Baugrundstück ja oder nein?

  • Eine Frage an alle Wissenden hier im Forum.

    Wir haben, bzw. kaufen noch ein Grundstück in Polen.
    Beide Grundstücke waren einmal mit Haus bebaut, welche aber abgerissen wurden.
    Nun wollen wir das Grundstück wieder als Baugrundstück eintragen lassen.
    Die Gemeindeverwaltung will erst im Herbst darüber bestimmen, ob nicht oder ja.
    Kann das angehen, dass die nur einmal im Jahr, wenn die Lust haben, solche Sitzungen abhalten?
    Geht das nicht irgend wie schneller?
    Wer kennt sich mit so einem Vorgang in Polen aus?

    LG Dr.pc :boisie

    [color=#000099]Moje Trójmiasto Gdańsk[/color]
    Gdy Pomorze nie pomoże, to pomoże może morze, a gdy morze nie pomoże, to pomoże może Gdańsk.
    [color=#FF3333]Wenn Vorpommern nicht hilft, dann kann das Meer helfen, und wenn das Meer nicht hilft, kann dir Danzig helfen.[/color]

  • Geht es um eine ehem Doppelhaushaelfte?
    Was einmal bebaut war, kann nicht so einfach von der Stadt als "Acker" deklariert werden, es sei denn, die Stadtplanung steht dem entgegen.
    Auch in D werden Bebauungsplaene meist 1 x jaehrl im Stadtrat diskutiert.

    Mein Tip: nix ohne Anwalt !
    Geodesia IST EIN MUSS (Altlasten usw).

  • Es stand einmal ein Einzelhaus darauf.
    Ein działka rolna (Agragrundstück) ist es nicht, das haben wir schon erfahren.
    Gem. Prawo budowlane (poln. Bauverordnung) müssen wir ersteinmal eine Bauabsicht für das Grundstück einreichen,
    dann müssen die zügig darauf antworten.
    Wasser, Strom und Abwasser liegen am Grundstück.
    Werde hier weitere Folgeinfo geben.

    olaf. Wir haben einen polnischen Polier und Architekt zur seite stehen. Eine Freundin von uns
    hat ihn für uns aktiviert.
    Ohne Rechtsverdreher geht nichts, das ist uns bekannt, danke.

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    Gdy Pomorze nie pomoże, to pomoże może morze, a gdy morze nie pomoże, to pomoże może Gdańsk.
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  • @dr pc
    Spare nicht an der Bodenuntersucheung iS Altlasten, Verschmutzungen (Oel, Grundwasser zB).
    Die Jungs von der gmina muesen auch belegbar wissen, dass es sich nicht um einen Neubau, sondern um eine Wiederherstellungsmassnahme handelt (siehe Zuleitungen zum Grundstueck). Dann geht das auch schneller mit der Baugenehmigung.

    Viel Spass dann :thumbup:

  • @dr pc
    Spare nicht an der Bodenuntersucheung iS Altlasten, Verschmutzungen (Oel, Grundwasser zB).
    Die Jungs von der gmina muesen auch belegbar wissen, dass es sich nicht um einen Neubau, sondern um eine Wiederherstellungsmassnahme handelt (siehe Zuleitungen zum Grundstueck). Dann geht das auch schneller mit der Baugenehmigung.

    Viel Spass dann :thumbup:

    Bis Juni 2015 waren auch die Einfamilienhäuser baugenehmigungspflichtig. Der Beginn des Baus wurde mit der großen und mühseligen Dokumentation verbunden und konnte oft erst nach ein paar Monaten oder gar Jahren nach Antragsabgabe erfolgen. Diese Situation hat sich im Jahr 2015 mit der großen Novelle des polnischen Baurechts bedeutsam geändert. Seit dem 28. Juni 2015 ist eine Baugenehmigung in solchen Fällen nicht mehr erforderlich. Es genügt die Absicht, mit dem Bau eines Einfamilienhauses beginnen zu wollen, beim Bauamt anzumelden. Von einer stillschweigenden Zusage des Amtes wird dann ausgegangen.
    Die Anmeldung ist im Kreislandsamt vorzunehmen. Zusätzlich sind auch 4 Exemplare des vom berechtigten Architekten vorbereiteten Bauprojektes vorzulegen. Seit der Novelle aus dem Jahr 2015 kann mit dem Bau des Hauses bereits nach 30 Tagen ab Anmeldung begonnen werden. Dem Kreislandsamt steht innerhalb dieser 30 Tage ein Widerspruchsrecht zu. Nimmt das Amt von seinem Recht keinen Gebrauch, darf von einer stillschweigenden Zusage des Amtes ausgegangen werden.

    Guckst du hier!

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  • Hi Dr pc.
    Ich frage mich, warum Du diesen thread eroeffnest, wenn Du eh schon alles weisst.
    Rein praktisch folgende Tipp's:
    Geodesia, Grundstuecksvermessung (nicht die alten Steine), Architekt/Statiker und staendige Bauueberwachung der Arbeiter + Materialien. Vom Bauunternehmer ein Vetrag nach DEINEN Wuenschen, abweichend zB von der VOB in D.
    (Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Fristen, Abschlagszahlungen, Maengeln - nie 100% ausser Baumeterialien vorab ueberweisen usw).

    In D kenne ich mich etwas aus...

  • Warum ich dies Beitrag geschrieben habe?
    Ich bin nicht allwissend und lasse mir gerne von jemandem alles erklären, der es weiss.
    Ich warte nicht, bis irgend wann und von irgendeinem etwas dazu gepostet wird.
    Ich versuche selbst mich durch dem polnischen Paragraphendschungel zu wuseln.
    Über jede Hilfe bin ich natürlich dankbar und wer mich eines Besseren belehrt, sei willkommen.
    Kein Mensch ist allwissend und ich mit meinem bruchstückhaften polnischem Wortschatz, bin
    auf jede Hilfe angewiesen.
    In Deutschland habe ich schon vier Häuser gebaut, das lässt sich aber nicht einfach auf das polnische Recht transferieren.

    miłego dnia Dr.pc :buzki

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