Hallo bin mal wieder da.
@snoopy
Das hat einen einfachen Hintergrund: E 401 u. E 411 werden zur Überprüfung benötigt ob i. Polen (od. anderen Ländern) schon Anträge gestellt worden u. wie die Rentenversicherungslage (ZUS, KRUS) ist; wenn ja, wird hier nur teilweise KiGe angerechnet. Ist auch abhängig wo das/die Kinder leben. Bei unseren männl. polnischen Mandanten verhält sich das meist so, dass sie hier drüben Gewerbe eröffnen m. hiesigem Wohnsitz und hier Aufträge haben und die Frauen meistens in Polen bleiben mit den Kindern. Von daher ist es ihnen "gestattet" (hatten mal ein Schreiben v. d. KiGe-Stelle erhalten mit dieser netten Formulierung...) Antrag auf KiGe zu stellen, aber sie müssen den Nachweis von den jeweiligen pol. Behörden bringen ob und wieviel. Wenn die Frau in Polen arbeiten geht, muss sie den Nachweis vom Arbeitgeber erbringen seit wann und wie lang od. unbefristet
Hat wie immer alles nur einen finanziellen Hintergrund, damit ja nicht zu viel oder gar doppelt gezahlt wird. Denn normalerweise kann man hier sogar Rückwirkend f. d. eigene Kind Kindergeld kassieren selbst wenn es nicht hier wohnt.... Ist eigentlich total verdrehte Bürokratie u. Politik.....
( Rückwirkend: wenn d. Antragsteller seit 01.01.09 hier ist u. arbeitet, aber erst Antrag zum 01.06.09 stellt, bekommt er/sie es meistens Rückwirkend vom 01.01.09 ausgezahlt- daher auch die vielen netten Formulare...aber wer das eine Will muss das andere mögen ;0) )
So hoffe konnt ein wenig zur Info beitragen....
LG