Das Ausstellen einer Grenzübertrittsbescheinigung ist(war?) gängige Praxis in allesn ABH's in Deutschland.
Von der polnischen Botschaft in Berlin wurde mir bestätigt, das deutsche ABH's, Ukrainer, Russen und Weißrussen oft mit diesen in Polen ungültigen Dokumenten auf die Reise schicken und diese dann mit Sperren und Geldstrafen belegt werden. So ist das polnische Recht.
Seitens der ABH's sieht man es so, das Polen sich nicht so anstellen soll. "Ist doch schließlich auch Schengen-Raum".
Die polnischen Behörden wollen sich das offenbar nicht mehr gefallen lassen. M.E. muss es eine Weisung an die mit der Grenzkontrolle beauftragten Stellen gegeben haben, wonach in solchen Fällen strikt zu verfahren ist.
Die Ausschreitungen sind sicherlich nicht angeordnet, folgen aber dem seit Jahrhunderten üblichen Muster. Gib jemandem ein Mittel an die Hand, Macht auszuüben und er wird sehr einfallsreich in der Ausführung sein.
Es ist also zu vermuten, das es oft zu solchen Vorfällen kam. Jedoch geht der Beschwerdeweg für Ukrainer immer über die eigenen Vertretungen. Das die meisten Ukrainer kein sonderliches Vertrauen in ihre Organe haben ist bekannt. Deshalb scheuen sie sich offenbar diesen Beschwerdeweg einzugehen. Mir wurde schon von mehreren Ukrainern die ich dazu befragte bestätigt, das sie einen Teufel tun würden, da auch noch ukrainische Behörden mit reinzuziehen. Dadurch würde man nur noch mehr Probleme bekommen.
Vielleicht ein Vorurteil, aber leider ein sehr reales !
Beiträge von Borja6708
-
-
Erstmal Danke für die guten Tipps !!!
jetzt zur Aufklärung.
Der gültige Aufenthaltstitel für Deutschland war in Maschas Fall ein Schengen-Visum mit Gültigkeit 08.04. bis 25.04. Die Rückreise war für den 24.04. geplant. Die Reisegesellschaft strich jedoch den Bus, was Mascha am Morgen des 24. erfuhr. Daraufhin eilte sie mit der Bestätigung der Reisegesellschaft zur ABH und fragte nach einer Verlängerung des Schengenvisums, um mit dem nächsten Bus fahren zu können. Was sie bekam war eine Grenzübertrittsbescheinigung. Diese Art Bescheinigung wurde und wird zum Teil immer noch von ABH's ausgestellt. Dazu gibt es ein Gegenbeleg, der von der "für die Grenzkontrollen zuständigen Behörde" bei Ausreise auszufüllen und an die ABH zurückzusenden ist. Natürlich ist es ein rein nationales Dokument. Das "übersah" man scheinbar großzügig bei der ABH. Später erklärte man, das es mit dieser Bescheinigung noch nie Probleme gab und man sie noch "aus Gewohnheit" aus der Zeit vor dem polnischen Schengenbeitritt ausgab.
Mascha fragte noch, ob sie mit diesem Dokument auch keine Probleme bekommen würde. Es wurde verneint "natürlich nicht, das ist alles so in Ordnung".
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Sehe ich in diesem Fall anders. Wenn ich einem Amt eine Fachfrage aus dessen Fachbereich stelle, muß ich zu Recht davon ausgehen können, eine rechtlich stichfeste, verbindliche Antwort zu bekommen. Damit dürfte die Schuldfrage wohl zugunsten der Antragstellerin geklärt sein.Nach Schriftverkehr und persönlichem Gespräch beim Landesinnenministerium, der Vorgestzten Stelle der ABH's, versicherte man mir, das nach Bekanntwerden dieses Zwischenfalles eine Anweisung an alle im Zuständigkeitsbereich liegenden ABH's die Weisung ergangen ist, das keine Grenzübertrittsbescheinigungen mehr ausgegeben werden.
Man wird stattdessen jetzt Schengen-Verlängerungen erteilen.
