Zuzug von Lebenspartnerin aus Polen

  • Hallo zusammen,

    meine Lebenspartnerin lebt noch in Polen und wir möchten hier in Deutschland zusammen ziehen. Früher oder Später werden wir die Ringe tauschen und wollen bis dahin ein bischen zusammen wohnen. Sie hat die polnische Staatsangehörigkeit und arbeitet derzeit in Polen für den Staat (spielt wohl aber keine Rolle). Kurz noch zu mir - ich habe die doppelte Staatsangehörigkeit und bin in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis.

    Nun meine Fragen / mein Anliegen:

    Wie gehe ich am besten hier vor, damit es seitens deutschem Staat glatt geht?

    Krankenversicherung
    Aufenthaltserlaubnis
    Arbeitserlaubnis

    Danke & Gruß
    Navi

  • Ein bißchen Frieden (Aufenthaltserlaubnis), ein bißchen Träumen (Arbeitserlaubnis)
    Und daß die Menschen nicht so oft weinen (Arbeitslos)
    Ein bißchen Frieden, ein bißchen Liebe (vom deutschen Staat :pocieszacz)
    Daß ich die Hoffnung nie mehr verlier'

    (Songtext von Nicole aus den 80-ern)... :okok

  • Hallo.

    Ich könnt jetzt sagen "Am besten heiraten, ist am einfachsten", aber da meine Scheidung grad durch ist passt es dann doch nicht so gut :szok

    Will sagen: Seht zu daß es auch ohne Heirat mit Arbeitsgenehmigung klappt, heiraten kann man auch später. Wie du selbst sagst: Erst mal zusammen leben und sehen, ob es funktioniert.

    Grüße von einem Desillusioniertem
    Jochen

  • Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie.

    Heiraten wäre das beste.

    Wenn es nicht klappt dann halt Scheidung.

    Neeh im Ernst:

    Grundsätzlich kann jeder EU Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung bis 5 Jahre bekommen, bin sicher das auch für Polen gilt, eine Arbeitsgenehmigung ist allerdings ab 2011 möglich.

    Für die Auftenthaltsgenehmigung muss man Versicherungsschutz vorweisen, das man finanziell über die Runden kommt, ein Führungszeugnis und eine Meldebescheinigung.

    Bis 3 Monate Aufenthalt braucht man dann alles nicht.

    Genauso war es bei mir selbst im Ausland, ist halt EU-Recht.

    Esst viel Schokolade !

  • Hallo!

    Meiner Erfahrung:

    1.Meldebescheinigung (bei der Meldebehörde holen)
    2.Freizügigkeitsbescheinigung - wegen Sprachkurs - ein m u ß
    3.für die erste Zeit von PL aus - ein Auslandlskrankenschutz, obwohl laut dt. Krankenkasse kann man sich sofort anmelden (aber woher das Geld nehmen, wenn noch keine Arbeit vorliegt??) Aber Kwiatek hatte sich erst angemeldet , als sie auf Arbeitssuche war, und lies es erst "freischalten", als sie die Arbeit gefunden hatte
    4. Arbeitsgenehmigung

    Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht mehr seit dem Zeit EU-Eintritt von PL, deswegen die Meldebescheinigung.

  • Hallo!

    Meiner Erfahrung:

    1.Meldebescheinigung (bei der Meldebehörde holen)
    2.Freizügigkeitsbescheinigung - wegen Sprachkurs - ein m u ß
    3.für die erste Zeit von PL aus - ein Auslandlskrankenschutz, obwohl laut dt. Krankenkasse kann man sich sofort anmelden (aber woher das Geld nehmen, wenn noch keine Arbeit vorliegt??) Aber Kwiatek hatte sich erst angemeldet , als sie auf Arbeitssuche war, und lies es erst "freischalten", als sie die Arbeit gefunden hatte
    4. Arbeitsgenehmigung

    Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht mehr seit dem Zeit EU-Eintritt von PL, deswegen die Meldebescheinigung.
    Gruß
    ADI

  • Zitat

    Original von ADI
    Hallo!

