da meine Mutter eine sehr kleine Rente bekommt. Ich selbst lebe in Deutschland. Ich brauche sicherlich einen Brief wo steht was meine Mutter an Rente in Polen bekommt, aber ich brauche sicherlich noch mehr Sachen, die das deutsche Finanzamt benötigt.

  • Hallo Camilla,
    Du brauchst sicherlich Rentenabrechnung Deiner Mutter, Bescheinigung, dass sie von niergendwo sonst Unterstützung bekommt und Quitungen von Beiträgen, die Du ihr schickst.
    Meine Tante brauchte noch Geburtsurkunde als Nachweis, dass es wirklich die Mutter ist., sie hat immer das Geld durch Bank eingezahlt, daher war das kein Problem für deutsches Finanzamt und sie kann das vom Steuer absetzen. Ob die ganze Summe oder nur ein Teil, das weiß ich nicht, es gibt da gewisse Grenze.

    When nothing goes right, go left!

  • ... wie Liwia schon geschrieben hat, brauchst Du die Rentenbescheinigung deiner Mutter. Die Dokumente müssen dann ins Deutsche übersetzt werden vom einem beglaubigten Übersetzer!
    Du musst nachweisen wie Du das Geld deiner Mutter zukommen liest, z.B. Überweisung, selbst gebracht, oder per bekannte Personen. Im Fall zwei und drei musst Du Kontoauszüge mit einreichen die die Abhebung des Geldes dokumentieren und die Person die das Geld deiner Mutter gebracht hat, muss es auch schriftlich bestätigen!
    Deine Mutter muss eine Bescheinigung unterschreiben, in dem sie bestätigt für das Kalenderjahr XXXX von Dir mit dem Geld in Höhe von XXXX unterstütz worden zu sein.

    Was Du NICHT musst, ist Vermögensverhältnisse deiner Mutter, durch Bankbelege, dem Deutschen Finanzamt offen zu legen!!
    Wenn das Finanzamt es nicht bewilligt, auf jeden Fall Einspruch dagegen einlegen!

    [font=Comic Sans MS][size=24][color=firebrick]w w w . B a i l a M e - F i t . d e[/color][/size][/font]
    [size=18][color=blue]* fit mit Tanzen *[/color][/size]

    Einmal editiert, zuletzt von elLopo (19. Februar 2009 um 15:25)

  • Diesen Bescheinigungs Vordruck kannst Du Dir hier runterladen:

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

    in polnisch/deutsch und es heißt:

    Unterhaltserklärung für das Jahr 20..
    Oswiadczenie o zasilkach swiadczonych w roku kalendarzowym 20..

    Damit musst Du zum polnischen Einwohnermeldeamt (Gmina) damit die da stempeln.

    Ausserdem musst Du für Deine Mutter so eine Erklärung schreiben:

    Ich (Name Deiner Mum) geb. am....in....bestätige, dass ich von meiner Tochter (Name) geb am...in...
    im Jahr 20... (Betrag) Euro bekommen habe.
    Unterschrift Deiner Mutter.

    Es geht darum, dass sie das Geld in die Hand vom bank bekommen hat und Du Dir nicht grad z.B. ein Haus in Polen baust. :oczko

    Bürokratie halt.

    When nothing goes right, go left!

  • Zitat

    Original von liwia
    Diesen Bescheinigungs Vordruck kannst Du Dir hier runterladen:

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

    in polnisch/deutsch und es heißt:

    Unterhaltserklärung für das Jahr 20..
    Oswiadczenie o zasilkach swiadczonych w roku kalendarzowym 20..

    Damit musst Du zum polnischen Einwohnermeldeamt (Gmina) damit die da stempeln.

    Das habe ich noch nie gebraucht!

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  • das hat nichts mit froh, sondern damit was das Finanzamt "gerne" hätte und was man denen geben muss! Die wollten von mir schon alle möglichen Dokumente haben, nach dem ich vor dem Gericht gegen sie geklagt habe, haben sie ganz schnell "den Schwanz" eingezogen und sofort gezahlt!
    Also nicht alles glauben was das Finanzamt so behauptet!

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  • So ein Vordruck sieht ernst aus, es steht da alles, was Finanzamt sehen möchte, kostet nichts und erspart die ganze "Streiterei" mit Finanzamt, was immer unangenehm ist.

    Anscheinend kann man auch ohne, wie in Deinem Fall, aber es kostet dann mehr Nerven :oczko

    When nothing goes right, go left!

    Einmal editiert, zuletzt von liwia (19. Februar 2009 um 16:01)

  • das kostet auch Nerven MIT dem Formular, nämlich dann, wenn sie was benötigen was in Polen noch nicht durchgehend gegeben ist, sprich, dass eine Person ein Bankkonto haben MUSS! Dann kommt das Finanzamt und macht Probleme! Du musst dann nachweisen, dass die Person KEIN Konto hat und das kostet natürlich wieder Geld (Bescheinigung+Übersetzung).
    In meinem Fall hat das FA argumentiert, dass Andere eine Bescheinigung einen Nachweis, dass man nicht irgendwo doch Geld auf der Bank hat eingereicht haben. Meine Antwort: "Wenn ich genug Geld einem Beamten bezahle, bekomme ich jede Bescheinigung!" Darauf hin hat das FA klein beigegeben und gezahlt! :D

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  • 1000 Dank für Eure Infos, es wird bestimmt nicht leicht sein, somit wenigstens ein wenig Steuern zu sparen. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. :oklasky

  • Ich weiß nur dass es nur bis zum Betrag x abgesetzt werden kann, frag mich nicht wie hoch er ist, also will nur sagen dass man keine größeren Steuern sparen kann indem man da Geld einmal im Kreis schickt ;)

    Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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