Warum man zuvor nicht schon Schengen-Verlängerungen erteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hier mal ein Zitat vom Europa Punkt(Stelle der Europäischen Kommission in Berlin):Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
ich kann Ihre Empörung bestens nachvollziehen, aber allem Anschein nach ist das Problem keines, was mit Schengen zusammenhängt. Es scheint sich eher um ein deutsch-polnisches Problem zu handeln, da es ja nicht um die Nichtanerkennung des Visums, sondern um die des deutschen über das Visum hinausgehenden Begleitdokuments handelt. Ich vermag daher auch nicht zu sagen, ob das fehlerhafte Handeln auf Seiten der deutschen oder der polnischen Behörde liegt. Da hier meines Erachtens kein europäisches Gemeinschaftsrecht berührt wurde, wäre bei solch menschenunwürdiger Behandlung eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte denkbar:
http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Wahrscheinlich empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten (da ich kein Jurist bin). Vielleicht kann Ihnen der Verband binationaler Familien und Patnerschaften behilflich sein:
http://www.verband-binationaler.de/seiten/file/home.shtmlMit freundlichen Grüßen
Hep [COLOR=red]xxx[/COLOR]
________________________________________________
Euro-Informationen
im Europa-Punkt
für die Vertretung der Europäischen Kommission
in der Bundesrepublik Deutschland
Europäisches Haus
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Telefon: 030 2280 2900
Telefax: 030 2280 1113
E-Mail: info@europa-punkt.de
Internet: http://ec.europa.eu/deutschlandSehr geehrter Herr xxxxxx,
also der Fehler ist herausgefunden und liegt bei der deutschen Behörde,
die Ihrer Verlobten keine wirkliche Verlängerung des Schengenvisums
ausgestellt hat. Bei fehlerhaften behördlichen Handeln gibt es in
Deutschland eine Staatshaftung. Wie das funktioniert können Ihnen
hoffentlich nationale Behörden sagen. Rein rechtlich gesehen haben
polnische Behörden korrekt gehandelt, wenn auch vollkommen überzogen. Um
den Eintrag aus dem Pass gestrichen zu bekommen, sollten Sie sich
vielleicht direkt an den Außenminister persönlich wenden, dass es bei
den Polen interveniert, dass der Eintrag aus dem SIS und dem Pass
gelöscht wird. Das klingt etwas übertrieben, aber ich selbst würde es so
machen.
Ich wünsche viel Erfolg
Mit freundlichen Grüßen
Hep [COLOR=red]xxx[/COLOR]
--
________________________________________________
Euro-Informationen
im Europa-Punkt
für die Vertretung der Europäischen Kommission
in der Bundesrepublik Deutschland
Europäisches Haus
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Telefon: 030 2280 2900
Telefax: 030 2280 1113
E-Mail: info@europa-punkt.de
Internet: http://ec.europa.eu/deutschland[COLOR=red]wenn du deinen namen raus'x'st, dann mach das bitte auch mit anderen personen, die in dem schriftverkehr erscheinen[/COLOR]
-
Vielen Dank für eure wirklich hilfreichen Tipps. Hätte nicht gedacht, das ich (ausgerechnet) hier Hilfestellungen bekomme. Danke BananaLars für das Einstellen des Berichtes.
Mein Bekanntenkreis in Polen ? Null .... 300 Kilometer bis Polen sind halt etwas viel für einen lockeren Bekanntenkreis.
Ich habe zwar einen Polen im engen Freundeskreis, aber er hat Migrationshintergrund (was für ein Wort... ) und wie er so schön sagt, für die Polen war er immer ein Deutscher und für die Deutschen wird er immer ein Pole sein ))).Das ganze muss ich noch etwas schieben, da bei mir die Hochzeit erst für August oder September 2009 geplant ist.
Wenn ich meine Süße im Arm halte und sie den Titel "Aufenthaltserlaubnis" im Pass hat. Dann geht es an.
Vorher wollen wir keine Schwierigkeiten provozieren, die unsere Beziehung belasten können.Meinungen zu diesem Thema und Vorschläge zum möglichen Vorgehen sammel ich aber schon jetzt.
Ich bin, wie ihr seht, neu hier. Was mir auffällt ist, das alle Beiträge in sehr guten Deutsch verfasst sind.
