begriffsverwirrung?
ich kenne FNP's als von den gemeinden (oder landkreisen) erstellte plaene, auf deren basis u.a. bauland als solches ausgewiesen wird.
diese sind quasi rahmenplaene und nicht durch individuen so einfach veraenderbar.
das was du schilderst hoert sich fuer mich eher nach bebauungsplan an, wo dann zb geregelt waere was und wievie lprozent deines grundstuecks ueberbaut werden duerfen. hier waere dann tatsaechlich die zahlungsangelegenheit zu klaeren.
so wie sich das fuer mich anhoert habt ihr euch sehr schnell in das grundstuck verliebt und es einfach wegen der zahlung von "ein paar zloty mehr" aufzugeben waere vllt schade.
wichtiger waere das vertrauensverhaeltnis.
wenn euer verkaeufer immer noch nachbar (fuer die schwester das bauland) ist muesst ihr natuerlich jeden schritt doppelt ueberdenken, gerade am anfang. sollte es zu meinungsverschiedenheiten oder gar zum streit kommen, muesst ihr daran denken, dass euer nachbar ein gewisses mitspracherecht hat, wenn es um die erteilung einer baugenehmigung kommt, da die nachbarn befragt werden und ggfs widerspruch einlegen koennen. das bedeutet nicht zwangslaeufig, dass sie dann auch recht bekommen, ist aber dazu geeignet ein bauvorhaben unnoetig in die laenge zu ziehen und so geld und nerven zu kosten...
ich will nicht schwarz malen, im gegenteil wuerde ich, nachdem was ich von dir bisher im zusammenhang gehoert habe, so viel wie moeglich versuchen mit diesem grundstueck voran zu gehen...
nur immer schoen die augen aufhalten... 