Beiträge von stazki

    Vielleicht hast Du Glück und Du brauchst keinen Ausweis vorzuzeigen...(an der "offenen" Grenze)
    Allerdings braucht das polnische Standesamt nie und nimmer Deinen Originalausweis zur Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses Deines polnischen Partners!!!

    "Neben der Hl. Bartholomäus-Kirche im alten Teil Konins steht ein steinerner Pfahl aus dem Jahre 1151, welcher der älteste Wegweiser Polens ist. Eine in Stein geritzte lateinische Inschrift besagt, den Stein habe der Wojewode Piotr in der Mitte des Weges zwischen Kruszwica und Kalisz aufgestellt. Die Erschaffung des romanischen Wegweisers muss man würdigen. Die zu unseren Zeiten gemessene Entfernung von Kalisz nach Konin sowie Kruszwica entlang alter Wege ist identisch (52 km). Wie man solch präzise Distanzmessungen Mitte des 12. Jahrhunderts durchführte, bleibt ein Rätsel."

    § 1 Grundregeln.
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    ... und wenn sich jeder an diese grundsätzlichen Punkte auf ALLEN Straßen halten würde, gäbe es so manchen Ärger nicht! :okok

    Zitat


    Klar, bei der Einwohnermeldebehörde muss ich dann wohl den polnischen Mietvertrag vorlegen.

    Ganz richtig: Mietvertrag (oder abgeschlossener Kaufvertrag über ein Wohnobjekt) und Passport!
    PESEL kann dann fast sofort erstellt werden.

    KRANKENVERSICHERUNG habe ich noch nicht angesprochen: In meinem Fall bin ich bei der Ehefrau mitversichert, selbstständige EU-Bürger sollten sich bei der staatlichen Gesundheitsbehörde (ZUS) informieren.

    Die wichtigsten Schritte fasse ich hier nochmals kurz zusammen, so wie ich sie in 2007 durch die verschiedensten Ämter unternommen habe.

    1. Anmeldung auf der Einwohnermeldebehörde
    Dort sofort eine PESEL-Nr. beantragen!!!(PESEL ist in etwa zu vergleichen mit der Dt. Rentenversicherungsnr., Sozialvers.Nr.)
    Ich bekomme eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate, in denen ich mich auf der Wojewodschaft/Landratsamt anzumelden habe.

    2. Anmeldung auf der Wojewodschaft
    Hier erhalte ich meine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre

    3. Anmeldung des privaten Kfz
    a) ZOLLBEHÖRDE
    -stellt mir nach Vorlage aller Dokumente eine Zollbefreiung aus
    b) FINANZAMT
    - mit meiner PESEL beantrage ich eine NIP (Steuernummer), ohne die ich das Kfz nicht anmelden kann
    - mit der neuen Steuernummer(=NIP) und allen vorgelegten Formularen erhalte ich eine "Steuerbefreiung"
    c) TÜV
    e) KFZ-ANMELDEBEHÖRDE
    - ausgerüstet mit PESEL,NIP,übersetztem Fahrzeugbrief, TÜV-Bescheinigung,Aufenthaltsgenehmigung, Heiratsurkunde etc. erhalte ich endlich 2 nagelneue Kfz-Kennzeichen (allerdings mußte ich vorher das Fahrzeug auf dem dt. Konsulat abmelden!)

    Dies war in Kürze mein Weg durch die Ämter als ein mit einer Polin verheirateter "selbstständiger Eremyt"!
    Von Wojewodschaft zu Wojewodschaft kann es in der Verfahrensweise wohl Unterschiede geben und je nach sozialem "background" werden zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich sein!

    Zitat

    Original von tornado

    Für mich ist der Artikel leider nicht sehr hilfreich, zumindest jedoch unverständlich Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich für mein Kfz über 13% Verbrauchssteuer bezahlen muss, wenn ich es nach Polen mitnehmen will. Der Kaufvertrag liegt ja nun schon 4 Jahre zurück. Und von dem Betrag soll ich dann nochmal 13 % bezahlen? Oder vom Verkehrswert? Wer ermittelt den dann?
    Muss ich etwa für meine Möbel und technischen Geräte auch Einfuhrsteuern zahlen?
    Nun bin ich leicht irritiert.

    Habe gerade gelesen, dass vor dem Europäischen Gerichtshof Verfahren gegen diese Erhebung einer Verbrauchssteuer anhängig sind.

