Verkehrsregeln in Polen

  • Neue Tempolimit in geschlossenen Ortschaften.

    Tagsüber gilt ab sofort nur noch Tempo 50. Nur noch in der Zeit von 23 bis 5 Uhr früh darf man bis zu 60 km/h schnell fahren -sofern es keine anderes lautenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Es wird kontrolliert.


    Verkehrsvorschriften in Polen

    Autofahrer benötigen den nationalen Führerschein und die Grüne Versicherungskarte (für Wohnwagenanhänger wird eine zusätzliche Versicherungskarte benötigt). Letztere ist einfach bei Ihrer Haftpflichtversicherung erhältlich.
    Autofahrer, die nicht im Besitz dieser Karte sind oder deren Karte für Polen nicht gültig ist, müssen am Grenzübergang für die Dauer des Aufenthaltes eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Haftpflichtversicherung muss ebenfalls abgeschlossen werden, wenn die Versicherungsgültigkeit während des Aufenthaltes in Polen erlischt. In solchen Fällen ist für die Zeit zwischen dem Ablauf der Gültigkeit und der Ausreise ein Versicherungsvertrag abzuschließen. Erfolgt dies nicht, so kann die Ausreise mit diesem Fahrzeug von den Grenzbehörden verweigert werden. Ohne Grüne Versicherungskarte riskieren Sie ein hohes Bußgeld.
    Es wird empfohlen, vor Reiseantritt Zusatzversicherungen abzuschließen, wie z. B. Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Kurzkasko-, Insassenunfall- und Verkehrsrechtschutzversicherungen.
    Ein Feuerlöscher im Auto ist Pflicht.
    Verleiht ein Fahrzeughalter seinen Pkw zum Zweck der Einreise nach Polen an Dritte, ist eine amtlich beglaubigte Benutzungsvollmacht für den Pkw erforderlich. Vordrucke hierfür sind in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich und werden für Mitglieder auch dort beglaubigt.
    Das Führen eines Fahrzeuges ist nach dem Genuss einer geringen Menge Alkohol verboten bzw. strafbar. Die zulässige Höchstmenge liegt bei 0,2 Promille.
    Das Mitführen eines Warndreiecks sowie eines Verbandkastens ist vorgeschrieben. Auf allen Sitzplätzen besteht Gurtpflicht!
    Vom 01. Oktober bis 01. März muss man tagsüber mit Abblendlicht fahren. Für Motorräder gilt dies das ganze Jahr über.
    Das Anlegen von Sicherheitsguten ist auch in Polen Pflicht.
    Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den vorderen Sitzen sitzen.
    So schnell dürfen Sie in Polen fahren:
    (Die Geschwindigkeit wird oft auch Außerorts kontrolliert. Die Bußgelder sind teilweise höher als in Deutschland)
    Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen werden Straßengebühren erhoben.

    Höchstgeschwindigkeit
    Pkw/Motorrad
    LKW
    Pkw mit Anhänger

    Landstraße mit 1 Fahrbahn
    90
    70
    70

    Landstraße mit 2 Fahrbahnen
    100
    80
    80

    Schnellstraße mit 1 Fahrbahn
    100
    80
    80

    Schnellstraße mit 2 Fahrbahnen
    110
    80
    80

    Autobahn
    130
    80
    80

    geschlossene Ortschaften
    50
    50
    50


    Besondere Straßenhinweisschilder, die Sie kennen sollten:
    Koleiny: tiefe Rinnen auf der Straße
    Objazd: Umleitung
    Kontrola
    radarowa: Geschwindigkeitsüberwachung
    Dotyczy równiez
    chodnika Hier dürfen Sie nicht auf den Gehwegen
    parken.

    Kraftstoff

    Das Tankstellennetz ist gut ausgebaut. Es gibt verbleites Benzin mit 94 und 98 Oktan und bleifreies Benzin (gekennzeichnet durch ein durchgestrichenes "Pb"). mit 95 und 98 Oktan. Diesel ist auch in Polen am billigsten. Der Benzinpreis ist um etwa 1/3 billiger als in Deutschland.

    Straßenverhältnisse

    Es ist zulässig, einen Reservekanister mit Benzin bis max. 10 l zollfrei nach Polen einzuführen. Die Versorgung mit Benzin (auch Bleifrei) und Diesel ist in Polen flächendeckend sichergestellt. Die Entfernung zwischen den Tankstellen beträgt durchschnittlich 20-50 km. Wenn sie sich nicht direkt an der Straße befinden, weisen entsprechende Schilder darauf hin. Während der Sommersaison sind die meisten Tankstellen von 06.00 bis 22.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 07.00 bis 17.00 Uhr, in Großstädten und an Kreuzungen von Fernstraßen sowie an internationalen Routen teilweise durchgehend Tag und Nacht geöffnet. Außer polnischen Motorölen vertreiben die Tankstellen auch Öle ausländischer Firmen, z. B. Shell, Mobil, Castrol, BP und AGIP. An verschiedenen Tankstellen können Campingtouristen Flüssiggasbehälter füllen lassen
    Es ist zu empfehlen, einen der vielen - meist preiswerten - bewachten Parkplätze zu nutzen. Vor allem in Touristenzentren während der Saison oder wenn wertvolle Sachen im Auto liegen, lohnt sich der Aufwand. Trotzdem ist zu sagen, dass das Risiko für Diebstahl oder Aufbruch in Polen nicht höher als in Deutschland ist. In kleineren Städten oder Dörfern ist es wahrscheinlich sogar geringer als in ähnlichen deutschen Orten.