    Meiner Erfahrung:

    1.Meldebescheinigung (bei der Meldebehörde holen)
    2.Freizügigkeitsbescheinigung - wegen Sprachkurs - ein m u ß
    3.für die erste Zeit von PL aus - ein Auslandlskrankenschutz, obwohl laut dt. Krankenkasse kann man sich sofort anmelden (aber woher das Geld nehmen, wenn noch keine Arbeit vorliegt??) Aber Kwiatek hatte sich erst angemeldet , als sie auf Arbeitssuche war, und lies es erst "freischalten", als sie die Arbeit gefunden hatte
    4. Arbeitsgenehmigung

    Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht mehr seit dem Zeit EU-Eintritt von PL, deswegen die Meldebescheinigung.

    also in Belgien war es so das es eine Aufenthaltgenehmigung gab, man bekam einen speziellen Pass mit genauer
    Angabe wie lange man sich offiziell in Belgien aufhalten darf(erst 6 Monate und dann 5 Jahre).

    Vielleicht wird das in Deutschland anders gehandhabt ?

    Esst viel Schokolade !

  • In D gibt es nur die Meldebescheinigung, wenn die Person länger als 3 Monate in D bleibt. Vor dem EU-Beitritt gab es eben die Aufenthaltsgenehmigung.
    Gruss
    ADI

  • Ich habe auch gerade ein ähnliches Problem, nämlich eine polnische Freundin, für die ich gerne eine Arbeitsgenehmigung hätte. Über mein privates "Social-Network", bestehend aus Mitarbeitern von Arbeits- und Ausländeramt, habe ich die folgenden Informationen bekommen:

    Ein EU-Bürger darf sich legal 6 Monate in der BRD aufhalten (3 Monate als Tourist und 3 Monate zur Arbeitssuche). EU-Bürger haben normalerweise freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, für Polen gibt es dazu aber eine 6 monatige Wartefrist. Im Prinzip ist es für Polen also unmöglich in Deutschland zu arbeiten, weil sie am Tag bevor sie offiziell arbeiten dürften wieder ausreisen müssen.
    Theoretisch ist es wohl möglich diese 6 Monate zu überbrücken, ist aber schwierig: das Stichwort ist "nicht erwerbstätige Freizügigkeit", dazu muss eine KV bestehen, es muss der Lebensunterhalt gesichert sein (z.B. durch Vermögen) und es wird eine Verpflichtungserklärung von einem Deutschen oder Ausländer mit Arbeitserlaubnis verlangt. (Also so, wie bei einem nicht EUler)

    Will man "sofort" Arbeiten und nicht erst 6 Monate warten, gibt es die bekannten Möglichkeiten:
    - Arbeitgeber suchen, der schreibt die Stelle aus, es meldet sich kein Deutscher => Arbeitserlaubnis
    - Gewerbe anmelden, Lebensunterhalt muss gesichert sein => Arbeitserlaubnis
    - Einschreiben an einer deutschen Hochschule (TestDAF bestehen) => es wird keine Arbeitserlaubnis benötigt


    Mich würde interessieren, ob jemand das schon einmal mit der nicht erwerbstätigen Friezügigkeit durchgezogen hat?


    VG

  • Also ich habe so etwas noch gar nicht gehört, derzeit ist der Arbeitsmarkt für Polnische Bürger beschränkt, da hilft auch keine Wartezeit von 6 Monaten. Eine Arbeitserlaubnis EU bekommt sie nur wenn eine Firma gefunden wird wo sie eingestellt werden kann und die Firma begründen kann das diese genau sie braucht und auch kein Deutscher AN zu verfügung steht oder aber ihr heiratet.

    Legal darf sie sich genau 3 Monate hier aufhalten, danach muss sie rein theoretisch das Land verlassen. Oder ihr beantragt eine Freizügigkeitsbescheinigung und Du weisst nach das Du sie versorgen kannst/wirst ohne das sie selber erwerbstätig ist.

    Aber nutze wirklich mal die Suchfunktion, dann findest Du die anderen Beiträge wo dazu mehr steht.

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