    Für eine Umsiedelung braucht man überhaupt keine "Verbrauchssteuern" zu bezahlen und auch keine Zollgebühren, weder für Hausrat noch für das private Kfz!
    Ich mußte lediglich die Befreiung von Steuern beantragen
    Mit der Bescheinigung über die Entrichtung der Verbrauchsteuer begeben Sie sich zum aufgrund Ihres Wohnsitzes zuständigen Finanzamt, um eine Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen (gilt für Fahrzeuge, die aus der Europäischen Union eingeführt worden).
    Den Verkehrswert des Fahrzeugs habe ich beim Zollamt über meinen Daumen geschätzt, damit die lieben Sachbearbeiter zumindest eine Zahl vorliegen hatten, mit der sie die Zollbefreiung bearbeiten konnten!
    Ich werde in Kürze nochmals einen Beitrag schreiben über die Verfahrensweise, wie bei einer Umsiedelung das Kfz "behandelt" wird!
    LG stazki

    Hallo "Tornado",
    na, dann haben wir die Jugendjahre nicht weit voneinander entfernt verlebt, Bingen ist nicht allzuweit von Kirn entfernt...
    und solltest Du Fragen über die "Umsiedlung" haben, kein Problem, wo ich helfen kann... :okok
    Mittlerweile habe ich es sogar geschafft mein Kfz hier ordentlich!!! anzumelden :muza, was gar nicht so einfach und mit viel Lauferei verbunden war.

    @ jurek:
    Nun macht jeder so seine Erfahrungen und je nachdem, in welchem Umfeld wir uns bewegen, werden solche Sätze immer mal wieder fallen.
    Seitdem ich Polen kennenlernen durfte (ab 1989), habe ich keine derartigen Aussprüche vernehmen können! Nun bin ich auch sehr anpassungsfähig und gebe (hoffentlich!) keinen Anlaß zu Differenzen.
    Ich wünsche Dir "gutes Wasser" für Deine Wurzeln! :papa2

    Witam "tornado"!

    Bin auch von Deutschland nach Polen umgesiedelt im April dieses Jahres und kann nur schreiben: Hier lebt es sich gut!
    Da ich nicht mehr arbeiten muß, lasse ich mir etwas mehr Zeit mit dem Polnischlernen :tak

    :oklasky Sehr gut recherchiert, ReniA!

    "Einige Monate vor der Festlegung des Verlaufes polnischer Grenzen auf der Potsdamer Konferenz am 27. Februar 1945, stellte der Zimmermann des 6. selbstständigen Ponton- und Brückenbaubatallions, Gefreiter Wydrzynski den ersten Grenzpfahl an der Oder auf. Eigenhändig hobelte er ihn, strich diesen rot-weiß und stellte den Pfahl am Oderufer bei Czelin auf. An diesen Pfahl nagelte man später eine Tafel mit dem Adler, der Inschrift "Polska" und Wegweisern Richtung Berlin und Warschau.
    Jetzt steht anstelle des Pfahles ein ansehnlicher, aber ein bisschen verwahrloster Obelisk.
    In Czelin lohnt es sich auch die Kirche aus dem 13. Jahrhundert zu besichtigen. Sehr zerstört im Kriege, wurde sie mit äußerster Sorgfalt 1982-1984 wiederaufgebaut.

    Na schön. Dann gebe ich folgende Nuß zu knacken:

    Welche "Tat" vollbrachte der Gefreite Wydrzynski am 27. Februar 1945, also schon einige Monate vor der Potsdamer Konferenz, die vom 17.07. - 02.08. 1945
    stattfand?
    :muza

    Viel Spaß beim Suchen, Überlegen und Kombinieren! :papa

    Zitat

    Original von mentos
    Dann ist es vielleicht Nadole (kaszb. Nôdolé) in der Gemeinde Gniewino am westlichen Ufer des Jezioro Żarnowieckie?

    :okok

    "In Polen ist das Dorf Nadole schon einmal sehr bekannt gewesen. Interessant war seine Lage als Grenzdorf zu Deutschland in den Jahren 1920 bis 1939. Da der See gänzlich einem polnischen Bauern gehörte, sprach man es Polen zu. Damit gehörte das rein polnische Dorf Nadole als das Einzige auf dem westlichen Ufer zu Polen. Das Dorf hatte jedoch auf dem Landweg keine Verbindung mit der Heimat. Zum Amt, zur Kirche oder ins Geschäft mußte man entweder mit dem Boot über den See oder, mit Pass in der Hand, über Grenzposten rund um den See fahren.
    Im Dorf gibt es ein Freiluftmuseum, das einen reichen kaschubischen Hof vorstellt. Die Sammlung umfaßt Bauernhaus, Scheune, Stall, Wagenschuppen, Räucherei und Taubenhaus, alles aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts."

    zit. aus: "Urlaubsland Polen", Touristischer Autoatlas, S. 9