Hallo,
Bin neu hier,
Also eins vorweg,bin Pole aber mein Polnisch ist nicht mehr so gut.
Und ich möcht gern den Führerschein in Polen machen da er um einiges günstiger ist..
Hat ihn schon jemand in Polen gemacht ?
Was haltert ihr davon?
Hallo,
Bin neu hier,
Also eins vorweg,bin Pole aber mein Polnisch ist nicht mehr so gut.
Und ich möcht gern den Führerschein in Polen machen da er um einiges günstiger ist..
Hat ihn schon jemand in Polen gemacht ?
Was haltert ihr davon?
Hallo Tuning,
man kann sich im Internet viele Informationen dazu anzeigen lassen.
Wohnst du denn in Deutschland und hast du die deutsche Staatsbürgerschaft?
Vielleicht kann dir das KBA in Flensburg am sichersten Auskunft erteilen. Der Link hier führt zum Kontaktformular, in dem du deine Frage formulieren kannst.
http://www.kba.de/cln_005/nn_124…tBetreff=127054
Ich habe mal gelesen, dass man eine bestimmte Zeit in Polen gemeldet sein muss oder einen polnischen Wohnsitz benötigt, um einen gültigen polnischen Führerschein erwerben zu können (185 Tage ?).
Weiterhin kann ich sagen, dass die Polizei bei deutschen Fahren mit polnischen Führerscheinen oft überprüft, ob der polnische Führerschein gültig ist oder ob derjenige seinen deutschen Führerschein etwa abgeben musste, aus diesem oder jenem Grund und nur deshalb einen polnischen besitzt.
Gruß = Pozdrowienia
Wróbel
http://www.kba.de/cln_005/nn_124…rlaubnisse.html
Fragen zu EU-Führerscheinen / Fahrerlaubnissen
Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an das für Ihr Bundesland zuständige Länderverkehrsministerium oder aber an Ihre Fahrerlaubnisbehörde. Das Fahrerlaubnisrecht fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister registriert ab 01.01.1999 ausschließlich Daten über Fahrerlaubnisinhaber mit EU-Fahrerlaubnis (Scheckkartenformat). Daten zu "Alt"-Fahrerlaubnissen (rosa- oder graufarbiger Papierführerschein) erfragen Sie bitte bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.
Siehste, da hab ich mal wieder das Wörtchen nicht überlesen, was in der KBA- Seite steht.
Nun ja, dann fragst du halt die Landesbehörde.
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin…rt=T&seance=ORD
Blitz-News:
17.09.2009
EUGH BESCHLUSS zu "SCHEINWOHNSITZ" polnischer EU Führerschein muss trotz MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen und polnischen Wohnsitz bei der Führerschein Erteilung, in Deutschland anerkannt werden
QUELLE EUGH BESCHLUSS
Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hängt die Ausstellung des Führerscheins von den folgenden Voraussetzungen ab:
a) vom Bestehen einer Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, vom Bestehen einer Prüfung der Kenntnisse und von der Erfüllung gesundheitlicher Anforderungen nach Maßgabe der Anhänge II und III;
b) vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis der Eigenschaft als Student - während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten - im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats.
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