    Das polnische Autobahnnetz ist nur wenig ausgebaut. Deshalb sind an der Grenze längere Wartezeiten einzuplanen.


    Grenzübergänge
    Von Deutschland aus können Sie folgende Grenzübergänge benutzen:
    Gubin, Kolbaskowo, Kostrzyn, Lubieszyn, Olszyna, Sieniawka, Slubice, Swiecko, Zgorzelec.


    Maut auf der Autobahn

    Die Autobahn A4 von Katowitz nach Krakau (61 km) ist mautpflichtig.
    Die Gebühren betragen:
    - für Pkw bis 3,5 t (einschl. Anhänger), Minibusse und Wohnmobile
    10 Polnische Zloty (Pzl) und
    - für Pkw über 3,5 t mit Anhänger, Busse und Lkw 20 Pzl.

    Für Teilstrecken werden 50 Prozent der Beträge erhoben.
    Die Gebühren können nur mit Polnischen Zloty bezahlt werden.

    Für das fertig gestellte Teilstück der Autobahn A 2 Frankfurt (Oder) - Warschau, zwischen den Orten Wrzesnia und Konin (östlich von Posen), wird eine Straßenbenutzungsgebühr erhoben:

    - für Pkw bis 3,5 t (einschl. Anhänger), Minibusse und Wohnmobile
    10 Polnische Zloty (Pzl) und
    - für Pkw über 3,5 t mit Anhänger, Busse und Lkw 37 Pzl

    Pannenhilfe

    Bei einer Panne können sich Touristen an die polnische ADAC-Stelle Tel. (061) 8 31 98 88 oder (0 10 33 61) 8 31 98 88 wenden.

    Die Zentren des Pannenhilfsdienstes sind vorwiegend von 07.00 bis 22.00 Uhr geöffnet, manche kürzer und nur wenige bis 15.00 Uhr.
    Außer diesem Pannenhilfesystem gibt es ebenfalls staatliche und private Reparaturwerkstätten. Manche Werkstätten sind von westlichen Automarken autorisiert. Das Büro für Motortouristik AUTOTOUR des Polnischen Motorverbandes PZM garantiert seine Unterstützung Klubmitgliedern, die in der Fédération Internationale de l'Automobile (FIA) sowie in der Alliance Internationale de Tourisme (AIT) vereinigt sind.
    Im Rahmen der Internationalen Autohilfe sichert der Polnische Motorverband PZM ausländischen FIA- oder AIT-Mitgliedern kostenlose Pannenhilfe im Umkreis von 25 km von seiner Basis inklusive Abschleppung und einer Arbeitsstunde des Mechanikers (außer Ersatzteilen) und erteilt ebenfalls kostenlose Rechtsberatung beim Abschleppen des Fahrzeuges aus dem Gebiet Polens.
    Alle anderen Dienstleistungen, die sich aus einer Fahrzeugpanne ergeben, werden mit Schutzbriefen der o. g. internationalen Organisationen beglichen. Der Inhaber solcher Schutzbriefe sollte sich dann mit dem Büro für Motortouristik in Verbindung setzen.


    Verhalten bei Verkehrsunfällen

    Wird ein Kraftfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist es seine Pflicht, solange am Unfallort zu bleiben, bis die Unfallfolgen ermittelt worden sind. Bei Unfällen mit Personenschäden besteht Erste-Hilfe Pflicht. In jedem Fall ist die Polizei zu benachrichtigen. Die Unfallstelle muss den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen entsprechend abgesichert werden.
    Bei schweren Autounfällen sind die polnischen Behörden bis zur Klärung der Unfallursache berechtigt, evtl. den Reisepass, die Kraftfahrzeugpapiere sowie in Einzelfällen den PKW des ausländischen Touristen einzuziehen. Es ist empfehlenswert, sich vor dem Reiseantritt ein "Unfallmerkblatt" zu besorgen (erhältlich bei allen Automobilclubs). In jedem Fall werden alle erforderlichen Daten des Unfallgegners und ein Polizeiprotokoll sowie gegebenenfalls Anschrift und Aktenzeichen des zuständigen Gerichts benötigt.


    Strafen bei Fehlverhalten:

    Wir hoffen, das dies niemanden widerfährt, aber wenn doch hier ein kleiner Hinweis auf mögliche Strafen: Stand: Mai 2001 Quelle: ADAC

    Alkohol am Steuer: ab 145,- Euro
    20 km/h zu schnell: bis 30,- Euro, soll heute allerdings wesendlich höher liegen.
    Rotlicht missachtet: 90,- Euro
    Überholverbot missachtet: 15,- - 90,- Euro
    Parkverbot missachtet: 15,- - 60,- Euro
    Handy am Steuer: 25,- Euro

    Kleiner Tipp: man kann manchmal etwas handeln. Die Strafen liegen wohl offensichtlich doch nicht so fest wie man es bei uns gewohnt ist. Aber, Vorsicht, es kann auch schief gehen. Dieser Hinweis ist nicht verbindlich. Natürlich nicht.

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