Guten Morgen Zusammen,
ich habe da mal ne Frage
Im Forum wurde ja genaustens beschrieben was ein Ausländer (Deutscher) machen muss um in Polen eine Aufenthaltserlaubnis / Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Ziemlich aufwendig.
Was brauche ich aber, um meine Kinder (zurzeit nur deutsche Staatsangehörigkeit) in Polen bei ihrem dort auch angemeldeten polnischen/deutschem Vater anzumelden.
Ich möchte dass die beiden auch die polnische Staatsbürgerschaft erhalten.
Diese sollten Sie doch eigentlich von Geburt an haben, da ihr Vater diese auch hat. Oder?
Lieben Gruß
Filut