Das polnische Verfassungsgericht erachtet den Steuerfreibetrag in Polen als zu niedrig und dadurch verfassungswidrig. Laut den Richtern darf der Steuerfreibetrag nicht niedriger als das Existenzminimum (rund 6.500 Zloty/1.513,88 Euro) sein, wie es jetzt in Polen der Fall ist ... (Quelle: tt.com )
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