anerkannter Übersetzer?

  • Das stimmt soweit alles für Geburtsurkunden, Meldebescheinigung etc.,
    aber Ehefähigkeitszeugnis und auch die Heiratsurkunde
    gibt es mittlerweile in EU-Fassung in 3 Sprachen (incl. Deutsch und Polnisch) und werden auf Gegenseitigkeit
    anerkannt. Den obigen Rest meiner deutschen Dokumente habe ich z.B. (Heirat in Warschau) in
    Polen für wirklich "kleines Geld" von einer staatlich anerkannten Übersetzerin dokumentieren lassen.

    LG

    Dieter (der am 13.06.2010 im "Hochzeitspalast" in WAW eine schöne Zermonie hatte)
    (aber mit einem anerkannten Übersetzer an der Seite für 250 Zloty)

    Einmal editiert, zuletzt von Dieter131 (17. September 2010 um 14:19)

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