Beiträge von Goldlack

    Hallo!

    Zur Abzocke gehören zwei, sicher, zu Mord, Vergewaltigung oder Raubüberfall in der Regel auch. In den letzten Fällen wird die körperliche Unterlegenheit des Opfers ausgenutzt, in dem ersten eine seelische Notlage.
    Die "Selberschuldphilosophie" zeugt, meiner Meinung nach, nicht gerade von Zivilcourage, ist aber eine sehr bequeme und -wie man sieht- eine weit verbreitete Einstellung.
    Es gibt, auch für Aeltere, andere Möglichkeiten: Internet Singlebörsen, Zeitungsinserate, aber die hatte ich a l l e ohne Erfolg ausprobiert. Die PV war tatsächlich die allerletzte Hoffnung.
    Nicht wenige Senioren verlieren früh den Ehepartner, werden auf den Abstellgleis geschoben und vergessen. Sie sind dann jahrelang allein. In meinem Fall sind es bereits siebenundzwanzig Jahre, nicht nur zehn.
    Mit diesem Beitrag (mein letzter hier) versuche ich nur zu erklären wie es Leute geben kann die " sich abzocken lassen". Vielleicht versteht ihr das, ich bin mir nicht so sicher.

    Alles Gute

    Goldlack

    P. S. : Die Beweise die ich habe sind für das Gericht bestimmt, ich sehe nicht ein warum ich die hier vorlegen sollte.

    Ich kann noch einiges über den BvP in Europa e. V. berichten, alles belegbar natürlich. Ueber meine eigene Erfahrungen darf ich nicht schreiben, auch wenn es die reinste, belegbare Wahrheit ist , da mein Fall nicht in der Oeffentlichkeit bekannt wurde. Mir wurde schon mit einer Klage wegen "Geschäfsschädigung" gedroht.
    In Deutschland sind Geschäftsleute und Gewerbetreibende so gut wie unantastbar.Ein Geschäftsmann kann seine Kunden nach Strich und Faden bertügen und sie dürfen ihn nicht öffentlich anprangern.

    Grüsse

    Goldlack

    Ja das kann ich,vor knapp zwei Jahren las ich einen Artikel des Journalisten Ekkehard Müller-Jentsch, erschienen am 19.12.2006 in der SZ. Danach konnte man "WITZBOLD FUER G. NICHT GUT GENUG" noch
    monatelang im Internet sehen.
    Hier zwei Auszüge:
    "Vor dem Landgericht Múnchen l verlangte gestern die 62-jährige G. 8.000 Euro an bereits gezahlten Vermittlungsgebühren zurück"
    Weiter unten:
    "Fur den Erfolgsfall seien damals 16.000 Euro an Gebühren vereinbart gewesen"
    (Aktenzeichen: 35 O 8205/06)
    Der Erfolg blieb aus, die verklagte Vermittlerin ist eine LANDESVORSITZENDE des BvP in Europa e. V.
    Der Verbraucherschutz kann nicht helfen, in Deutschland ist Abzocke gesetzlich erlaubt! Partnervermittler können so viel Geld verlangen wie sie wollen und da sie nicht dazu verpflichtet sind Erfolg zu haben, ist das ein iealer Nährboden für Betrug auf Höster Ebene.

    Grüsse

    Goldlack

    Hallo André!

    Danke für deine Antwort, aber ich fürchte, die Prüfung wurde in diesem Fall nicht allzu gründlich vorggenommen; mir sind Fälle von BvP Mitgliedern bekannt, die 8.000, 10.000 und sogar 16.000 Euro als Vermittlungsgebühren verlangen; in den "Berufsgrundlagen und Ehrenkodex" des Vereines steht das zu lesen:
    " Unsere Mitglieder sind professionelle, seriöse Vermittler, mit f a i r e n Honoraren"...,was versteht der BvP unter "fair"?

    Grüsse
    Goldlack