Beiträge von Highlander

    Hypnose stelle ich keineswegs in Frage.Ich habe auch mal von Regression gelesen.Es soll sogar schon an Universitäten damit gearbeitet worden sein. Im in-und Ausland.Ich schreibe das natürlich unter Vorbehalt , da ich das als hörensagen werte.
    Ich bezweifel auch nicht das die Psyche gewisse Potentiale zu haben scheint. Nicht wenige manipulieren diese ja mit mehr oder weniger hochpotenten Psychopharmaka. Auch ist mit verbotenen Substanzen eine gewisse Manipulation möglich die aber ebenso tödlich sein können.Angefangen von Peyotl-Kakteen bis LSD.
    Auto Suggestion ist aber eine gewisse Form der Gehirnwäsche.Rede jemanden lange genug ein er wäre ein Hund und ihm wächst Fell und er fängt an mit dem Schwanz zu wedeln.Soll ja möglich sein. Anything goes???
    Sehr gefährlich.
    Ist es also möglich das man aus eigener Kraft nur durch Armeschwingen vom Erdboden abhebt, vorrausgesetzt man redet es sich lange genug ein und visualisert es auch so?

    Wie gesagt : Ich glaubs nicht!!

    Darek:
    Nessie ist eine Art schottisches Nationalheiligtum. Das alte Mädchen bringt der schottischen Staatskasse pro Jahr mehrere Mio. schottische Pfund ein. Wenn daran Glauben heißt eine Menge Shekel zu verdienen , in Gottes Namen , dann tue ich es. :okok

    Wer an sowas glaubt ,der glaubt auch noch die Welt sei eine Scheibe , Ufos seien schon bei den Ägyptern bekannt gewesen oder auch das uns eines Tages der Himmel auf den Kopf fällt.
    Ich halte sowas für humbug .Bisher hat noch keines dieser sogenannten "Phänomene" einer wissenschaftlichen Prüfung standgehalten.

    Wer das nicht glaubt der soll sich mal mit den angeblichen Spukvorgängen in Morley oder der Scharlatanerie eines Harry Price befassen.

    Auch wenn einige jetzt sagen werden: Von Spuk hätte keiner was geschrieben: Richtig. Aber sogenanntes Geistheilen, Telekinese oder auch Levitation, Hellsehen, Spuk ,Magie oder auch Dämonenbeschwörungen- Gehört alles in die selbe Ecke.Hahnebücherner Unfug.

    Nicht aufregen Leute ,ist meine persönliche Meinung.

    Nachschrift. Wer meinen Kilt versucht zu lüften uder mich fragt was ich wohl drunter anhabe macht sich definitiv nach §177 Stgb SCHULDIG.

    Frage mich auch niemand nach NESSIE.Anfragen dieser Art sind bitte an das schottische Tourismus Ministerium zu stellen.

    Das ist eine Straftat gemäß § 177 StgB. Ganz gleich ob es ein Mann oder eine Frau tut.Justitia ist eben Blind.
    Ich bin mit meinen Kollegen an dieser Dame vorbegelaufen.Ehe jemand eingreifen konnte war es auch schon passiert.Der Veranstalter war Augenzeuge und hatte daraufhin sich für dieses Skandalöse Verhalten entschuldigt und etwas auf die Bezalung draufgeschlagen.
    Hier noch die Definition des 177er

    Gliederung
    § 177
    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

    (1) Wer eine andere Person
    1. mit Gewalt,
    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
    3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

    (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
    2. das Opfer
    a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
    b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    Auch Männer können sexuell Genötigt werden.

    Hallo Gemeinde!
    Ich könnt aus der Haut fahren!!!!! Grrrrr! :boese: :boese: :boese: :boese:Gestern nach 23 Uhr einen Auftritt gehabt und eine etwas sehr angegangene "Dame" versucht mir den Kilt hochzuheben.! Kruzitürken. Ein klarer Fall von sexueller Belästigung.
    Ich verstehe immer nooch nicht warum sich Leute lächerlich machen wenn sie einen Kiltträger derart angehen.
    Deo Gratias , sowas passiert nicht ständig. Bei verbalen Entgleisungen hab ich schon gewisse Antworten auf Lager aber gegen handgreifliche Übergriffe da fehlen mir echt die Worte. Hätte das ein Mann gewagt so hätte ich ihn Handschellen angelegt und der Polizei übergeben.Sowas ist nach § 177 StGB eine Straftat.
    Zum Glück sind wir gut bezahlt worden.Aber der Ärger ist unbezahlbar.