Schreiben hier nur Deutsche, oder sind hier auch Polen?LG
-
Zitat
Original von Candymaker
Ihr könntet ja mal, also Borja und Mascha mit einem Polen dahinfahren und die Polizei dort zur Rede stellen, Namen der Polizisten herausfinden, Dienstnummer usw. Sprecht mit dem Polizeichef. Wenn sie euch abweisen, dann droht ihnen mit der Presse & Staatsanwaltschaft. Wenn ihr mehrere seid, einen Polen dabei habt und nicht nur wehrlose Durchreisende, dann können sie euch nichts tun. Ihr müsst selbst entscheiden, wie weit ihr es treiben wollt. Wenn eure Freundin so verunsichert ist, wird es ihr vielleicht psychisch gut tun, diese Leute direkt zu stellen.Ich denke, das ist grundsätzlich eine gute Idee. Scheitert im Moment aber an ihrem einjährigen Einreiseverbot nach Polen. Gibt es für so etwas vielleicht eine einjährige Verjährungsfrist? Wäre dann geschickt eingefädelt ..Wenn mein Schatz ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis im Pass hat, dann werden wir es sicherlich angehen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob ich das direkte Gespräch mit den betreffenden Polizisten suchen werde. Was sollte dieses Gespräch ergeben, wie hilft es weiter?
Die übergeordnete Dienststelle wäre vielleicht der adäquate Gesprächspartner. -
Candymaker, bei allem Respekt, du musst richtig lesen. Die verschwundenen Ukrainer werden von mir nicht als Faktum dargestellt, ich betonte, das es Gerüchte sind, aufgrund derer viele Menschen in der Ukrainer verunsichert sind.
-
Zitat:Schade, dass du nie gesehen hast, was die Deutschen vor dem EU-Beitritt Polens mit polnischen Fahrgästen veranstalteten. An der Grenze mussten etwa mal alle Busreisenden um 3 Uhr nachts in die Kälte aussteigen und in einer Reihe aufstellen und mit Taschenlampen ins Gesicht geleuchtet. Da mussten einzelne Fahrgäste mit abgelaufenem Visum auch mit ihrem Gepäck aussteigen und durften nicht weiterfahren. So ist das nunmal.
Du sagst, es war an der Grenze und du bemerkst richtig, das "einzelne Fahrgäste mit ihrem Gepäck aussteigen durften " Genau das ist ein großer Unterschied, meinst du nicht ?
Ist nachvollziehbar. Jedoch schreibst du nicht, das diese Fahrgäste des Gepäcks erleichtert und ihrer Barmittel unter Androhung herber Strafen beraubt wurden. Diese Fahrgäste sind wahrscheinlich nach dem Aussteigen in ihrem Heimatland gewesen und hatten alle Möglichkeiten, sich weiterzuhelfen. Und wenn des Nachts draussen Kälte war, werden die Fahrgäste entsprechende Kleidung ihr eigen genannt haben. Oder hat man ihnen die warme Kleidung vor dem Aussteigen weggenommen ?Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
-
Da ich hier neu bin, möchte ich der Leserschaft gerne erläutern in welchem Zusammenhang ich mit dem Artikel stehe. Ich bin besagter Freund von Mascha.
Es ist der ukrainischen Mentalität und dem Mißtrauen in die eigenen Staatsorgane zuzuschreiben, wenn keine Anzeige erhoben wird. Selbst zwei Monate nach dem Vorfall kann ich mit Engelszungen auf sie einreden, das wir etwas gegen diese Polizisten machen müssen. Die Reaktion ist immer noch erschreckend. Sie fängt an zu weinen und gerät ausser sich. Aber Gerüchte über viele verschwundene Ukrainer an der polnisch /ukrainischen Grenze und die Machtlosigkeit der ukrainischen Staatsorgane gegen Staaten des Schengenbundes oder der EU lässt sie fürchten, das ausser erneuten Repressalien gegen sie nicht dabei herauskommen wird. Wir werden die Sache angehen, wenn Mascha eine deutsche AE besitzt. Dann aber richtig ! Mir fallen auf Anhieb einige Straftatbestände ein, die man hier zur Geltung bringen kann.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Diebstahl, Mißbrauch Schutzbefohlener, Nötigung, Illegale Inhaftierung , Körperverletzung, Freiheitsberaubung ... um nur einige zu nennen. Das sind zwar deutsche Gesetze , aber Pendants finden sich ebenso in der Rechtsprechung der Europäischen Union, zu der wiederum auch Polen gehört und deren Gesetze von der polnischen Justiz beachtet und umgesetzt werden müssen.Ausserdem ist es wohl nicht tragbar, das Anleuchten mit einer Taschenlampe mit den oben genannten Straftaten zu vergleichen. Die Qualität dürfte eine andere sein ...