    Hallo Falk!
    Ein Wappen kann jeder stiften. Beantragen kann man es nicht. Das Recht auf Stiftung eines Wappens leitet sich direkt aus § 12 BGB ab und steht jeden Bürger im Geltungsbereich des GG zu. Ein gestiftetes Wappen ist dann auch gesetzlich geschützt.
    Verwenden kann man es zum kenntlichmachen von Eigentum, zum Siegeln, auf dem Auto, auf Briefbögen , Visitenkarten, auf Kleidungsstücken als Motiv auf einer Hausfahne ...... Die Möglichkeiten sind ungezählt.
    Es ist ein alter irrglaube das Wappen nur und ausschließlich dem Adel vorbehalten wären. Die einzigen Wappen die restriktiv sind, könnten eventuelle klerikale Wappen sein. Selbst der Papst hat sein eigenes Wappen mit Wahlspruch : Totus Tuu.
    Uns hat allein schon die Stiftungsphase bereits etwas gebracht. : Unsere Familie entwickelte mehr Zusammenhalt und sah dies als Anlaß regemäßiger Familienzusammenkünfte, der Schaffung einer Familienchronik und die Schaffung eines Familienkodex.Mit der Stiftung des Wappens ist auch eine Fahnenweihe die in einer Kirche zu zelebrieren ist, Diese Fahnenweihe wird in der Kirche zelebriert in der meine Tochter getauft wurde.Da meine Familie in vielen Ländern ableger hat ist es ebenfalls ein internationales Projekt geworden.
    Dei der Ahnenforschung erhielten wir Kenntnisse von Verwandten die wir bis dato nicht kannten.Nun haben wir Verwandte in USA, Südafrika und in Kanada.Die Mütterliche Linie hat uns offenbart das wir weite Familienverbindungen in Polen haben. Meine Urgroßmutter war gebürtige Polin. Der Himmel mag wissen was wir alles noch in den Kirchenbüchern und Kopulationsregistern finden.

    Ah ja.Ich vermute welche die rassistische, Trerroristische, diktarorische und intolleratische symbole beinhalten.
    Ich meine das aus den Sätzen rauszulesen.
    :ostr
    Bei mir werden es althergebrachte heraldische Symbole sein. Die Schutzinstanz ist vermutlich noch vor-heraldisch.

    Nein keine verbotenen Symbole. Es wird der militarischen Tradition der Familie rechnung tragen und ein Tatzenkreuz tragen. Gemäß dem Taufspruch meiner Tochter wird eine Schutzinstanz darauf zu sehen sein.
    Was sind in Polen denn verbotene Symbole????

    Hallo Choma!
    Aha, das hört sich schon mal fast analog zum deutschen Recht an. Wer in D ein fremdes Wappen ursupiert kann vom eigendtlichen Inhaber mittels Zivilklage verklagt werden.Von einem Landgericht würde nach BGB entschieden werden und es würde dem Ursupartor die weitere Verwendung untersagen und eine Geldbuße verhängen.

    In meinem Fall wird ein neues , ein eigenes gestiftet.Das bedeutet ein Heraldiker wird gemäß der Unterlagen ( väterlichen Stammreihe) im Sinne einer Agnatischen Gemeinschaft ein Wappen geschaffen. Dieses wird dann eine Prüfung auf Einmaligkeit vor einem heraldischen Gremium bestehen und eine nach heraldischen Regeln verfasten Blasonierung erhalten.
    Gefertigt wird unseres bei einer heraldischen Gemeinschaft in D. Auch wird es in D in einer Wappenrolle eingetragen.
    Ich hoffe ich darf in Polska auch ein in D zugelassenes Wappen führen. Oder muß ich es bei einer polnischen Wappenrolle eintragen lassen?

    Hallo Gemeinde!
    Ist es vielleicht jemanden bekannt wie das wAppenrecht in Polska aussieht?
    Meiner Familie wird ein Familienwappen gestiftet und da ich sowas dann nicht nur dazu habe um es mir über den Kamin zu hängen , würd ich gerne wissen welche Gesetzeslage betreffend das Führen von Familienwappen es in Polen gibt.
    In der deutschen Republik unterliegt t das Familienwappen als Teil des Namens dem Namensrecht. Es ist nach §12 BGB
    gesetzlich geschützt.
    Unser Familienrat hat schon die Freigabe für eine Familienflagge erteilt und da eine solcher das Familienwappen zeigt , ist sie im Falle eines Familiären Feiertages bei anderen Wappenführenden gerne Verwendet.
    Ich habe mal gehört das die Verwendung von Familienwappen in Polen strengstens Verboten sei. Ein zuwiederhandeln würde 12 Jahre Gefängnis nach sich ziehen.
    Ehrlich gesagt ich halte das für Propaganda. Ich kann mir nicht denken , das sowas in einer Demokratie Verboten sein könnte.

    Weis vielleicht jemand über sowas Bescheid?

    Gruß aus Brandenburg!

    Hiighlander

    Hallo Gemeinde!
    In diesem Fall würde bei einer Quasselstrippe wie der wohl eher ein Maulkorb helfen :muza
    Um dich dauerhaft von der akustischen Umwelt zu isolieren ,helfen Kopfschützer sus dem Schießsport. Sehen aus wie Kopfhörer nur kommt dort kein Geräusch an. Die Geizhals- Lösung wären wohl dann Orhströpsel der BW. Die verwenden diese zum Verschließen der Ohren gegen den Schußknall.

    Mein Aufreger!!!
    Wenn ich zur Mittagszeit auf der Straße unterwegs bin, Kann ich am vorbeigehen an Häusern genau riechen was alles bei den Leuten gekocht wurde. Obendrein in einer Intensität die schon als Penetrant zu bezeichenen ist.BRRRRRR!
    Wenn ich an der frischen Luft bin, zumal ein großer Wald keine 100 Meter entfernt ist, kann es nicht sein das mich ein Koloß aus Mittagsgerüchen fast erschlägt!! Einfach ekelhaft!


    Gruß aus Brandenburg!

    Highlander

    Noch bin ich ja kein Detektiv. Ich bin noch in der Ausbildung. Aber wenn ich die Prüfungen alle bestanden habe werde ich gemäß den Vorschriften vielleicht berichten können.Ich werde aber nie die Namen oder die Orte nennen. Meine letzte Prüfung wird 2012 sein. Dann , darf ich mich auch Detektiv nenen. Bisher bin ich geprüfter Diensthundeführer.
    Aber bald.......

    charly70
    Danke für das Willkommen.
    In der Band trage ich den Namen MacGregor. Nicht MacLeod. Obwohl mir sein Katana ungemein gefällt.
    Mac Griogair dha´m bu shuaicheantas giuthas. MacGregor dessen Abzeichen Pinie ist.
    Giuthas nam mor-shliabh.
    Der Tartan der MacLeod ist gelb,schwarz , grün.
    Mein Tartan ist Grau , schwarz , grün ,koralle. Ein MacGregor aka Hunting.


    Gruß aus Brandenburg!

    Highlander

    Alba gu brath! Ard Choille!

    Hallo Olaf.
    Ich bin mir durchaus dessen bewußt das im tiefsten Ostpreußen wohl eher kein Auftragvolumen herkommt. :oczko
    Ich war schon ein paar mal in Polen (an der schlesischen Grenze) Ortskenntnisse sind noch nicht so toll, aber ich hab ein Navi-System gas mich immer dahin bringt wo ich hin will.Zumindest vorerst.
    Ich bin mir auch bewußt das PD kein Job fürs Fließband ist. :muza
    Mit der katholischen Mentalität komme ich gut zurecht (obwohl ich protestant bin) und die Sprache ist in Arbeit.Mit dem Rechtssystem ist es noch etwas haarig. Ich habe noch nichts über das polnische Recht herausbekommen.Ändert sich eventuell , wenn polnische Sprachkenntnisse vorliegen.

    Das Detekteien Vermittler sein können ist doch durchaus drinn.
    Ist schon Richtig, Zivilisten sind im Gegensatz zu staatlichen Strukturen um Welten beweglicher.Zumal kein Zivilist auf Zuständigkeiten Rücksicht nehmen muß.Ist ja auch der größte Vorteil für kriminelle Handlungen.
    Grade bei Schließsystemen ist das so eine Sache. Aber wer kriminelles vorgehen kennt weis das ,nehmen wir mal eine Entführung, auch ein x-faches Schloßsystem nichts nutzt ,weil das der Geschädigte zu weilen den Tätern selbst die Tür öffnet.Auch bei Bertugsfällen ist es meist so.


    Gruß aus Brandenburg

    Highlander